Rechtsprechung
OLG Celle, 07.11.2017 - 3 Ws 543/17 (StrVollz) |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
JVollzG ND § 47 Abs. 4; StVollzG § 51 Abs. 3
Vorzeitige Inanspruchnahme des Überbrückungsgeldes für eine Ausgleichszahlung zur Befreiung vom türkischen Wehrdienst - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorzeitige Inanspruchnahme des Überbrückungsgeldes für eine Ausgleichszahlung zur Befreiung vom türkischen Wehrdienst
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
JVollzG ND § 47 Abs. 4; StVollzG § 51 Abs. 3
Keine vorzeitige Freigabe von Überbrückungsgeld zur Verwendung als Ausgleichszahlung für die Befreiung vom türkischen Wehrdienst - rechtsportal.de
JVollzG ND § 47 Abs. 4; StVollzG § 51 Abs. 3
Vorzeitige Inanspruchnahme des Überbrückungsgeldes für eine Ausgleichszahlung zur Befreiung vom türkischen Wehrdienst - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)
Vorzeitige Freigabe von Überbrückungsgeld zum Freikauf vom Militärdienst
Verfahrensgang
- LG Braunschweig, 24.08.2017 - 50 StVK 224/17
- OLG Celle, 07.11.2017 - 3 Ws 543/17 (StrVollz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Celle, 29.05.2008 - 1 Ws 220/08
Recht eines Strafgefangenen auf Gewährung von Langzeitbesuch seiner …
Auszug aus OLG Celle, 07.11.2017 - 3 Ws 543/17
Eine Ermessensreduktion auf Null (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 29. Mai 2008 - 1 Ws 220/08 - juris, Rn. 12), also eine Sachlage, bei der alle anderen Entscheidungen als die vorzeitige Freigabe des Überbrückungsgeldes rechtswidrig wären, erwägt die Strafvollstreckungskammer nicht einmal. - OLG Celle, 26.11.2015 - 1 Ws 533/15
Keine Herabsetzung des Überbrückungsgeldsolls bei Entnahme von Beträgen deutlich …
Auszug aus OLG Celle, 07.11.2017 - 3 Ws 543/17
Daneben bezweckt § 47 NJVollzG eine Entlastung der Sozialhilfeträger, die dann nicht für den Lebensunterhalt des Gefangenen aufkommen müssen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 26. November 2015 - 1 Ws 533/15 (StrVollz) - juris, Rn. 11). - OLG Karlsruhe, 04.03.1988 - 1 Ws 12/88
Auszug aus OLG Celle, 07.11.2017 - 3 Ws 543/17
Die Vorschrift in § 47 Abs. 4 NJVollzG, die eine Abweichung von dem Grundsatz darstellt, dass das Überbrückungsgeld erst bei Haftentlassung auszuzahlen ist, ist als Ausnahmevorschrift eng auszulegen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 4. März 1988 - 1 Ws 12/88, NStZ 1989, 356;… Reichenbach, in: Graf, BeckOK Strafvollzugsrecht Niedersachsen, 9. Edition 2017, § 47, Rn. 14;… Nestler, in: Laubenthal/Nestler/Neubacher/Verrel, Strafvollzugsgesetz, 12. Auflage 2015, Abschnitt F, Rn. 187).