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   OLG Celle, 07.11.2017 - 3 Ws 543/17 (StrVollz)   

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https://dejure.org/2017,52099
OLG Celle, 07.11.2017 - 3 Ws 543/17 (StrVollz) (https://dejure.org/2017,52099)
OLG Celle, Entscheidung vom 07.11.2017 - 3 Ws 543/17 (StrVollz) (https://dejure.org/2017,52099)
OLG Celle, Entscheidung vom 07. November 2017 - 3 Ws 543/17 (StrVollz) (https://dejure.org/2017,52099)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    JVollzG ND § 47 Abs. 4; StVollzG § 51 Abs. 3
    Vorzeitige Inanspruchnahme des Überbrückungsgeldes für eine Ausgleichszahlung zur Befreiung vom türkischen Wehrdienst

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorzeitige Inanspruchnahme des Überbrückungsgeldes für eine Ausgleichszahlung zur Befreiung vom türkischen Wehrdienst

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JVollzG ND § 47 Abs. 4; StVollzG § 51 Abs. 3
    Keine vorzeitige Freigabe von Überbrückungsgeld zur Verwendung als Ausgleichszahlung für die Befreiung vom türkischen Wehrdienst

  • rechtsportal.de

    JVollzG ND § 47 Abs. 4; StVollzG § 51 Abs. 3
    Vorzeitige Inanspruchnahme des Überbrückungsgeldes für eine Ausgleichszahlung zur Befreiung vom türkischen Wehrdienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Vorzeitige Freigabe von Überbrückungsgeld zum Freikauf vom Militärdienst

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Celle, 29.05.2008 - 1 Ws 220/08

    Recht eines Strafgefangenen auf Gewährung von Langzeitbesuch seiner

    Auszug aus OLG Celle, 07.11.2017 - 3 Ws 543/17
    Eine Ermessensreduktion auf Null (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 29. Mai 2008 - 1 Ws 220/08 - juris, Rn. 12), also eine Sachlage, bei der alle anderen Entscheidungen als die vorzeitige Freigabe des Überbrückungsgeldes rechtswidrig wären, erwägt die Strafvollstreckungskammer nicht einmal.
  • OLG Celle, 26.11.2015 - 1 Ws 533/15

    Keine Herabsetzung des Überbrückungsgeldsolls bei Entnahme von Beträgen deutlich

    Auszug aus OLG Celle, 07.11.2017 - 3 Ws 543/17
    Daneben bezweckt § 47 NJVollzG eine Entlastung der Sozialhilfeträger, die dann nicht für den Lebensunterhalt des Gefangenen aufkommen müssen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 26. November 2015 - 1 Ws 533/15 (StrVollz) - juris, Rn. 11).
  • OLG Karlsruhe, 04.03.1988 - 1 Ws 12/88
    Auszug aus OLG Celle, 07.11.2017 - 3 Ws 543/17
    Die Vorschrift in § 47 Abs. 4 NJVollzG, die eine Abweichung von dem Grundsatz darstellt, dass das Überbrückungsgeld erst bei Haftentlassung auszuzahlen ist, ist als Ausnahmevorschrift eng auszulegen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 4. März 1988 - 1 Ws 12/88, NStZ 1989, 356; Reichenbach, in: Graf, BeckOK Strafvollzugsrecht Niedersachsen, 9. Edition 2017, § 47, Rn. 14; Nestler, in: Laubenthal/Nestler/Neubacher/Verrel, Strafvollzugsgesetz, 12. Auflage 2015, Abschnitt F, Rn. 187).
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