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   OLG Celle, 08.01.1999 - 1 W 23/98   

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https://dejure.org/1999,18605
OLG Celle, 08.01.1999 - 1 W 23/98 (https://dejure.org/1999,18605)
OLG Celle, Entscheidung vom 08.01.1999 - 1 W 23/98 (https://dejure.org/1999,18605)
OLG Celle, Entscheidung vom 08. Januar 1999 - 1 W 23/98 (https://dejure.org/1999,18605)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 39 ZPO; § 486 Abs. 2 ZPO; § 486 Abs. 3 ZPO
    Bestimmung des zuständigen Gerichts für einen Antrag auf Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens; Anforderungen an eine dringende Gefahr im Sinne des § 486 Abs. 3 Zivilprozessordnung (ZPO); Umfang der gerichtlichen Zuständigkeitsbindung hinsichtlich eines ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung des zuständigen Gerichts für einen Antrag auf Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens; Anforderungen an eine dringende Gefahr im Sinne des § 486 Abs. 3 Zivilprozessordnung (ZPO); Umfang der gerichtlichen Zuständigkeitsbindung hinsichtlich eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1737
  • BauR 2001, 460
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • LG Wiesbaden, 02.01.2014 - 9 O 268/13

    Ort des Bauwerks für örtliche Zuständigkeit maßgebend!

    Allein dem Wortlaut des § 486 Abs. 2 Satz 2 ZPO kann für das nachfolgende Streitverfahren entnommen werden, dass es dem Antragsteller zwar verwehrt ist, in dem Streitverfahren sich auf die Unzuständigkeit des in dem selbstständigen Beweisverfahren von ihm angerufenen Gerichts zu berufen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 08.01.1999 zu 1 W 23/98 = NJW-RR 2000, 1737 f.).

    Keineswegs enthält § 486 Abs. 2 Satz 2 ZPO aber eine absolute Zuständigkeitsregelung dergestalt, dass es den früheren Antragstellern und nunmehrigen Klägern verwehrt wäre, ohne Rücksicht auf den Streitwert ein anderes Gericht anzurufen als das in dem selbstständigen Beweisverfahren angerufene (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 08.01.1999 zu 1 W 23/98 = NJW-RR 2000, 1737 f.; OLG Jena, Beschluss vom 18.12.2007 zu 5 W 481/07 = OLGR Jena 2008, 353 f.).

    Eine solche Regelung hat der Gesetzgeber indes ausdrücklich nicht in die Vorschriften über das selbstständige Beweisverfahren aufgenommen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 08.01.1999 zu 1 W 23/98 = NJW-RR 2000, 1737 f.), weshalb das Amtsgericht Bad Schwalbach in der Vorschrift des § 486 Abs. 2 Satz 2 ZPO zu Unrecht eine ausschließliche Zuständigkeitsbestimmung mit Verweisungsbefugnis erblickt.

    Die Pflicht zur unterschiedslosen Anrufung des Gerichts, vor welchem das selbstständige Beweisverfahren durchgeführt wurde, auch im anschließenden Hauptsacheverfahren, erwächst hieraus indes nicht (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 08.01.1999 zu 1 W 23/98 = NJW-RR 2000, 1737 f.).

    Demgemäß findet sich denn auch bei Zöller/Herget (a. a. O.) ausgeführt, dass es dem Antragsteller im Interesse der fortdauernden Beweisunmittelbarkeit (§ 355 ZPO) zwar verwehrt sei, in einem späteren Hauptsacheverfahren sich auf die etwa fehlende Zuständigkeit des von ihm selbst gemäß § 486 Abs. 2 ZPO als für beide Verfahren zuständig bezeichneten Gerichts zu berufen, eine Bindung aber nur im PassivProzess des Antragstellers bestehe (Zöller/Herget, a. a. O., und zwar unter Berufung auf den vorzitierten Beschluss des OLG Celle vom 08.01.1999 zu 1 W 23/98 = NJW-RR 2000, 1737 f.).

  • KG, 21.03.2016 - 2 AR 9/16

    Zuständigkeitsbestimmung: Bindungswirkung eines fehlerhaften

    Allerdings gilt eine entsprechende Bindungswirkung nicht für den Antragsgegner und zwar wegen der insoweit fehlenden Anwendbarkeit von § 39 ZPO selbst dann nicht, wenn er es unterlassen hatte, die Unzuständigkeit des Gerichts bereits im selbständigen Beweisverfahren zu rügen (OLG Celle, Beschluss vom 08. Januar 1999 - 1 W 23/98 -, NJW-RR 2000, 1737; OLG Frankfurt, Beschluss vom 26. September 1997 - 21 AR 76/97 -, NJW-RR 1998, 1610; Musielak/Voit/Huber, ZPO, 12. Aufl. 2015, § 486 Rn. 4; Zöller/Herget, a. a. O., § 486 Rn. 4).
  • OLG Naumburg, 12.01.2015 - 12 W 96/14

    Kostenentscheidung im selbstständigen Beweisverfahren: Gerichtsstand für die

    Dies ist indessen nicht geschehen (vgl. OLG Celle, NJW-RR 2000, 1737).

    Dass auch für solche Fälle - unabhängig vom Streitwert - eine zwingende Zuständigkeit des Gerichts, das im selbständigen Beweisverfahren gemäß § 486 Abs. 2 ZPO angerufen worden ist, bestehen sollte, ist nicht anzunehmen (vgl. auch OLG Celle, NJW-RR 2000, 1737).

  • OLG Karlsruhe, 20.12.2018 - 4 U 31/18

    Internationale Zuständigkeit für eine Werklohnklage: Ausschluss der

    Im Verhältnis zu den Regelungen des LugÜ darf auf die Vorschrift des § 486 Abs. 2 Satz 2 ZPO des autonomen deutschen Prozessrechts, welche Zuständigkeitsrügen des Beklagten, der Antragsteller eines vorangegangenen selbständigen Beweisverfahrens war, im nachfolgenden Streitverfahren ausschließt (OLG Celle, Beschluss vom 08. Januar 1999 - 1 W 23/98 - juris Rn. 3 KG Berlin, Beschluss vom 21. März 2016 - 2 AR 9/16 - juris Rn. 9; Ahrens, Der Beweis im Zivilprozess, Kapitel 55: Durchführung der Beweiserhebung, Rn. 16), nicht zurückgegriffen werden.
  • BayObLG, 21.04.2021 - 102 AR 63/21

    Keine nachträgliche Gerichtsstandsbestimmung bei bewusster Vermeidung eines

    Eine derartige Bindungswirkung ist im Gesetz nicht vorgesehen (OLG Celle, Beschluss vom 8. Januar 1999, 1 W 23/98, NJW-RR 2000, 1737).
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