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   OLG Celle, 07.09.2000 - 2 W 69/00   

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https://dejure.org/2000,3022
OLG Celle, 07.09.2000 - 2 W 69/00 (https://dejure.org/2000,3022)
OLG Celle, Entscheidung vom 07.09.2000 - 2 W 69/00 (https://dejure.org/2000,3022)
OLG Celle, Entscheidung vom 07. September 2000 - 2 W 69/00 (https://dejure.org/2000,3022)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Einstellung des Insolvenzverfahrens: Öffentliche Bekanntmachung des als unzulässig verworfenen Einstellungsantrags

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 212 InsO; § 7 Abs. 1 InsO; § 214 InsO
    Unzulässigkeit eines Antrages auf Einstellung des Insolvenzverfahrens ohne öffentliche Bekanntmachung ; Möglichkeit der Erzwingung von Auskünften über die Höhe der Verbindlichkeiten vom Verwalter; Glaubhaftmachung der nachhaltigen Beseitigung aller Insolvenzgründe für ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzulässigkeit eines Antrages auf Einstellung des Insolvenzverfahrens ohne öffentliche Bekanntmachung ; Möglichkeit der Erzwingung von Auskünften über die Höhe der Verbindlichkeiten vom Verwalter; Glaubhaftmachung der nachhaltigen Beseitigung aller Insolvenzgründe für ...

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Antrag auf Verfahrenseinstellung nach 212 InsO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    InsO § 212 § 214 Abs. 1 Satz 1
    Voraussetzungen der Einstellung des Insolvenzverfahrens wegen Wegfalls des Eröffnungsgrundes; Darlegungslast des Schuldners über die Beseitigung aller Insolvenzgründe; Zweck der öffentlichen Bekanntmachung des Einstellungsantrags

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2000, 1943
  • NZI 2001, 28
  • NZI 2001, 31
  • NZI 2001, 50
  • Rpfleger 2000, 561
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • AG Hamburg, 26.04.2006 - 67c IN 312/05

    Zum Insolvenzeinstellungsantrag der Komplementärin der Schuldnerin nach

    Zu diesem Aufgabenbereich gehört der hier streitgegenständliche Antrag nicht, denn er zielt auf die Fortsetzung (dazu: OLG Celle, ZInsO 2000, 558 als Antragsziel des Antrages gem. § 212 InsO) der aufgelösten Gesellschaft und der hiesigen Gemeinschuldnerin (Erklärung des Vorstandes der Komplementärin und Geschäftsführers der D. A. AG, ... , gem. FAZ v. 9.3.2006).

    Zwar sind die ehemaligen Geschäftsführer der insolventen Gemeinschuldnerin antragsbefugt (offengelassen von OLG Celle, ZInsO 2000, 558), da sie durch die Eröffnung nicht vollends aus dem Amt verdrängt werden, jedoch nur, wenn sie gemeinsam handeln (KP-Pape, aaO, § 212 Rz. 3).

    Die Einstellungsgründe gem. § 212 InsO sind vom Antragsteller in der Weise glaubhaft zu machen, daß er konkret darzulegen hat, daß sämtliche in Betracht kommenden Insolvenzgründe einschließlich der drohenden Zahlungsunfähigkeit ausgeschlossen sind (OLG Celle ZInsO 2000, 558 = ZIP 2000, 1943; OLG Dresden DZWIR 2004, 476).

  • BGH, 07.10.2010 - IX ZB 1/10

    Einstellung des Insolvenzverfahrens: Glaubhaftmachung des Fehlens von

    Der Antrag ist nur zulässig, wenn das Fehlen der Eröffnungsgründe glaubhaft gemacht wird (BGH, Beschl. v. 6. Februar 2003 - IX ZB 287/02, ZInsO 2003, 216; v. 18. Juni 2009 - IX ZA 13/09, NZI 2009, 517; OLG Celle ZInsO 2000, 558, 559; LG Göttingen NZI 2008, 751, 752).
  • OLG Köln, 25.07.2001 - 2 W 139/01

