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   OLG Celle, 08.06.2006 - 4 W 82/06   

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https://dejure.org/2006,4827
OLG Celle, 08.06.2006 - 4 W 82/06 (https://dejure.org/2006,4827)
OLG Celle, Entscheidung vom 08.06.2006 - 4 W 82/06 (https://dejure.org/2006,4827)
OLG Celle, Entscheidung vom 08. Juni 2006 - 4 W 82/06 (https://dejure.org/2006,4827)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Wirksamkeit der Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren; Widerruflichkeit der im schriftlichen Beschlussverfahren erklärten Zustimmung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Eindeutiges Tätigwerden im Hinblick auf die Herbeiführung einer schriftlichen Universalentscheidung als Voraussetzung einer wirksamen Beschlussfassung einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Widerruflichkeit von Zustimmungserklärungen in schriftlichen Beschlussverfahren; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eindeutiges Tätigwerden im Hinblick auf die Herbeiführung einer schriftlichen Universalentscheidung als Voraussetzung einer wirksamen Beschlussfassung einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Widerruflichkeit von Zustimmungserklärungen in schriftlichen Beschlussverfahren; ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Auch der Umlaufbeschluss im schriftlichen Verfahren muss zu seiner Wirksamkeit verkündet werden, § 23 Abs. 3 WEG

  • Judicialis

    WEG § 23 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 23 Abs. 3
    WEG : Widerruf der Stimmabgabe - Schriftliches Zustimmungsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zustimmungserklärung im schriftlichen Beschlussverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Umbauzustimmung widerruflich bis zur Bekanntgabe des Universalbeschlusses! (IMR 2006, 53)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1605
  • NZM 2006, 784
  • NZG 2006, 824
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01

    Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen

    Auszug aus OLG Celle, 08.06.2006 - 4 W 82/06
    Denn entgegen der früher herrschenden Meinung hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 23. August 2001 (NJW 2001, 3339 ff.) entschieden, dass der Beschluss im schriftlichen Verfahren nach § 23 Abs. 3 WEG konstitutiv erst zustande kommt, wenn der Feststellende eine an alle Wohnungseigentümer gerichtete Mitteilung über das Beschlussergebnis veranlasst hat.
  • OLG Hamburg, 14.05.1971 - 2 W 33/71
    Auszug aus OLG Celle, 08.06.2006 - 4 W 82/06
    Soweit das OLG Hamburg in seinem Beschluss vom 14. Mai 1971 (MDR 1971, 1012) die Auffassung vertreten hat, ein ohne Versammlung von den Wohnungseigentümern nach § 23 Abs. 3 WEG gefasster Beschluss liege erst (bzw. bezogen auf den vorliegenden Fall: schon) vor, wenn sämtliche Zustimmungserklärungen dem Verwalter bekannt gegeben worden seien und im Schrifttum (so heute noch Staudinger/Bub, a. a. O., Rn. 222) diese Entscheidung als Beleg für die Auffassung zitiert wird, dass ein Beschluss und damit eine verbindliche und unwiderrufliche Zustimmungserklärung mit Eingang der letzten Erklärung beim Initiator vorliege, kann der Senat dem nicht zustimmen.
  • BGH, 27.02.2015 - V ZR 128/14

    Widerruf der Prozessführungsermächtigung während des Rechtsstreits

    Eine solche Beschlussfassung setzt aber eine unmissverständliche Initiative und damit das Bewusstsein der Wohnungseigentümer voraus, einen verbindlichen Beschluss zu fassen (vgl. OLG Celle, NZM 2006, 784; Merle in Bärmann, WEG, 12. Aufl., § 23 Rn. 106; Schultzky in Jennißen, 4. Aufl., § 23 Rn. 129).
  • OLG München, 05.04.2023 - 7 U 6538/20

    Keine freie Widerruflichkeit der Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung

    Teilweise wird auch angenommen, dass bei einer Beschlussfassung die Regelung des § 130 Abs. 1 BGB zwar zur Wirksamkeit der Willenserklärung mit Zugang führe, dies jedoch noch nicht notwendigerweise eine Bindung des Abstimmenden bereits zu diesem Zeitpunkt bedeute, wie sich aus der Regelung des § 873 Abs. 2 BGB ergebe (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 08.06.2006 - 4 W 82/06, Rdnr. 10 f. zu einer Beschlussfassung nach § 23 WEG).

    Demnach ist auch die von der Klägerin in Bezug genommene abweichende Entscheidung des OLG Celle vom 08.06.2006 - 4 W 82/06 durch die BGH-Rechtsprechung überholt.

    Gleiches gilt für die Entscheidung des OLG Celle vom 08.06.2006 - 4 W 82/06.

  • LG Hamburg, 12.07.2017 - 318 S 31/16

    Wohnungseigentumssache: Qualität von Trittschallschutzmaßnahmen bei

    Kann ein Wohnungseigentümer seine Zustimmungserklärung bis zur Feststellung des Beschlussergebnisses durch den Versammlungsleiter noch widerrufen (OLG Celle, Beschluss vom 08.06.2006 - 4 W 82/06, NZM 2006, 784, Rn. 9 ff., zitiert nach juris; Kümmel/Vandenhouten in: Niedenführ/Vandenhouten, a.a.O., § 23 Rdnr. 80), muss dies auch für eine ursprünglich erklärte Ablehnung und deren Wechsel in eine Zustimmung gelten.
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