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OLG Celle, 08.05.2015 - 15 UF 34/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- familienrechtsiegen.de
Vaterschaftsanfechtung nach heimlich eingeholtem Vaterschaftsgutachten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Celle, 27.04.2015 - 15 UF 34/15
- OLG Celle, 08.05.2015 - 15 UF 34/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 22.04.1998 - XII ZR 229/96
Darlegungs- und Beweislast im Rahmen einer Ehelichkeitsanfechtungsklage
Auszug aus OLG Celle, 08.05.2015 - 15 UF 34/15
Dazu war die Darlegung konkreter Umstände erforderlich, die bei objektiver Betrachtung geeignet wären, in Form eines begründeten Anfangsverdachts Zweifel an der Vaterschaft des Antragstellers zu wecken und die Möglichkeit einer anderweitigen Abstammung des Kindes zumindest als nicht ganz fernliegend erscheinen zu lassen (vgl. BGH FamRZ 1998, 955).Denn seine Kenntnis von diesem dann auf legale Weise zustande gekommenen Untersuchungsergebnis wird einen erst nach Abschluss des vorliegenden Verfahrens hervorgetretenen Umstand darstellen, dem die Rechtskraft der hier getroffenen Entscheidung nicht entgegen steht (vgl. BGH NJW 2003, 585; 1998, 2976).
- BGH, 30.10.2002 - XII ZR 345/00
Umfang der Rechtskraft eines Urteils im Ehelichkeitsanfechtungsverfahren
Auszug aus OLG Celle, 08.05.2015 - 15 UF 34/15
Denn seine Kenntnis von diesem dann auf legale Weise zustande gekommenen Untersuchungsergebnis wird einen erst nach Abschluss des vorliegenden Verfahrens hervorgetretenen Umstand darstellen, dem die Rechtskraft der hier getroffenen Entscheidung nicht entgegen steht (vgl. BGH NJW 2003, 585; 1998, 2976). - OLG Celle, 29.10.2003 - 15 UF 84/03
Anfechtung einer anerkannten Vaterschaft; Schlüssige Darlegung eines …
Auszug aus OLG Celle, 08.05.2015 - 15 UF 34/15
Sie kann deshalb auch keinen Anfangsverdacht nach § 1600 b Abs. 1 S. 2 Halbs. 1 BGB begründen (vgl. BGH NJW 2005, 497 und Senat NJW 2004, 449). - BGH, 12.01.2005 - XII ZR 227/03
Anfechtung der Vaterschaft kann nicht auf heimlich eingeholten …
Auszug aus OLG Celle, 08.05.2015 - 15 UF 34/15
Sie kann deshalb auch keinen Anfangsverdacht nach § 1600 b Abs. 1 S. 2 Halbs. 1 BGB begründen (vgl. BGH NJW 2005, 497 und Senat NJW 2004, 449).