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   OLG Celle, 08.09.2016 - 8 U 70/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,28526
OLG Celle, 08.09.2016 - 8 U 70/16 (https://dejure.org/2016,28526)
OLG Celle, Entscheidung vom 08.09.2016 - 8 U 70/16 (https://dejure.org/2016,28526)
OLG Celle, Entscheidung vom 08. September 2016 - 8 U 70/16 (https://dejure.org/2016,28526)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung - Auslegung eines Änderungsantrages in Bezug auf beantragte Leistungsdauer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 5 Abs. 3; VVG § 172
    Leistungsdauer in der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Auslegung eines Änderungsantrages des Versicherungsnehmers in Bezug auf die beantragte Leistungsdauer

  • rechtsportal.de

    VVG § 5 Abs. 3 ; VVG § 172
    Bestimmung des zeitlichen Umfangs der Leistungen aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Versicherung muss auf eine Abweichung des Versicherungsscheins vom Änderungsantrag hinweisen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Auslegung eines Änderungsantrages einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Dresden, 18.12.2017 - 4 W 1024/17

    Auslegung eines Antrags des Versicherungsnehmers auf "Aussetzung" der Prämie

    cc) Hat der Antragsteller mithin bei entsprechender Auslegung seines Schreibens vom 23.02.2015, in keinem Fall (aa und bb) erklärt, dass für den Zeitraum der Beitragsaussetzung kein Versicherungsschutz bestehen soll, liegt mit dem übersandten Nachtrag der Antragsgegnerin mit Schreiben vom 02.03.2015 (Anlage B 10 und B 11), der u.a. die Regelung enthielt "bis zum Änderungstermin besteht kein bzw. eventuell nur eingeschränkter Versicherungsschutz", eine Abweichung i.S.v. § 5 VVG vor (vgl. nur OLG Celle, Urteil vom 08.09.2016, Az. 8 U 70/16, zit. nach juris).
  • OLG Hamm, 29.05.2020 - 20 U 59/20

    Krankheitskostenversicherung - Anfechtung wegen Verletzung vorvertraglicher

    Die objektive Auslegung der Antragsfrage muss dabei, auch wenn man ihr keine AGB-Qualität beimisst, jedenfalls wie bei AGB erfolgen (vgl. vgl. BGH Urt. v. 22.9.1999 - IV ZR 15/99, r+s 1999, 491 = juris Rn. 17; OLG Düsseldorf Urt. v. 30.5.2017 - 4 U 41/16, r+s 2018, 126 = juris Rn. 34 m. w. N.; OLG Celle, Urteil vom 08.09.2016 - 8 U 70/16 - juris, Rn. 57; OLG Saarbrücken Urt. v. 1.2.2006 - 5 U 207/05, r+s 2006, 510 = juris Rn. 20; Felsch, r+s 2016, 321, 323; Neuhaus, Die vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung in Recht und Praxis, Rn. 140 m. w. N.) .
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