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OLG Celle, 07.02.2011 - 322 SsBs 354/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- verkehrslexikon.de
Zur Annahme einer einheitlichen Tat bei Rotlicht- und Überholverstoß
- ra-skwar.de
Verkehrsverstöße, mehrere - enger zeitlicher und räumlicher Zusammenhang - ne bis in idem
- rabüro.de
Zur Annahme einer einheitlichen Tat bei Rotlicht- und Überholverstoß
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Koblenz, 24.09.2018 - 1 OWi 6 SsBs 99/18
Fortlaufende Geschwindigkeitsüberschreitung, natürliche Handlungseinheit
Bei einem engen räumlich-zeitlichen Zusammenhang, wie sie vorliegend bei einem Verstoß gegen eine fortdauernde, in demselben Autobahnabschnitt angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung innerhalb von höchstens einer Minute gegeben ist, liegt jedoch ein einziges zusammengehöriges Tun, mithin eine natürliche Handlungseinheit und damit nur eine Tat vor (vgl. BayObLG VRS 93 [1997], 369; OLG Celle DAR 2011, 407; OLG Hamm Zfs 2009, 651;… Gürtler, in: Göhler, Ordnungswidrigkeitengesetz, 17. Aufl., vor § 19 Rdn. 5). - OLG Brandenburg, 01.06.2016 - 53 Ss OWi 99/16
Bußgeldverfahren - Tateinheit von mehreren Geschwindigkeitsverstößen in kurzer …
Entscheidend für die Beurteilung, ob eine einheitliche Tat vorliegt, sind jedoch jeweils die Umstände des Einzelfalles (vgl. OLG Celle DAR 2011, 407). - OLG Zweibrücken, 02.11.2017 - 1 OLG 2 SsBs 31/17
Wirksamkeit der Beschränkung eines Einspruchs auf einen Tatvorwurf
Für einen solchen Ausnahmefall reicht indes ein lediglich kurzzeitiges, verkehrsbedingtes Herabsetzen der Geschwindigkeit im Regelfall ebenso wenig aus wie der Umstand, dass es sich um unterschiedliche Arten von Verkehrsverstößen handelt (OLG Celle, Beschluss vom 07.02.2011 - 322 SsBs 354/10, juris Rn. 20;… Gürtler aaO.). - OLG Celle, 25.10.2011 - 322 SsBs 295/11
Geschwindigkeitsüberschreitung - Tateinheit bei mehreren Verkehrsverstößen
Ein wichtiges Kriterium für die Verneinung oder Bejahung eines einheitlichen Tatgeschehens ist der zeitliche Abstand zwischen den einzelnen Handlungen (…vgl. Göhler a. a. O. vor § 59 Rdnr. 50 b; Senat, Beschluss vom 07.02.2011 - 322 SsBs 354/10 -) als auch die Frage, ob beide Verkehrsverstöße in subjektiver Hinsicht auf der gleichen Willensrichtung des Betroffenen beruhen (…vgl. Senat a. a. O.).