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   OLG Celle, 08.10.2012 - 13 U 95/12   

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https://dejure.org/2012,30650
OLG Celle, 08.10.2012 - 13 U 95/12 (https://dejure.org/2012,30650)
OLG Celle, Entscheidung vom 08.10.2012 - 13 U 95/12 (https://dejure.org/2012,30650)
OLG Celle, Entscheidung vom 08. Oktober 2012 - 13 U 95/12 (https://dejure.org/2012,30650)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Rückzahlung eines Darlehens keine unmittelbare Gegenleistung für die Darlehensgewährung i.S.d. Bargeschäftsausnahme des § 142 InsO

  • Betriebs-Berater

    Zur Frage der Anwendbarkeit des § 142 InsO auf die Rückzahlung eines Darlehens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 135 Abs. 1 Nr. 2; InsO § 142
    Insolvenzanfechtung der Rückzahlung eines Darlehens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    InsO §§ 142, 135 Abs. 1 Nr. 2
    Rückzahlung eines Darlehens keine unmittelbare Gegenleistung für die Darlehensgewährung i. S. d. Bargeschäftsausnahme des § 142 InsO

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Die Rückzahlung eines Darlehens ist kein Bargeschäft und unterliegt daher der Insolvenzanfechtung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2012, 2114
  • MDR 2012, 1375
  • NZI 2012, 890
  • BB 2012, 2702
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.04.2009 - IX ZR 197/07

    Anfechtung der Auszahlung von Gewinnen in einem Schneeballsystem

    Auszug aus OLG Celle, 08.10.2012 - 13 U 95/12
    Der Zinsanspruch ist ab der Eröffnung des Insolvenzverfahrens berechtigt, § 143 Abs. 1 Satz 2 InsO, §§ 819 Abs. 1, 818 Abs. 4 BGB, § 291 ZPO (vgl. BGH, Urteil vom 2. April 2009 - IX ZR 197/07, juris Rn. 14).
  • BGH, 07.03.2013 - IX ZR 7/12

    Insolvenzanfechtung: Anfechtungsrechtliche Behandlung von Gesellschafterdarlehen

    Denn es handelt sich bei der Rückführung dieser Darlehen um eine einseitige Deckungshandlung der Schuldnerin, der keinerlei ausgleichende Leistung der Beklagten gegenüberstand (vgl. OLG Celle, ZInsO 2012, 2050, 2051 unter 2.).
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