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   OLG Celle, 06.05.2019 - 11 U 7/19   

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https://dejure.org/2019,47820
OLG Celle, 06.05.2019 - 11 U 7/19 (https://dejure.org/2019,47820)
OLG Celle, Entscheidung vom 06.05.2019 - 11 U 7/19 (https://dejure.org/2019,47820)
OLG Celle, Entscheidung vom 06. Mai 2019 - 11 U 7/19 (https://dejure.org/2019,47820)
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Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - BKK 24 2 -, wichtiger Grund, Verstoß gegen die Wettbewerbsgrundsätze, unzulässig hohe Provision, Anforderungen an den wichtigen Kündigungsgrund, Überlegungsfrist, Wegfall der Geschäftsgrundlage, Sittenwidrigkeit eines Provisionsversprechens, Unmöglichkeit, wichtiger ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 26.08.1983 - 8 RK 29/82

    Tarifangestellte der AOK - Gewährung von Fahrtkostenerstattung - Sicherstellung

    Auszug aus OLG Celle, 06.05.2019 - 11 U 7/19
    Eine Rechtsgrundlage, aufgrund derer die Aufsichtsbehörden in die Rechtsstellung von Subjekten des Privatrechts, die nicht ihrer Aufsicht unterstellt sind, durch derartige Anweisungen wie die Wettbewerbsgrundätze eingreifen dürften, fehlt (unter Bezugnahme auf BSG, 26.08.1983 - 8 RK 29/82 - Juris Tz. 13 zu § 69 Abs. 2 SGB IV).

    Das Sparsamkeitsprinzip ist bedeutungsgleich mit dem Minimalprinzip (unter Bezugnahme auf BSG, 26.08.1983 - 8 RK 29/82 - Juris Tz. 14 ).

    Innerhalb der Grenzen muss der Verwaltung ein Einschätzungsspielraum verbleiben, so dass nur die Grenzüberschreitung als rechtswidrig bezeichnet werden kann (im Anschluss an BSG, 26.08.1983 - 8 RK 29/82 - Juris Tz. 16 f.).

    Im Gegenteil ist höchstrichterlich bereits seit langem entschieden, dass ein Verstoß allein gegen die gesetzlich vorgegebenen Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit die Gültigkeit des Rechtsgeschäfts, von dem dieser Verstoß ausgeht, nicht berührt (unter Bezugnahme auf BSG, 26.08.1983 - 8 RK 29/82 - Juris Tz. 13 a. E.).

  • OLG München, 18.07.2007 - 7 U 2055/06

    Schadensersatz wegen unberechtigter außerordentlicher Kündigung eines langfristig

    Auszug aus OLG Celle, 06.05.2019 - 11 U 7/19
    Dies wäre eine schlichte - rechtlich unbeachtliche - Vertragsreue (unter Bezugnahme auf OLG München, 18.07.2007 - 7 U 2055/06 - LS 8, Juris Tz. 57).

    Liegen Umstände vor, die dem zu Kündigenden nicht anzulasten sind oder nicht aus seiner Risikosphäre stammen, wird sich die außerordentliche Kündigung nur dann ausnahmsweise als berechtigt erweisen können, wenn trotz umfassender Berücksichtigung aller Interessen und Belange des zu Kündigenden sowie des Vertragszwecks dem Kündigenden eine Fortsetzung des Vertrags, selbst zu geänderten Bedingungen, bei objektiver Würdigung unter keinen Umständen mehr zumutbar ist (unter Bezugnahme auf OLG München, 18.07.2007 - 7 U 2055/06 - LS 9, Juris Tz. 57).

  • BVerfG, 22.08.2013 - 1 BvR 1067/12

    Zur Reichweite des Richterspruchprivilegs (§ 839 Abs 2 BGB) bei der Beurteilung

    Auszug aus OLG Celle, 06.05.2019 - 11 U 7/19
    Wenn ein zivilrechtlicher Vertragspartner einer gesetzlichen Krankenversicherung verbindlich erworbene vertragliche Rechtspositionen nur noch nach Maßgabe der jeweiligen Kassenlage der betreffenden Krankenkasse durchsetzen könnte oder gar nur noch mit Rücksicht auf gesellschaftliche oder politische Erwartungen, wäre der grundrechtlich geschützte Anspruch auf effektiven Rechtsschutz (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. mit dem Rechtsstaatsprinzip gemäß Art. 20 Abs. 3 GG, unter Bezugnahme auf BVerfG, 22.08.2013 - 1 BvR 1067/12 - Juris Tz. 30) ebenso aufgehoben wie die Eigentumsgarantie gemäß Art. 14 Abs. 1 GG, die sich auch auf privatrechtliche Ansprüche erstreckt (unter Bezugnahme auf BVerfG, 18.01.2006 - 2 BvR 2194/99 - Juris Tz. 33) sowie das Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) insgesamt.
  • BGH, 14.12.1999 - X ZR 34/98

