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   OLG Celle, 07.12.2017 - 3 Ws 559/17 (StrVollz)   

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https://dejure.org/2017,53007
OLG Celle, 07.12.2017 - 3 Ws 559/17 (StrVollz) (https://dejure.org/2017,53007)
OLG Celle, Entscheidung vom 07.12.2017 - 3 Ws 559/17 (StrVollz) (https://dejure.org/2017,53007)
OLG Celle, Entscheidung vom 07. Dezember 2017 - 3 Ws 559/17 (StrVollz) (https://dejure.org/2017,53007)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Burhoff online

    Kostenbeteiligung, Zurverfügungstellung von Unterhaltungselektronik, Haftraum

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    JVollzG ND § 43; JVollzG ND § 52 Abs. 4; JVollzG ND § 52 Abs. 5; JVollzG ND § 69; JVollzG ND § 201
    Kosten der Zurverfügungstellung von Unterhaltungselektronik in einer Justizvollzugsanstalt

  • JurPC

    Befreiung von der Kostenbeteiligung für Zurverfügungstellung von Unterhaltungselektronik im Haftraum

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Heranziehung des Strafgefangenen zu einem Kostenbeitrag für die Zurverfügungstellung von Unterhaltungselektronik; Sicherstellung einer angemessenen Grundversorgung mit Hörfunk- und Fernsehempfang; Unverschuldete Bedürftigkeit des Strafgefangenen bei Empfang von ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befreiung von der Kostenbeteiligung für die Zurverfügungstellung von Unterhaltungselektronik im Haftraum

  • rechtsportal.de

    Kosten der Zurverfügungstellung von Unterhaltungselektronik in einer Justizvollzugsanstalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Unterhaltung in der Haft

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Befreiung von der Kostenbeteiligung für die Zurverfügungstellung von Unterhaltungselektronik im Haftraum

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 25.05.2004 - 1 Ws 69/04

    Zulässigkeit der Beteiligung von Strafgefangenen an Stromkosten für im Haftraum

    Auszug aus OLG Celle, 07.12.2017 - 3 Ws 559/17
    § 52 Abs. 5 NJVollzG ist aus sich heraus anwendbar und ist auch ohne Erlass der Rechtsverordnungen nach § 52 Abs. 4 NJVollzG wirksam (vgl. auch OLG Celle, 1. Strafsenat, Beschluss vom 19. März 2012 - 1 Ws 108/12 (StrVollz) und Beschluss vom 20. März 2012 - 1 Ws 123/12 (StrVollz); die Entscheidung des 1. Strafsenats vom 25. Mai 2004 - 1 Ws 69/04 (StrVollz) - (= Nds. Rpfl 2004, 218) ist in diesem Zusammenhang nicht mehr einschlägig, weil sie vor Inkrafttreten des NJVollzG zum StVollzG ergangen ist, das eine dem § 52 Abs. 5 Satz 2 NJVollzG vergleichbare Regelung nicht enthielt.).
  • OLG Koblenz, 22.02.2006 - 2 Ws 840/05
    Auszug aus OLG Celle, 07.12.2017 - 3 Ws 559/17
    Es bedarf allerdings keiner abschließenden Entscheidung, ob es einer Justizvollzugsanstalt grundsätzlich möglich ist, über den Grundbedarf hinausgehende Leistungen entgeltlich anzubieten und hierzu Verträge mit Gefangenen zu schließen (vgl. ablehnend: Däubler/Galli, in: Feest/Lesting, AK-StVollzG, 6. Auflage 2012, § 50, Rn. 15; bejahend: OLG Koblenz, Beschluss vom 22. Februar 2006 - 2 Ws 840/05 - juris: Rn. 40).
  • BVerfG, 16.05.2018 - 2 BvR 635/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde zur pauschalen Erhebung von Betriebs- und

    Zudem dürfte bei der Berechnung zu prüfen sein, inwieweit der grundsätzlich von Verfassungs wegen zu gewährleistende Grundbedarf an Information in der Justizvollzugsanstalt unabhängig von der Anbindung an die neue Satellitenanlage, etwa durch Fernsehempfangsgeräte in Gemeinschaftsräumen (vgl. etwa OLG Celle, Beschluss vom 25. Mai 2004 - 1 Ws 69/04 (StrVollz) -, juris, Rn. 9; OLG Naumburg, Beschluss vom 30. Januar 2015 - 1 Ws (RB) 36/14 -, juris, Rn. 22; OLG Stuttgart, Beschluss vom 20. Juli 2015 - 4 Ws 298/14 -, juris, Rn. 20, 31) oder anderweitige Empfangstechnik (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 7. Dezember 2017 - 3 Ws 559/17 (StrVollz) -, juris, Rn. 28), sichergestellt ist.
  • LG Regensburg, 09.02.2022 - SR StVK 768/16

    Angemessene Beteiligung der Gefangenen an den durch die Nutzung in ihrem Besitz

    Ebenso hat sich bereits das Oberlandesgericht Celle im Beschluss vom 07.12.2017 (3 Ws 559/17) mit der Kostenbeteiligung eines Gefangenen für die Überlassung eines DVB-T2-Receivers beschäftigt.
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