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   OLG Celle, 07.07.2015 - 13 W 35/15   

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https://dejure.org/2015,19254
OLG Celle, 07.07.2015 - 13 W 35/15 (https://dejure.org/2015,19254)
OLG Celle, Entscheidung vom 07.07.2015 - 13 W 35/15 (https://dejure.org/2015,19254)
OLG Celle, Entscheidung vom 07. Juli 2015 - 13 W 35/15 (https://dejure.org/2015,19254)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    UWG § 2 Abs. 1 Nr. 3; UWG § 3; UWG § 5 Abs. 1 Nr. 3; UWG § 8 Abs. 1 S. 1; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 1
    Irreführung durch Werbung mit einem nicht betriebenen Standort eines Unternehmens

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die Werbung mit einem nicht vorhandenen Standort ist unzulässig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Irreführung durch Werbung mit einem nicht betriebenen Standort eines Unternehmens

  • online-und-recht.de

    Irreführende wettbewerbswidrige Werbung mit einem Unternehmens-Standort

  • kanzlei.biz

    Unzulässige Werbung mit einem Unternehmensstandort

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Irreführung durch Werbung mit einem nicht betriebenen Standort eines Unternehmens

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Irreführende Werbung mit einem Standort

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wer keinen Standort unterhält, darf auch nicht mit einem Standort werben!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Zur irreführenden Werbung mit einem Standort

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Unternehmen darf nur mit einem Standort werben wenn sich dort tatsächlich ein Büro mit Personen als Ansprechpartner befindet - Lagerhalle reicht nicht

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Irreführende Werbung mit einem Standort

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Irreführende Werbung mit einem Standort

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Irreführende Werbung mit einem Standort

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unternehmensstandort muss bei darauf bezogener Werbung auch vorhanden sein

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unternehmensstandort muss bei darauf bezogener Werbung auch vorhanden sein

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Unzulässige Werbung mit einem bestimmten Standort

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Irreführende Werbung mit Unternehmensstandort untersagt

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Werbung mit Standort irreführend?

  • tw-law.de (Kurzinformation)

    Irreführung: Werbung mit falschem Unternehmensstandort

  • wettbewerb.law (Kurzinformation)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 8
  • MDR 2015, 15
  • GRUR 2015, 6
  • GRUR-RR 2015, 481
  • NZBau 2015, 563
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 29.03.2007 - 4 U 11/07

    Irreführende Werbung durch unrichtige Adressangabe im Branchenbucheintrag eines

    Auszug aus OLG Celle, 07.07.2015 - 13 W 35/15
    Der Rechtsverkehr erwartet bei der Angabe eines solchen Standortes regelmäßig eine Niederlassung mit eigenem Büro und Personal (OLG Koblenz, Urteil vom 25. März 2008 - 4 U 959/07, juris Tz. 9) mit einem erkennbar dem Betrieb zuzuordnenden Ansprechpartner (OLG Hamm, Urteil vom 29. März 2008 - 4 U 11/07, juris Tz. 42), über den er mit dem Unternehmen in Kontakt treten kann, um dort seine Belange anbringen zu können (OLG Hamm, a. a. O., Tz. 39 a. a. O.).

    Unerheblich sind bspw. gute Ortskenntnisse, die Interessenten von einer ortsnahen Detektei erwarten (dazu: Senat, Urteil vom 24. November 1999 - 13 U 16/99, juris Tz. 20), und wohl auch kurze Wartezeiten bei Schlüsselnotdiensten (dazu: OLG Hamm, Urteil vom 29. März 2008 - 4 U 11/07, juris Tz. 39 f.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 6. Mai 2003 - 20 U 174/02, juris Tz. 32).

  • OLG Düsseldorf, 10.03.2009 - 20 U 226/08

    Werbung mit Ortsbezug - Die Werbung mit einer Ortsangabe und einer bundesweit

    Auszug aus OLG Celle, 07.07.2015 - 13 W 35/15
    Von Bedeutung ist allerdings das regelmäßig vorhandene Interesse, mit einem Mitarbeiter des Unternehmens in Kontakt treten zu können, um Belange vorzubringen (dazu: OLG Hamm, a. a. O., Tz. 39, 42; vgl. auch - allerdings zu anderen Branchen - OLG Düsseldorf, Urteil vom 10. März 2009 - 20 U 226/08, juris Tz. 24, und Urteil vom 6. Mai 2003, a. a. O., Tz. 38).

    Darüber hinaus suggeriert die Angabe verschiedener Standorte auch eine besondere wirtschaftliche Bedeutung und Unternehmensgröße, die für die Kundenentscheidung ebenfalls Bedeutung haben kann (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Urteil vom 10. März 2009, a. a. O., Tz. 24; OLG München, Urteil vom 17. Dezember 1998 - 6 U 4839/98, juris Tz. 33 [letzteres allerdings zu 90 beworbenen Standorten]).

  • OLG Düsseldorf, 06.05.2003 - 20 U 174/02

    Anforderungen an Identitätsangaben eines überörtlich werbenden Schlüsseldienstes

    Auszug aus OLG Celle, 07.07.2015 - 13 W 35/15
    Unerheblich sind bspw. gute Ortskenntnisse, die Interessenten von einer ortsnahen Detektei erwarten (dazu: Senat, Urteil vom 24. November 1999 - 13 U 16/99, juris Tz. 20), und wohl auch kurze Wartezeiten bei Schlüsselnotdiensten (dazu: OLG Hamm, Urteil vom 29. März 2008 - 4 U 11/07, juris Tz. 39 f.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 6. Mai 2003 - 20 U 174/02, juris Tz. 32).