    Beschenkter Sparkassenangestellter

    Auszug aus OLG Celle, 06.05.2019 - 11 U 7/19
    Einseitige Verbotsgesetze berühren die Gültigkeit eines Rechtsgeschäfts in der Regel nicht (unter Bezugnahme auf BGH, 14.12.1999 - X ZR 34/98 - Juris Tz. 18).
  • BGH, 07.03.1962 - V ZR 132/60

    Sittenwidrige Schenkung einer Gemeinde im Nationalsozialismus

    Auszug aus OLG Celle, 06.05.2019 - 11 U 7/19
    Das setzt allerdings zum einen voraus, dass beiden Vertragsteilen der Verstoß bewusst ist (unter Bezugnahme auf BGH, 07.03.1962 - V ZR 132/60 - Juris Tz. 45).
  • BVerfG, 18.01.2006 - 2 BvR 2194/99

    Halbteilungsgrundsatz

    Auszug aus OLG Celle, 06.05.2019 - 11 U 7/19
    Wenn ein zivilrechtlicher Vertragspartner einer gesetzlichen Krankenversicherung verbindlich erworbene vertragliche Rechtspositionen nur noch nach Maßgabe der jeweiligen Kassenlage der betreffenden Krankenkasse durchsetzen könnte oder gar nur noch mit Rücksicht auf gesellschaftliche oder politische Erwartungen, wäre der grundrechtlich geschützte Anspruch auf effektiven Rechtsschutz (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. mit dem Rechtsstaatsprinzip gemäß Art. 20 Abs. 3 GG, unter Bezugnahme auf BVerfG, 22.08.2013 - 1 BvR 1067/12 - Juris Tz. 30) ebenso aufgehoben wie die Eigentumsgarantie gemäß Art. 14 Abs. 1 GG, die sich auch auf privatrechtliche Ansprüche erstreckt (unter Bezugnahme auf BVerfG, 18.01.2006 - 2 BvR 2194/99 - Juris Tz. 33) sowie das Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) insgesamt.
  • BGH, 29.06.2004 - IX ZR 201/98

    Voraussetzungen der Inanspruchnahme des bürgenden Verbandes im Warenverkehr mit

    Auszug aus OLG Celle, 06.05.2019 - 11 U 7/19
    Im Falle eines Dauerschuldverhältnisses verdrängt die Möglichkeit einer Kündigung aus wichtigem Grund die Grundsätze des Wegfalls der Geschäftsgrundlage, soweit es um die Auflösung des Vertrags geht (unter Bezugnahme auf BGH, 29.06.2004 - IX ZR 201/98 - Juris Tz. 50; vgl. auch Palandt/ Grüneberg , BGB, 78.A.,§ 313 Rz. 14).
  • BVerwG, 10.09.1992 - 5 C 39.88

    Fiktion der Zustimmung der Hauptfürsorgestelle zur außerordentlichen Kündigung

    Auszug aus OLG Celle, 06.05.2019 - 11 U 7/19
    Soll-Vorschriften" sind für typische Fälle als Muss-Vorschriften zu lesen, eröffnen also keinen Ermessenspielraum, sondern erfordern eine Entscheidung im Rahmen der gebundenen Verwaltung (unter Bezugnahme auf BVerwG, 10.09.1992 - 5 C 39/88 - Juris Tz. 19; 22.11.2005 - 1 C 18/04 - Juris Tz. 14).
  • BVerwG, 22.11.2005 - 1 C 18.04

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis;

    Auszug aus OLG Celle, 06.05.2019 - 11 U 7/19
    Soll-Vorschriften" sind für typische Fälle als Muss-Vorschriften zu lesen, eröffnen also keinen Ermessenspielraum, sondern erfordern eine Entscheidung im Rahmen der gebundenen Verwaltung (unter Bezugnahme auf BVerwG, 10.09.1992 - 5 C 39/88 - Juris Tz. 19; 22.11.2005 - 1 C 18/04 - Juris Tz. 14).
  • SG Saarbrücken, 28.02.2006 - S 23 KR 500/05

    Krankenversicherung - Krankenkasse - unverzügliche Ausstellung der

    Auszug aus OLG Celle, 06.05.2019 - 11 U 7/19
    Selbst wenn der verwaltungsinternen Übereinkunft der Aufsichtsbehörden in Gestalt der Wettbewerbsgrundsätze mittelbare Rechtswirkung insoweit zukäme, als sie die Handlungsmöglichkeiten des Trägers der gesetzlichen Krankenversicherung gegenüber seinem HV - insbesondere wegen des Grundsatzes der Selbstbindung der Verwaltung (unter Bezugnahme auf SG Saarland, 28.02.2006 - S 23 KR 500/05 - Juris Tz. 36) - beschränkte, begründete ihre Neufassung keinen Kündigungsgrund, weil die Neufassung keine Änderungen enthält, die sich auf die Pflichten der Beklagten aus dem HVV auswirken könnten.
  • BGH, 27.03.1991 - IV ZR 130/90

    Unzulässige ARB-Kündigungsregelung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.09.2018 - L 1 KR 318/17

    Krankenversicherung - wettbewerbswidriges Handeln bei Mitgliederwerbung - Zahlung

  • LSG Hessen, 05.06.2018 - L 8 KR 204/18
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