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   OLG Celle, 08.10.2007 - 2 Ws 294/07   

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https://dejure.org/2007,30864
OLG Celle, 08.10.2007 - 2 Ws 294/07 (https://dejure.org/2007,30864)
OLG Celle, Entscheidung vom 08.10.2007 - 2 Ws 294/07 (https://dejure.org/2007,30864)
OLG Celle, Entscheidung vom 08. Oktober 2007 - 2 Ws 294/07 (https://dejure.org/2007,30864)
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Volltextveröffentlichung

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    StPO § 111e Abs. 2 § 111h Abs. 2 § 403
    Rechtstellung des Insolvenzverwalters hinsichtlich strafprozessual gepfändeter Vermögenswerte

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 44
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.10.1999 - 5 StR 336/99

    Verfall gegen Drittbegünstigte (Abgrenzung von Vertretungsfällen,

    Auszug aus OLG Celle, 08.10.2007 - 2 Ws 294/07
    In den sog. Verschiebungsfällen, die dadurch gekennzeichnet sind, dass der Tatbeteiligte einem Dritten die Tatvorteile unentgeltlich oder aufgrund eines jedenfalls bemakelten Rechtsgeschäftes zukommen lässt, um sie dem Zugriff des Gläubigers zu entziehen oder um die Tat zu verschleiern (vgl. BGHSt 45, 235, 245 ff.), muss jedoch auch der Drittbeteiligte, gegen den der Arrest angeordnet wird, ein Anfechtungsrecht haben, da in dessen Rechte eingegriffen wird.
  • OLG Frankfurt, 15.05.2006 - 3 Ws 466/06

    Strafverfahren: Zulässigkeit eines Adhäsionsantrags durch Insolvenzverwalter

    Auszug aus OLG Celle, 08.10.2007 - 2 Ws 294/07
    Dies soll lediglich nach teilweiser vertretener Auffassung dann nicht gelten, wenn die Schädigung vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingetreten ist (vgl. dazu Meyer-Goßner, StPO , 50. Aufl, § 403 Rdnr. 5; OLG Frankfurt, NStZ 2007, 168; LG Stuttgart, NJW 1998, 322 für die Konkursordnung ).
  • LG Stuttgart, 25.09.1997 - 7 KLs 4/97
    Auszug aus OLG Celle, 08.10.2007 - 2 Ws 294/07
    Dies soll lediglich nach teilweiser vertretener Auffassung dann nicht gelten, wenn die Schädigung vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingetreten ist (vgl. dazu Meyer-Goßner, StPO , 50. Aufl, § 403 Rdnr. 5; OLG Frankfurt, NStZ 2007, 168; LG Stuttgart, NJW 1998, 322 für die Konkursordnung ).
  • KG, 24.08.2018 - 151 AuslA 185/17

    Prüfung der Haftbedingungen bei Auslieferung an Rumänien

    Gegenvorstellungen gegen rechtskräftige Entscheidungen sind ausgeschlossen, denn es ist geklärt, dass Rechtsbehelfe in der geschriebenen Rechtsordnung geregelt sein müssen, weswegen es den Gerichten untersagt ist, tatsächliche oder vermeintliche Lücken im Rechtsschutzsystem eigenmächtig zu schließen (vgl. BVerfGE 107, 395 = NJW 2003, 1924; BVerfG NJW 2007, 2538; BVerwG, Beschluss vom 1. Juni 2007 - 7 B 14/07 - [bei juris]; OVG Lüneburg NJW 2006, 2506; KG, Beschluss vom 11. Februar 2008 - 2 Ws 294/07 - vgl. auch BGHSt 45, 37 = NJW 1999, 2290).
  • LG Hildesheim, 06.02.2009 - 25 Qs 1/09

    Anspruch auf Akteneinsicht eines Verletzten in einem Ermittlungsverfahren wegen

    In späteren Entscheidungen, die die Zulassung des Beteiligten zu 5) zur Zwangsvollstreckung in strafprozessual gesicherte Vermögenswerte nach §§ 111g, 111h StPO betrafen, hat die Kammer mit ausführlicher Begründung seine Verletzteneigenschaft als Insolvenzverwalter bejaht (Beschlüsse der Kammer v. 22. August 2007, NStZ-RR 2008, 43f., bestätigt durch Beschlüsse des OLG Celle v. 8. Oktober 2007, NStZ-RR 2008, 44f.).
  • OLG Celle, 27.08.2015 - 1 Ws 352/15

