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   OLG Celle, 07.07.2009 - 14 U 45/09   

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https://dejure.org/2009,16108
OLG Celle, 07.07.2009 - 14 U 45/09 (https://dejure.org/2009,16108)
OLG Celle, Entscheidung vom 07.07.2009 - 14 U 45/09 (https://dejure.org/2009,16108)
OLG Celle, Entscheidung vom 07. Juli 2009 - 14 U 45/09 (https://dejure.org/2009,16108)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    VOB-Vertrag: Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung durch den Auftraggeber

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 5 Nr. 1 S. 2 VOB/B; § 5 Nr. 3 VOB/B; § 5 Nr. 4 VOB/B; § 522 Abs. 2 S. 3 ZPO
    Geltung der Nichteinhaltung einer vertraglichen Einzelfrist als Kündigungsgrund i.R.e. Bauauftrages; Auslegung des Begriffs "Vollendung" i.S.d. § 5 Nr. 4 Vergabe-, Vertragsordnung für Bauleistungen

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltung der Nichteinhaltung einer vertraglichen Einzelfrist als Kündigungsgrund i.R.e. Bauauftrages; Auslegung des Begriffs "Vollendung" i.S.d. § 5 Nr. 4 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil B (VOB/B)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauvertragskündigung wegen unerlaubten Nachunternehmereinsatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist eine Bauvertragskündigung gemäß § 5 Nr. 3, 4 VOB/B möglich? (IBR 2010, 132)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.09.1999 - VII ZR 456/98

    Ansprüche des Bestellers nach § 634 BGB

    Auszug aus OLG Celle, 07.07.2009 - 14 U 45/09
    Diese Frist hätte lediglich in der Weise eine eigenständige rechtliche Bedeutung erlangen können, dass die anschließende Reaktion der Klägerin als nachhaltige Verweigerung der Vertragserfüllung zu qualifizieren gewesen wäre mit der Folge, dass nunmehr die Kündigung seitens der Beklagten ausnahmsweise auch ohne weitere Fristsetzung und Kündigungsandrohung als außerordentliche fristlose Kündigung hätte erfolgen können (vgl. dazu Kniffka/Koeble, a. a. O.; BGH, BGHZ 142, 278 - juris-Rdnr. 19 zur vergleichbaren Situation bei der Ablehnungsandrohung nach § 634 Abs. 1 BGB a. F.).
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