    Zulässigkeitsvoraussetzungen einer insolvenzrechtlichen sofortigen weiteren

    Bloße Subsumtionsfehler des Landgerichts bei der Anwendung einer - an sich zweifelsfreien und unumstrittenen - Rechtsnorm oder eine fehlerhafte Tatsachenfeststellung im konkreten Einzelfall begründen dagegen keine generelle, durch das Oberlandesgericht zu korrigierende Divergenz-Gefahr (Senat, NZI 2000, 224 [225]; Senat, Rpfleger 2000, 293 [294]; Senat Beschluss vom 3. März 2000, 2 W 31/00; Senat, Beschluss vom 3. April 2000, 2 W 69/00; Senat, Beschluss vom 6. September 2000, 2 W 184/00; Senat, Beschluss vom 5. Januar 2001, 2 W 228/00; OLG Naumburg, Beschluß vom 31.03.2000, 5 W 25/00; OLG Zweibrücken, ZInsO 2000, 398; OLG Zweibrücken, NZI 2000, 271 [272]; HK-Kirchhof, a.a.O., § 7 Rdnr. 23 f.; Kübler/Prütting, InsO, Stand 7. Lieferung 2000, § 7 Rdnr. 3 ff.; Becker in Nerlich/Römermann, a.a.O., § 7 Rdnr. 19 ff.; Hoffmann, NZI 1999, 425 [430]).
  • OLG Köln, 22.01.2001 - 2 W 6/01
    Bloße Subsumtionsfehler des Landgerichts bei der Anwendung einer - an sich zweifelsfreien und unumstrittenen - Rechtsnorm oder eine fehlerhafte Tatsachenfeststellung im konkreten Einzelfall begründen dagegen keine generelle, durch das Oberlandesgericht zu korrigierende Divergenz-Gefahr (Senat, NZI 2000, 224 [225]; Senat, Rpfleger 2000, 293 [294]; Senat Beschluß vom 3. März 2000, 2 W 31/00; Senat, Beschluß vom 3. April 2000, 2 W 69/00; Senat, Beschluß vom 6. September 2000, 2 W 184/00; Senat, Beschluß vom 5. Januar 2001, 2 W 228/00; OLG Naumburg, Beschluß vom 31.03.2000, 5 W 25/00; OLG Zweibrücken, ZInsO 2000, 398; OLG Zweibrücken, NZI 2000, 271 [272]; HK-Kirchhof, a.a.O., § 7 Rdnr. 23 f.; Kübler/Prütting, InsO, Stand 7. Lieferung 2000, § 7 Rdnr. 3 ff.; Becker in Nerlich/Römermann, a.a.O., § 7 Rdnr. 19 ff.; Hoffmann, NZI 1999, 425 [430]).
  • OLG Köln, 03.08.2001 - 2 W 136/01
    Bloße Subsumtionsfehler des Landgerichts bei der Anwendung einer - an sich zweifelsfreien und unumstrittenen - Rechtsnorm oder eine fehlerhafte Tatsachenfeststellung im konkreten Einzelfall begründen dagegen keine generelle, durch das Oberlandesgericht zu korrigierende Divergenz-Gefahr (Senat, NZI 2000, 224 [225]; Senat, Rpfleger 2000, 293 [294]; Senat Beschluss vom 3. März 2000, 2 W 31/00; Senat, Beschluss vom 3. April 2000, 2 W 69/00; Senat, Beschluss vom 6. September 2000, 2 W 184/00; Senat, Beschluss vom 5. Januar 2001, 2 W 228/00; OLG Naumburg, Beschluß vom 31.03.2000, 5 W 25/00; OLG Zweibrücken, ZInsO 2000, 398; OLG Zweibrücken, NZI 2000, 271 [272]; HK-Kirchhof, a.a.O., § 7 Rdnr. 23 f.; Kübler/Prütting, InsO, Stand 7. Lieferung 2000, § 7 Rdnr. 3 ff.; Becker in Nerlich/Römermann, InsO, § 7 Rdnr. 19 ff.; Hoffmann, NZI 1999, 425 [430]).
  • OLG Köln, 13.10.2000 - 2 W 199/00
    Bloße Subsumtionsfehler des Landgerichts bei der Anwendung einer - an sich zweifelsfreien und unumstrittenen - Rechtsnorm oder eine fehlerhafte Tatsachenfeststellung im konkreten Einzelfall begründen dagegen keine generelle, durch das Oberlandesgericht zu korrigierende Divergenz-Gefahr (Senat, NZI 2000, 224 [225]; Senat Beschluß vom 3. März 2000, 2 W 31/00; Senat, Beschluß vom 3. April 2000, 2 W 69/00; Senat, Beschluß vom 6. September 2000, 2 W 184/00; OLG Naumburg, Beschluß vom 31.03.2000, 5 W 25/00; OLG Zweibrücken, ZInsO 2000, 398; OLG Zweibrücken, NZI 2000, 271 [272]; HK-Kirchhof, a.a.O., § 7 Rdnr. 23 f.; Kübler/Prütting, InsO, Stand 7. Lieferung 2000, § 7 Rdnr. 3 ff.; Becker in Nerlich/Römermann, a.a.O., § 7 Rdnr. 19 ff.; Hoffmann, NZI 1999, 425 [430]).
  • LG München I, 14.08.2001 - 14 T 22947/00

    Zulässigkeit des Antrags auf Einstellung des Insolvenzverfahrens wegen Wegfall

    Nach der Entscheidung des OLG Celle vom 07.09.2000 - 2 W 69/00 - (vgl. ZInsO 2000, 558 ) ist Voraussetzung für die Einstellung des Insolvenzverfahrens nach § 212 InsO die Glaubhaftmachung der nachhaltige Beseitigung aller Insolvenzgründe, bei der insbesondere auch ausgeschlossen sein muss, dass auf absehbare Zeit nach Einstellung des Insolvenzverfahrens ein neues Verfahren wegen des Insolvenzgrundes der drohenden Zahlungsunfähigkeit in Betracht kommt.
  • LG München I, 14.08.2001 - 14 T 22 947/00

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde;

    Nach der Entscheidung des OLG Celle v. 7.9.2000 - 2 W 69/00 - (vgl. ZInsO 2000, 558 ) ist Voraussetzung für die Einstellung des Insolvenzverfahrens nach § 212 InsO die Glaubhaftmachung der nachhaltigen Beseitigung aller Insolvenzgründe, bei der insbesondere auch ausgeschlossen sein muss, dass auf absehbare Zeit nach Einstellung des Insolvenzverfahrens ein neues Verfahren wegen des Insolvenzgrundes der drohenden Zahlungsunfähigkeit in Betracht kommt.
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