    Begründung der Entscheidung über die Ablösung des Verurteilten aus der

    Die fehlende Eignung des Verurteilten für die Behandlung in der sozialtherapeutischen Anstalt kann auf eine auf Dauer angelegte und nicht korrigierbare Verweigerung der Mitarbeit an der Behandlung, also auf eine mit therapeutischen Mitteln nicht mehr aufbrechbare Behandlungsunwilligkeit, aber auch auf die in der Person des Gefangenen begründete Behandlungsunfähigkeit, also namentlich auf eine mit therapeutischen Mitteln nicht erreichbare Persönlichkeitsstörung, gestützt werden (vgl. Senat, a. a. O., und Beschluss vom 3. August 2007 - 1 Ws 294/07 (StrVollz) -, NStZ-RR 2008, 44; ebenso KG, a. a. O.; OLG Schleswig, StV 2006, 147; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2004, 349).
  • OLG Hamm, 22.08.2019 - 1 VAs 28/19

    Zulässigkeit von Ablehnungsgesuch, Anhörungsrüge und Gegenvorstellung im

    Gegenvorstellungen gegen rechtskräftige Entscheidungen sind ausgeschlossen, denn es ist geklärt, dass Rechtsbehelfe in der geschriebenen Rechtsordnung geregelt sein müssen, weswegen es den Gerichten untersagt ist, tatsächliche oder vermeintliche Lücken im Rechtsschutzsystem eigenmächtig zu schließen (vgl. BVerfGE 107, 395 = NJW 2003, 1924; BVerfG NJW 2007, 2538; BVerwG, Beschluss vom 1. Juni 2007 - 7 B 14/07 - [bei juris]; OVG Lüneburg NJW 2006, 2506; KG, Beschluss vom 11. Februar 2008 - 2 Ws 294/07-; vgl. auch BGHSt 45, 37 = NJW 1999, 2290).
  • OLG Hamm, 07.06.2018 - 1 VAs 20/18

    Gegenvorstellung und Anhörungsrüge gegen rechtskräftige Senatsbeschlüsse

    Gegenvorstellungen gegen rechtskräftige Entscheidungen sind ausgeschlossen, denn es ist geklärt, dass Rechtsbehelfe in der geschriebenen Rechtsordnung geregelt sein müssen, weswegen es den Gerichten untersagt ist, tatsächliche oder vermeintliche Lücken im Rechtsschutzsystem eigenmächtig zu schließen (vgl. BVerfGE 107, 395 = NJW 2003, 1924; BVerfG NJW 2007, 2538; BVerwG, Beschluss vom 1. Juni 2007 - 7 B 14/07 - [bei juris]; OVG Lüneburg NJW 2006, 2506; KG, Beschluss vom 11. Februar 2008 - 2 Ws 294/07-; vgl. auch BGHSt 45, 37 = NJW 1999, 2290).
  • KG, 16.04.2014 - 4 VAs 5/14

    Anspruch auf rechtliches Gehör

    Gegenvorstellungen gegen rechtskräftige Entscheidungen sind ausgeschlossen, denn es ist geklärt, dass Rechtsbehelfe in der geschriebenen Rechtsordnung geregelt sein müssen, weswegen es den Gerichten untersagt ist, tatsächliche oder vermeintliche Lücken im Rechtsschutzsystem eigenmächtig zu schließen (vgl. BVerfGE 107, 395 = NJW 2003, 1924; BVerfG NJW 2007, 2538; BVerwG, Beschluss vom 1. Juni 2007 - 7 B 14/07 - [bei juris]; OVG Lüneburg NJW 2006, 2506; KG, Beschluss vom 11. Februar 2008 - 2 Ws 294/07-; vgl. auch BGHSt 45, 37 = NJW 1999, 2290).
  • KG, 09.10.2013 - 2 Ws 428/13

    Rückverlegung aus der Sozialtherapeutischen Anstalt nach § 9 Abs. 1 Satz 2

    Die fehlende Eignung des Verurteilten für den Vollzug in der Sozialtherapeutischen Anstalt kann auf eine auf Dauer angelegte und nicht korrigierbare Verweigerung der Mitarbeit an der Behandlung, also auf eine mit therapeutischen Mitteln nicht mehr aufbrechbare Behandlungsunwilligkeit, aber auch auf die in der Person des Gefangenen begründete Behandlungsunfähigkeit, also namentlich auf eine mit therapeutischen Mitteln nicht erreichbare Persönlichkeitsstörung gestützt werden (vgl. OLG Celle, NStZ-RR 2008, 44 und NStZ-RR 2007, 284; OLG Schleswig, StV 2006, 147; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2004, 349; Senat, NJW 2001, 1806 f.).
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