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   OLG Celle, 07.06.2017 - 14 U 157/16   

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https://dejure.org/2017,18786
OLG Celle, 07.06.2017 - 14 U 157/16 (https://dejure.org/2017,18786)
OLG Celle, Entscheidung vom 07.06.2017 - 14 U 157/16 (https://dejure.org/2017,18786)
OLG Celle, Entscheidung vom 07. Juni 2017 - 14 U 157/16 (https://dejure.org/2017,18786)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    StVG § 7; StVG § 17; StVG § 18; StVO § 14; BGB § 249; BGB § 421; BGB § 823 Abs. 1; VVG § 115 S. 4; VVG § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; PflVG § 1
    Haftungsquote bei Verkehrsunfall: Kollision eines fast die gesamte Fahrbahnbreite einnehmenden Anhängergespann mit geöffneter Fahrertür eines geparkten Pkw

  • verkehrslexikon.de

    Kollision eines fast die gesamte Fahrbahnbreite einnehmenden Anhängergespanns mit geöffneter Fahrertür eines geparkten Pkw

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Erhöhte Betriebsgefahr bei breitem Fahrzeug oder Anhänger

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsquote bei Verkehrsunfall: Kollision eines fast die gesamte Fahrbahnbreite einnehmenden Anhängergespann mit geöffneter Fahrertür eines geparkten Pkw

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kollision eines fast die gesamte Fahrbahnbreite einnehmenden Anhängergespanns mit geöffneter Fahrertür eines geparkten Pkw

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines großen Anhängergespanns mit geöffneter Fahrertür eines geparkten Pkw

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fahrer eines fast die gesamte Fahrbahnbreite einnehmenden Anhängergespanns trägt Mithaftung von 25 % an Kollision mit geöffneter Fahrertür eines geparkten Pkw - Mithaftung aufgrund erhöhter Betriebsgefahr

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 8
  • NJW-RR 2017, 990
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.05.1985 - VI ZR 258/83

    Haftungsverteilung bei Unfall mit einem radfahrenden Schulkind um die Mittagszeit

    Auszug aus OLG Celle, 07.06.2017 - 14 U 157/16
    Gefordert wird nicht absolute Unvermeidbarkeit, sondern ein an durchschnittlichen Verhaltensanforderungen gemessenes ideales, also überdurchschnittliches Verhalten (BGH NJW 1986, 183; OLG Koblenz NZV 2006, 201), welches sachgemäß, geistesgegenwärtig und über den gewöhnlichen und persönlichen Maßstab hinausgeht, wobei alle möglichen Gefahrenmomente zu berücksichtigen sind (BGH 113, 164).
  • KG, 09.05.1985 - 12 U 3780/84

    Haftungsverteilung bei Kollision mit der sich öffnenden Tür eines am Fahrbahnrand

    Auszug aus OLG Celle, 07.06.2017 - 14 U 157/16
    Anders als das KG Berlin (Urteil v. 09.05.1985 - 12 U 3780/84 - VersR 1986, 1123) meint, musste der Beklagte zu 1 auch nicht mit einem Öffnen der Türen der geparkten Fahrzeuge in der konkreten Situation rechnen, zumal der Beklagte zu 1 das Fahrzeug des Klägers bereits mit dem Lieferwagen passiert hatte und sich das klägerische Fahrzeug somit hinter ihm - wenn auch auf Höhe seines Anhängers - befand.
  • BGH, 13.12.1990 - III ZR 14/90

    Haftung einer öffentlichen Körperschaft für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Celle, 07.06.2017 - 14 U 157/16
    Gefordert wird nicht absolute Unvermeidbarkeit, sondern ein an durchschnittlichen Verhaltensanforderungen gemessenes ideales, also überdurchschnittliches Verhalten (BGH NJW 1986, 183; OLG Koblenz NZV 2006, 201), welches sachgemäß, geistesgegenwärtig und über den gewöhnlichen und persönlichen Maßstab hinausgeht, wobei alle möglichen Gefahrenmomente zu berücksichtigen sind (BGH 113, 164).
  • OLG Koblenz, 04.10.2005 - 12 U 1236/04

    Verkehrsunfallschaden: Vorliegen eines unabwendbaren Ereignisses, Idealfahrer

    Auszug aus OLG Celle, 07.06.2017 - 14 U 157/16
    Gefordert wird nicht absolute Unvermeidbarkeit, sondern ein an durchschnittlichen Verhaltensanforderungen gemessenes ideales, also überdurchschnittliches Verhalten (BGH NJW 1986, 183; OLG Koblenz NZV 2006, 201), welches sachgemäß, geistesgegenwärtig und über den gewöhnlichen und persönlichen Maßstab hinausgeht, wobei alle möglichen Gefahrenmomente zu berücksichtigen sind (BGH 113, 164).
  • BGH, 17.03.1992 - VI ZR 62/91

    Unabwendbarkeit eines Verkehrsunfalls bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit

    Auszug aus OLG Celle, 07.06.2017 - 14 U 157/16
    Ein Verkehrsunfall ist unabwendbar, wenn dieser auch bei der äußersten möglichen Sorgfalt nicht abgewendet werden kann (BGHZ 117, 337).
  • OLG Celle, 06.11.2018 - 14 U 61/18

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Radfahrers mit der sich öffnenden Tür

    Demnach wäre jedenfalls ein Seitenabstand von lediglich 20 Zentimetern (10 Grad Öffnungswinkel) grundsätzlich zu gering (so auch Senat, Urteil vom 7. Juni 2017 - 14 U 157/16 -, Rn. 24, juris).
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