Rechtsprechung
OLG Celle, 07.06.2017 - 14 U 157/16 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
StVG § 7; StVG § 17; StVG § 18; StVO § 14; BGB § 249; BGB § 421; BGB § 823 Abs. 1; VVG § 115 S. 4; VVG § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; PflVG § 1
Haftungsquote bei Verkehrsunfall: Kollision eines fast die gesamte Fahrbahnbreite einnehmenden Anhängergespann mit geöffneter Fahrertür eines geparkten Pkw - verkehrslexikon.de
Kollision eines fast die gesamte Fahrbahnbreite einnehmenden Anhängergespanns mit geöffneter Fahrertür eines geparkten Pkw
- Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)
Erhöhte Betriebsgefahr bei breitem Fahrzeug oder Anhänger
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftungsquote bei Verkehrsunfall: Kollision eines fast die gesamte Fahrbahnbreite einnehmenden Anhängergespann mit geöffneter Fahrertür eines geparkten Pkw
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Kollision eines fast die gesamte Fahrbahnbreite einnehmenden Anhängergespanns mit geöffneter Fahrertür eines geparkten Pkw
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Haftungsverteilung bei Kollision eines großen Anhängergespanns mit geöffneter Fahrertür eines geparkten Pkw
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Fahrer eines fast die gesamte Fahrbahnbreite einnehmenden Anhängergespanns trägt Mithaftung von 25 % an Kollision mit geöffneter Fahrertür eines geparkten Pkw - Mithaftung aufgrund erhöhter Betriebsgefahr
Verfahrensgang
- LG Hannover, 12.09.2016 - 1 O 11/16
- OLG Celle, 07.06.2017 - 14 U 157/16
Papierfundstellen
- NJW 2017, 8
- NJW-RR 2017, 990
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 28.05.1985 - VI ZR 258/83
Haftungsverteilung bei Unfall mit einem radfahrenden Schulkind um die Mittagszeit
Auszug aus OLG Celle, 07.06.2017 - 14 U 157/16
Gefordert wird nicht absolute Unvermeidbarkeit, sondern ein an durchschnittlichen Verhaltensanforderungen gemessenes ideales, also überdurchschnittliches Verhalten (BGH NJW 1986, 183; OLG Koblenz NZV 2006, 201), welches sachgemäß, geistesgegenwärtig und über den gewöhnlichen und persönlichen Maßstab hinausgeht, wobei alle möglichen Gefahrenmomente zu berücksichtigen sind (BGH 113, 164). - KG, 09.05.1985 - 12 U 3780/84
Haftungsverteilung bei Kollision mit der sich öffnenden Tür eines am Fahrbahnrand …
Auszug aus OLG Celle, 07.06.2017 - 14 U 157/16
Anders als das KG Berlin (Urteil v. 09.05.1985 - 12 U 3780/84 - VersR 1986, 1123) meint, musste der Beklagte zu 1 auch nicht mit einem Öffnen der Türen der geparkten Fahrzeuge in der konkreten Situation rechnen, zumal der Beklagte zu 1 das Fahrzeug des Klägers bereits mit dem Lieferwagen passiert hatte und sich das klägerische Fahrzeug somit hinter ihm - wenn auch auf Höhe seines Anhängers - befand. - BGH, 13.12.1990 - III ZR 14/90
Haftung einer öffentlichen Körperschaft für die Verursachung eines …
Auszug aus OLG Celle, 07.06.2017 - 14 U 157/16
Gefordert wird nicht absolute Unvermeidbarkeit, sondern ein an durchschnittlichen Verhaltensanforderungen gemessenes ideales, also überdurchschnittliches Verhalten (BGH NJW 1986, 183; OLG Koblenz NZV 2006, 201), welches sachgemäß, geistesgegenwärtig und über den gewöhnlichen und persönlichen Maßstab hinausgeht, wobei alle möglichen Gefahrenmomente zu berücksichtigen sind (BGH 113, 164). - OLG Koblenz, 04.10.2005 - 12 U 1236/04
Verkehrsunfallschaden: Vorliegen eines unabwendbaren Ereignisses, Idealfahrer
Auszug aus OLG Celle, 07.06.2017 - 14 U 157/16
Gefordert wird nicht absolute Unvermeidbarkeit, sondern ein an durchschnittlichen Verhaltensanforderungen gemessenes ideales, also überdurchschnittliches Verhalten (BGH NJW 1986, 183; OLG Koblenz NZV 2006, 201), welches sachgemäß, geistesgegenwärtig und über den gewöhnlichen und persönlichen Maßstab hinausgeht, wobei alle möglichen Gefahrenmomente zu berücksichtigen sind (BGH 113, 164). - BGH, 17.03.1992 - VI ZR 62/91
Unabwendbarkeit eines Verkehrsunfalls bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit
Auszug aus OLG Celle, 07.06.2017 - 14 U 157/16
Ein Verkehrsunfall ist unabwendbar, wenn dieser auch bei der äußersten möglichen Sorgfalt nicht abgewendet werden kann (BGHZ 117, 337).
- OLG Celle, 06.11.2018 - 14 U 61/18
Haftungsverteilung bei Kollision eines Radfahrers mit der sich öffnenden Tür …
Demnach wäre jedenfalls ein Seitenabstand von lediglich 20 Zentimetern (10 Grad Öffnungswinkel) grundsätzlich zu gering (so auch Senat, Urteil vom 7. Juni 2017 - 14 U 157/16 -, Rn. 24, juris).