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   OLG Celle, 06.09.2012 - 13 U 18/12   

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https://dejure.org/2012,27690
OLG Celle, 06.09.2012 - 13 U 18/12 (https://dejure.org/2012,27690)
OLG Celle, Entscheidung vom 06.09.2012 - 13 U 18/12 (https://dejure.org/2012,27690)
OLG Celle, Entscheidung vom 06. September 2012 - 13 U 18/12 (https://dejure.org/2012,27690)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für eine Klage gegen einen in den USA ansässigen Beklagten wegen in Deutschland getätigter ehrverletzenderÄußerungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für eine Klage gegen einen in den USA ansässigen Beklagten wegen in Deutschland getätigter ehrverletzenderÄußerungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 32; ZPO § 513 Abs. 2; BGBEG Art. 40 Abs. 1
    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für eine Klage gegen einen in den USA ansässigen Beklagten wegen in Deutschland getätigter ehrverletzender Äußerungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 13.01.2010 - VIII ZR 351/08

    Wohnraummiete: Feststellungsinteresse des Mieters hinsichtlich der Unwirksamkeit

    Auszug aus OLG Celle, 06.09.2012 - 13 U 18/12
    Ein rechtliches Interesse an einer alsbaldigen Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses ist vielmehr nur gegeben, wenn dem Recht oder der Rechtslage des Klägers eine gegenwärtige Gefahr der Unsicherheit droht und wenn das erstrebte Urteil geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (vgl. z. B. BGH, Urteil vom 13. Januar 2010 - VIII ZR 351/08, juris Rn. 12; BGH, Versäumnisurteil vom 16. September 2008 -VI ZR 244/07, juris Rn. 13 f.).

    Eine derartige Ungewissheit entsteht regelmäßig aus einer vom Beklagten aufgestellten Bestandsbehauptung ("Berühmung") der vom Kläger verneinten Rechtslage (vgl. z. B. BGH, Urteil vom 13. Januar 2010 - VIII ZR 351/08, juris Rn. 19; BGH, Urteil vom 22.März 1995 - XII ZR 20/94, juris Rn. 9).

  • BGH, 28.11.2002 - III ZR 102/02

    Fehlende internationale Zuständigkeit als Revisionsgrund; Internationaler

    Auszug aus OLG Celle, 06.09.2012 - 13 U 18/12
    Trotz der Vorschrift des § 513 Abs. 2 ZPO ist der Senat aber befugt und verpflichtet, diese Frage eigenständig zu prüfen (vgl. z. B. BGH, Urteil vom 28. November 2002 - III ZR 102/02, juris Rn. 9).
  • BGH, 11.05.2011 - VIII ZR 42/10

    Teilurteil: Berücksichtigung der Unzulässigkeit in der Revisionsinstanz; Erlass

    Auszug aus OLG Celle, 06.09.2012 - 13 U 18/12
    a) Dem steht nicht entgegen, dass hierdurch die Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen insoweit entsteht, als in Bezug auf die Beklagten zu 1 und 3 möglicherweise - und sei es nur hinsichtlich einzelner Begründungselemente der Entscheidung - anders entschieden wird als in Bezug auf die Beklagte zu 2. Denn es ist anerkannt, dass ein Teilurteil im Falle der Unterbrechung des Verfahrens durch Insolvenz eines - wie hier - einfachen Streitgenossen erlassen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 11. Mai 2011 - VIII ZR 42/10, juris Rn. 17; BGH, Urteil vom 19. Dezember 2002 - VII ZR 176/02, juris Rn. 9 f.).
  • BGH, 01.02.2011 - KZR 8/10

    Trägermaterial für Kartenformulare

    Auszug aus OLG Celle, 06.09.2012 - 13 U 18/12
    Für entscheidend hält der Senat letztlich den Umstand, dass auch bei einer negativen Feststellungsklage regelmäßig - und so auch vorliegend - eine besonders enge Beziehung zwischen der Streitigkeit und den Gerichten des Klägerwohnsitzes besteht (in diesem Sinne auch BGH, EuGH-Vorlage vom 1. Februar 2011 - KZR 8/10, juris Rn. 8 ff. zu Art. 5 Nr. 3 EuGVVO).
  • BGH, 01.10.2009 - I ZR 94/07

