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   OLG Celle, 06.09.1984 - 17 WF 101/84   

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https://dejure.org/1984,15629
OLG Celle, 06.09.1984 - 17 WF 101/84 (https://dejure.org/1984,15629)
OLG Celle, Entscheidung vom 06.09.1984 - 17 WF 101/84 (https://dejure.org/1984,15629)
OLG Celle, Entscheidung vom 06. September 1984 - 17 WF 101/84 (https://dejure.org/1984,15629)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 114 ZPO; § 1569 BGB; § 1602 Abs. 1 BGB; § 1618a BGB
    Gewährung von Prozesskostenhilfe in Familiensachen; Unterhaltsanspruch eines geschiedenen Ehegatten; Entfallen des Unterhaltsanspruchs durch die Geburt eines nichtehelichen Kindes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Prozesskostenhilfe in Familiensachen; Unterhaltsanspruch eines geschiedenen Ehegatten; Entfallen des Unterhaltsanspruchs durch die Geburt eines nichtehelichen Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 16.02.1982 - 3 UF 129/81

    Nichtehelicher Vater; Aufgabe des Studiums; Erwerbstätigkeit; Arbeit neben

    Auszug aus OLG Celle, 06.09.1984 - 17 WF 101/84
    Auf den Unterhaltsanspruch zwischen Verwandten läßt sich die zeitliche Begrenzung des § 1615 1 Abs. 2 Satz 3 BGB nicht übertragen (OLG Frankfurt FamRZ 1982, 732, 733).

    Angesichts der bisherigen obergerichtlichen Rechtsprechung zum Unterhaltsanspruch einer volljährigen Tochter, die ein nichteheliches Kind hat, gegen ihren Vater (OLG Frankfurt FamRZ 1982, 732; OLG Bremen FamRZ 1984, 84; OLG Hamburg FamRZ 1984, 607) hat die Klage der Antragstellerin hinreichende Aussicht auf Erfolg.

  • OLG Bremen, 15.07.1983 - 5 UF 53/83
    Auszug aus OLG Celle, 06.09.1984 - 17 WF 101/84
    Derartige zusätzliche Anforderungen gibt es für den Unterhalt zwischen Verwandten nicht, so daß aus dem Fehlen einer dem § 1570 BGB (bzw. § 1576 BGB ) entsprechenden Norm nicht im Wege des Umkehrschlusses gefolgert werden kann, das Vorhandensein eines (hier: nichtehelichen) Kindes sei für den Unterhaltsanspruch seiner Mutter gegenüber ihren Eltern bedeutungslos (so im Ergebnis auch OLG Bremen FamRZ 1984, 84, 85).

    Angesichts der bisherigen obergerichtlichen Rechtsprechung zum Unterhaltsanspruch einer volljährigen Tochter, die ein nichteheliches Kind hat, gegen ihren Vater (OLG Frankfurt FamRZ 1982, 732; OLG Bremen FamRZ 1984, 84; OLG Hamburg FamRZ 1984, 607) hat die Klage der Antragstellerin hinreichende Aussicht auf Erfolg.

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