Rechtsprechung
OLG Celle, 06.10.2021 - 9 W 99/21 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 21 BGB; § 22 BGB; §§ 51 ff. AO; § 382 Abs. 4 S. 2 FamFG; § 58 FamFG
Beschwerde gegen die Zurückweisung einer Vereinsanmeldung; Betrieb einer Gastwirtschaft als Dorfkneipe; Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb - IWW
- gesellschaftsrechtskanzlei.com
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 21 ; BGB § 22 ; AO § 51 ; AO §§ 51 ff.
Abgrenzung zwischen wirtschaftlichem und nicht wirtschaftlichen Verein, Gaststätte - rechtsportal.de
BGB § 21 ; BGB § 22 ; AO § 51 ; AO §§ 51 ff.
Abgrenzung zwischen wirtschaftlichem und nicht wirtschaftlichen Verein, Gaststätte - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Abgrenzung zwischen wirtschaftlichem und nicht wirtschaftlichen Verein, Gaststätte
Verfahrensgang
- AG Walsrode, 04.08.2021 - 8 AR 432/21
- OLG Celle, 06.10.2021 - 9 W 99/21
Papierfundstellen
- NJW 2022, 555
- ZIP 2021, 2485
- MDR 2022, 180
- FGPrax 2022, 66
- Rpfleger 2022, 148
- NZG 2022, 223
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 16.05.2017 - II ZB 7/16
Anordnung der Löschung eines Kindertagesstätten betreibenden Vereins im …
Auszug aus OLG Celle, 06.10.2021 - 9 W 99/21
Hiergegen richtet sich die Beschwerde des Antragstellers, der geltend macht, unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des BGH (II ZB 7/16 und II ZB 9/16, sog. "Kita-Beschlüsse") sei der Antragsteller als nicht wirtschaftlicher Verein im Sinne des § 21 BGB anzusehen.Soweit der BGH in seinen die Betreiber von Kindertagesstätten betreffenden Beschlüssen vom 16. Mai 2017 (II ZB 7/16 und II ZB 9/16) angenommen hat, dass eine entgeltliche wirtschaftliche und unternehmerische Tätigkeit einen zulässigen Nebenzweck dann darstellen könne, wenn der Verein als solcher steuerlich als gemeinnützig im Sinne der §§ 51 ff. AO anerkannt sei, ist hiervon im Streitfall gerade nicht auszugehen.
Entgegen der Beschwerdebegründung (dort Seite 6, Bl. 44 d. A.) wird die Anerkennung als gemeinnützig vom BGH keineswegs als "unerheblich" angesehen, sondern ist vielmehr "von entscheidender Bedeutung" (II ZB 7/16, Rn. 22, vgl. auch Rn. 32).
- BGH, 16.05.2017 - II ZB 9/16
Löschung eines Vereins aus dem Vereinsregister von Amts wegen; Mangel einer …
Auszug aus OLG Celle, 06.10.2021 - 9 W 99/21
Hiergegen richtet sich die Beschwerde des Antragstellers, der geltend macht, unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des BGH (II ZB 7/16 und II ZB 9/16, sog. "Kita-Beschlüsse") sei der Antragsteller als nicht wirtschaftlicher Verein im Sinne des § 21 BGB anzusehen.Soweit der BGH in seinen die Betreiber von Kindertagesstätten betreffenden Beschlüssen vom 16. Mai 2017 (II ZB 7/16 und II ZB 9/16) angenommen hat, dass eine entgeltliche wirtschaftliche und unternehmerische Tätigkeit einen zulässigen Nebenzweck dann darstellen könne, wenn der Verein als solcher steuerlich als gemeinnützig im Sinne der §§ 51 ff. AO anerkannt sei, ist hiervon im Streitfall gerade nicht auszugehen.
- OLG Hamm, 11.07.2017 - 27 W 144/16
Auszug aus OLG Celle, 06.10.2021 - 9 W 99/21
Insbesondere kann bei der Zurückweisung des Eintragungsantrages der betroffene Verein als Vorverein Rechtsmittel einlegen, obwohl er die Rechtsfähigkeit noch nicht erlangt hat (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 11. Juli 2017, 27 W 144/16, juris Rn. 2 m. w. N.).
- OLG Stuttgart, 11.01.2022 - 8 W 233/21
Eintragung von Dorfladen betreibendem Verein in Vereinsregister
Bei der Zurückweisung des Eintragungsantrages kann der betroffene Verein als Vorverein auch Rechtsmittel einlegen, obwohl er die Rechtsfähigkeit noch nicht erlangt hat (OLG Celle, Beschluss vom 6.10.2021 - 9 W 99/21;… Meyer-Holz in Keidel FamFG, 20. Aufl. 2020, FamFG, § 59 Rn. 87).