    Oracle

    Auszug aus OLG Celle, 06.09.2012 - 13 U 18/12
    Das Verfahren wird nämlich auch dann insgesamt unterbrochen, wenn mehrere Ansprüche geltend gemacht werden, von denen nur ein Teil die Insolvenzmasse betrifft oder wenn bei einem teilbaren Anspruch nur ein Teil die Insolvenzmasse berührt (vgl. BGB, Teilurteil vom 1. Oktober 2009 - I ZR 94/07, juris Rn. 20).
  • BGH, 22.09.2009 - VI ZR 19/08

    Meinungsfreiheit bei kritischen Äußerungen über ein Unternehmen und dessen

    Auszug aus OLG Celle, 06.09.2012 - 13 U 18/12
    Ist insoweit das Vorliegen einer Schmähkritik zu verneinen, ist sodann eine Abwägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Betroffenen mit dem Recht auf Meinungsfreiheit des Verletzers vorzunehmen (st. Rspr., vgl. z. B. BGH, Urteil vom 22. September 2009 - VI ZR 19/08, juris Rn. 16).
  • BGH, 16.09.2008 - VI ZR 244/07

    Rechtsschutzbedürfnis und Feststellungsbedürfnis der Klage eines Theaterverlags

    Auszug aus OLG Celle, 06.09.2012 - 13 U 18/12
    Ein rechtliches Interesse an einer alsbaldigen Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses ist vielmehr nur gegeben, wenn dem Recht oder der Rechtslage des Klägers eine gegenwärtige Gefahr der Unsicherheit droht und wenn das erstrebte Urteil geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (vgl. z. B. BGH, Urteil vom 13. Januar 2010 - VIII ZR 351/08, juris Rn. 12; BGH, Versäumnisurteil vom 16. September 2008 -VI ZR 244/07, juris Rn. 13 f.).
  • BGH, 22.04.2008 - VI ZR 83/07

    Richtigstellungsanspruch des BKA gegen FOCUS

    Auszug aus OLG Celle, 06.09.2012 - 13 U 18/12
    bb) In Bezug auf die geltend gemachten Ansprüche auf Unterlassung und Widerruf ist im Hinblick auf die Ausführungen des Landgerichts in dem Beschluss vom 5. Juli 2011 (Bl. 179 f. d. A.) Folgendes auszuführen: Zutreffend hat das Landgericht gesehen, dass ein Anspruch auf Widerruf nur in Bezug auf Tatsachenbehauptungen geltend gemacht werden kann (st. Rspr., vgl. z. B. BGH, Urteil vom 22. April 2008 - VI ZR 83/07, juris Rn. 16).
  • BGH, 16.04.2008 - XII ZB 192/06

    Gericht muss eindeutigen Hinweis nicht wiederholen

    Auszug aus OLG Celle, 06.09.2012 - 13 U 18/12
    Das Berufungsgericht ist - im Grundsatz - zu einer erneuten Hinweiserteilung aber dann verpflichtet, wenn ersichtlich ist, dass die Partei den erstinstanzlichen Hinweis nicht (richtig) verstanden hat (vgl. BGH, Beschluss vom 16. April 2008 - XII ZB 192/06, juris Rn. 21).
  • BGH, 22.03.1995 - XII ZR 20/94

    Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage; Wegfall der

    Auszug aus OLG Celle, 06.09.2012 - 13 U 18/12
    Eine derartige Ungewissheit entsteht regelmäßig aus einer vom Beklagten aufgestellten Bestandsbehauptung ("Berühmung") der vom Kläger verneinten Rechtslage (vgl. z. B. BGH, Urteil vom 13. Januar 2010 - VIII ZR 351/08, juris Rn. 19; BGH, Urteil vom 22.März 1995 - XII ZR 20/94, juris Rn. 9).
  • BGH, 19.12.2002 - VII ZR 176/02

    Rechtsfolgen der Insolvenz eines einfachen Streitgenossen; Zulässigkeit eines

  • OLG München, 27.04.2015 - 18 W 591/15

    Sperrpflicht bei Persönlichkeitsverletzungen durch Snippets

    Es kann offenbleiben, ob die Antragstellerin ihr Bestimmungsrecht durch die Erklärung im Schriftsatz vom 26.02.2015, die der Antragsgegnerin noch nicht zugegangen ist (vgl. zur Rechtsnatur des Bestimmungsrechts gemäß Art. 40 Abs. 1 Satz 2 EGBGB, OLG Celle, Urteil vom 06.09.2012 - 13 U 18/12 m. w. N.; Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl., 2015 Art. 40 EGBGB Rdnr. 35 bis 38), ausgeübt hat hat.
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