    Von Bedeutung ist allerdings das regelmäßig vorhandene Interesse, mit einem Mitarbeiter des Unternehmens in Kontakt treten zu können, um Belange vorzubringen (dazu: OLG Hamm, a. a. O., Tz. 39, 42; vgl. auch - allerdings zu anderen Branchen - OLG Düsseldorf, Urteil vom 10. März 2009 - 20 U 226/08, juris Tz. 24, und Urteil vom 6. Mai 2003, a. a. O., Tz. 38).

  • OLG Koblenz, 25.03.2008 - 4 U 959/07

    Irreführende Werbung: Werbung eines Umzugsunternehmens mit einer örtlichen

    Auszug aus OLG Celle, 07.07.2015 - 13 W 35/15
    Der Rechtsverkehr erwartet bei der Angabe eines solchen Standortes regelmäßig eine Niederlassung mit eigenem Büro und Personal (OLG Koblenz, Urteil vom 25. März 2008 - 4 U 959/07, juris Tz. 9) mit einem erkennbar dem Betrieb zuzuordnenden Ansprechpartner (OLG Hamm, Urteil vom 29. März 2008 - 4 U 11/07, juris Tz. 42), über den er mit dem Unternehmen in Kontakt treten kann, um dort seine Belange anbringen zu können (OLG Hamm, a. a. O., Tz. 39 a. a. O.).
  • OLG München, 17.12.1998 - 6 U 4839/98
    Auszug aus OLG Celle, 07.07.2015 - 13 W 35/15
    Darüber hinaus suggeriert die Angabe verschiedener Standorte auch eine besondere wirtschaftliche Bedeutung und Unternehmensgröße, die für die Kundenentscheidung ebenfalls Bedeutung haben kann (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Urteil vom 10. März 2009, a. a. O., Tz. 24; OLG München, Urteil vom 17. Dezember 1998 - 6 U 4839/98, juris Tz. 33 [letzteres allerdings zu 90 beworbenen Standorten]).
  • OLG Düsseldorf, 13.02.2014 - 6 U 84/13

    Zulässigkeit der Inrechnungstellung von Pauschalen für Rücklastschriften und

    Auszug aus OLG Celle, 07.07.2015 - 13 W 35/15
    Zum anderen kann die Dringlichkeit zwar entfallen, wenn Verstöße desselben Verletzers zu lange toleriert worden sind, die zwar nicht mit dem begangenen identisch, ihm aber im Kern gleich sind (OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. Februar 2014 - 6 U 84/13, juris Tz. 63).
  • OLG Celle, 24.11.1999 - 13 U 16/99

    Irreführung durch Werbung mit einer Ortsnetzrufnummer

    Auszug aus OLG Celle, 07.07.2015 - 13 W 35/15
    Unerheblich sind bspw. gute Ortskenntnisse, die Interessenten von einer ortsnahen Detektei erwarten (dazu: Senat, Urteil vom 24. November 1999 - 13 U 16/99, juris Tz. 20), und wohl auch kurze Wartezeiten bei Schlüsselnotdiensten (dazu: OLG Hamm, Urteil vom 29. März 2008 - 4 U 11/07, juris Tz. 39 f.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 6. Mai 2003 - 20 U 174/02, juris Tz. 32).
  • LG Paderborn, 22.12.2014 - 2 O 362/14
    Auszug aus OLG Celle, 07.07.2015 - 13 W 35/15
    Insbesondere hat beispielsweise das Landgericht P. sein Urteil vom 15. Dezember 2014 (Az. 2 O 362/14) wesentlich auch darauf gestützt, dass dort eine Briefkastenbeschriftung gefehlt habe, die auf den Verfügungsbeklagten hinweise, so dass nicht einmal die postalische Erreichbarkeit über diesen Standort gewährleistet gewesen sei.
  • LG Köln, 30.04.2019 - 33 O 114/17
    Die Angabe verschiedener Standorte suggeriert auch ein besonderes wirtschaftliches Gewicht und eine Kanzleigröße, die für die rechtssuchenden Kreise ebenfalls Bedeutung haben können (vgl. hierzu auch OLG Celle, Urt. v. 07.07.2015, Az. 13 W 35/15 -, juris; Dreyer, in: Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig, UWG, 4. Auflage [2016], § 5 Rn. E240).
  • LG Düsseldorf, 18.12.2019 - 12 O 127/19
    Darüber hinaus erweckt die Angabe einer Vielzahl von Standorten den Eindruck eines besonderen wirtschaftlichen Gewichts und der Verfügbarkeit erheblicher Ressourcen (vgl. OLG E, MMR 2009, 477, 477; OLG Celle, GRUR-RR 2015, 481, 482 - Dachreparaturen vor Ort ; LG Köln, Urteil vom 30.04.2019, Az.: 33 O 114/17 (Anl. PBP 10)).
  • LG Halle, 26.08.2021 - 8 O 51/20

    Wettbewerbsverstoß: Irreführung bei Standortwerbung für den Einbau von Türen in

    Der Rechtsverkehr erwartet bei der Angabe eines Standortes, d.h. örtliche Adresse und örtliche Telefonnummer, regelmäßig eine Niederlassung mit eigenem Büro und Personal, mit einem erkennbar dem Betrieb zuzuordnenden Ansprechpartner, über den er mit dem Unternehmen in Kontakt treten kann, um dort seine Belange anbringen zu können (vgl. OLG Celle GRUR-RR 2015, 481 - bei juris Rdnr. 14 m.w.N.).
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