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   OLG Celle, 08.07.2020 - 14 U 25/18   

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https://dejure.org/2020,18540
OLG Celle, 08.07.2020 - 14 U 25/18 (https://dejure.org/2020,18540)
OLG Celle, Entscheidung vom 08.07.2020 - 14 U 25/18 (https://dejure.org/2020,18540)
OLG Celle, Entscheidung vom 08. Juli 2020 - 14 U 25/18 (https://dejure.org/2020,18540)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    StVG § 7; StVG § 17; StVO § 21a Abs. 1 S. 1; SGB VI § 2 Abs. 2 S. 1; SGB VI § 8 Abs. 2 Nr. 1; SGB VI § 104; SGB VI § 105; SGB VI § 110 Abs. 1; BGB § 276; ZPO § 304; ZPO § 538 Abs. 2 S. 1 Nr. 4
    Begriff der betrieblichen Tätigkeit i.S. von § 2 Abs. 2 S. 1 SGB VII; Haftung des nicht bei dem Arbeitgeber des Verletzten angestellten Führers eines Fahrzeugs bei einer Fahrt vom gemeinsamen Einsatzort zum Wohnort; Begriff der groben Fahrlässigkeit; Umfang der Kürzung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beck-blog (Leitsatz)

    Nicht angeschnallter Beifahrer bei Unfall mit Firmenfahrzeug: Quote?

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Arbeitsunfall: Grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unfallfahrt als betriebliche Tätigkeit

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Auffahren auf beleuchtetes Fahrzeug bei gerader Strecke mit guter Sicht stellt grob fahrlässiges Fehlerverhalten des Auffahrenden dar - Schluss auf schwerwiegende Unaufmerksamkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 1485
  • NZV 2021, 103
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 27.04.2021 - 24 U 198/20

    Unzulässiges Teilurteil; Bauhandwerkersicherung; Verbraucherbauvertrag

    Das zurückverweisende Urteil enthält keine Kostenentscheidung; diese ist dem erstinstanzlichen Schlussurteil vorbehalten (vgl. OLG Celle, Urteil vom 08. Juli 2020 - 14 U 25/18 - zitiert nach juris).

    Aufhebende und zurückverweisende Urteile sind für vorläufig vollstreckbar zu erklären (vgl. OLG Celle, Urteil vom 08. Juli 2020 - 14 U 25/18 - zitiert nach juris; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 04. Januar 2018 - 7 U 146/15 - zitiert nach juris; OLG München, Urteil vom 18. September 2002 - 27 U 1011/01 - zitiert nach juris).

  • OLG Celle, 28.07.2021 - 14 U 43/21

    Abgrenzung Betriebswegeunfall und Wegeunfall bei Vereinssitzungen.

    (1) Als betriebliche Tätigkeit des Schädigers i.S.d. § 105 Abs. 1 SGB VII ist grundsätzlich jede gegen Arbeitsunfall versicherte Tätigkeit zu qualifizieren (vgl. Senat, Urteile vom 08.07.2020 - 14 U 25/18, juris, Rn. 28; vom 12.05.2010 - 14 U 167/09, juris, Rn. 20; vom 23.12.2009 - 14 U 99/09, juris, Rn. 57).

    (2) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH, Urteil vom 25.10.2005 - VI ZR 334/04, VersR 2006, 221, Rn. 11 mwN) sowie der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Urteil vom 08.07.2020 - 14 U 25/18, juris, insb. Rn. 28 ff.) ist zur Abgrenzung der Unfälle, die unter das Haftungsprivileg der §§ 104 f. SGB VII fallen, von sonstigen Wegeunfällen im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 SGV VII, bei denen eine Entsperrung der Haftung erfolgt, zu prüfen, ob nach der ratio legis der §§ 104 f. SGB VII eine Haftungsbeschränkung geboten ist, weil sich aufgrund der bestehenden betrieblichen Gefahrengemeinschaft ein betriebsbezogenes Haftungsrisiko verwirklicht hat, von dem der Unternehmer auch hinsichtlich eventueller Freistellungs- und Erstattungsansprüche grundsätzlich befreit werden soll.

    Von einem Unfall auf einem Betriebsweg ist somit nur dann auszugehen, wenn die gemeinsame Fahrt der Arbeitskollegen selbst als Teil des innerbetrieblichen Organisations- und Funktionsbereichs erscheint (BGH, Urteil vom 02.12.2003 - VI ZR 349/02, juris, Rn. 17; Senat, Urteil vom 08.07.2020 - 14 U 25/18, juris, Rn. 29).

  • OLG Celle, 15.06.2022 - 14 U 148/21

    Die Feststellung einer posttraumatischen Belastungsstörung kann nicht auf ein

    Das zurückverweisende Urteil enthält keine Kostenentscheidung; diese ist dem erstinstanzlichen Schlussurteil vorbehalten (Senat, Urteil vom 08. Juli 2020 - 14 U 25/18, Rn. 76; Heßler, in: Zöller, ZPO, 33. Aufl., § 538, Rn. 58 m. w. N.).
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