Rechtsprechung
   OLG Celle, 09.11.2000 - 14 U 14/00   

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https://dejure.org/2000,2639
OLG Celle, 09.11.2000 - 14 U 14/00 (https://dejure.org/2000,2639)
OLG Celle, Entscheidung vom 09.11.2000 - 14 U 14/00 (https://dejure.org/2000,2639)
OLG Celle, Entscheidung vom 09. November 2000 - 14 U 14/00 (https://dejure.org/2000,2639)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Honoraranspruch des Architekten: Abgrenzung zwischen honorarfreier Akquisitionstätigkeit und konkludentem Architektenvertrag

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 15 HOAI; § 21 UWG ; § 1 Abs. 1 Nr. 4 UrhG
    Architektenhonorar; Architektenvertrag; Konkludenter Vertragsschluss ; Akquisitionsstadium; Bauplan; Einfamilienhaus; Werk der Baukunst ; Persönliche geistige Schöpfung; Ästhetischer Gehalt

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Architektenhonorar; Architektenvertrag; Konkludenter Vertragsschluss ; Akquisitionsstadium; Bauplan; Einfamilienhaus; Werk der Baukunst ; Persönliche geistige Schöpfung; Ästhetischer Gehalt

  • Judicialis

    HOAI § 15; ; UWG § 21; ; UrhG § 1 Abs. 1 Nr. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HOAI § 15; UWG § 21; UrhG § 1 Abs. 1 Nr. 4
    Zustandekommen eines Architektenvertrages; Verwendung der zu Akquisitionszwecken erstellten Planung durch den Bauherrn

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Honorar - Wenn der Auftraggeber nicht bestellte Pläne verwendet

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Planung zu Akquisitionszwecken: Kann Generalunternehmer Zahlung verlangen, auch wenn er keinen Auftrag erhält? (IBR 2000, 592)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2001, 1135
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.06.1998 - VII ZR 189/97

    Prüfbarkeit einer Architektenschlußrechnung

    Auszug aus OLG Celle, 09.11.2000 - 14 U 14/00
    Denn die Anforderungen an die Prüffähigkeit ergeben sich aus dem Informations- und Kontrollinteresse des Auftraggebers; letztere bestimmen und begrenzen Umfang und Differenzierung der für die Prüffähigkeit erforderlichen Angaben der Schlussrechnung (BGH, Urt. vom 18. Juni 1998 - VII ZR 189/97 - BGHR HOAI § 8 Abs. 1 Schlussrechnung 9).
  • BGH, 29.03.1957 - I ZR 236/55

    Bauwerk und Kunstschutz

    Auszug aus OLG Celle, 09.11.2000 - 14 U 14/00
    Baupläne für Einfamilienhäuser genießen nur dann urheberrechtlichen Schutz als Werk der Baukunst (§ 1 Abs. 1 Ziff. 4 UrhG), wenn sie Ausdruck einer eigenen persönlichen geistigen Schöpfung sind, die einen über die technische Lösung der Bauaufgabe hinausgehenden höheren ästhetischen Gehalt aufweist (st. Rspr. Seit BGHZ 24, 55 'Ledigenheim').
  • BGH, 24.06.1999 - VII ZR 196/98

    Zustandekommen eines Architektenvertrages bei Übermittlung der

    Auszug aus OLG Celle, 09.11.2000 - 14 U 14/00
    Die erfolgte Verwertung der vom Kläger erstellten Pläne stellt zugleich das weitere Umstandsmoment dar, das den nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes erforderlichen rechtsgeschäftlichen Willen erkennen lässt (vgl. BGH, Urt. v. 24. Juni 1999, VII ZR 196/98, NJW 1999, 3554).
  • BGH, 22.01.1998 - VII ZR 259/96

    Mängel des Architektenwerks; Prüffähigkeit der Honorarrechnung des Architekten

    Auszug aus OLG Celle, 09.11.2000 - 14 U 14/00
    Soweit der Kläger für seine Rechnung eine Kostenberechnung nach der DIN 276 n. F. und (jedenfalls bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung 2. Instanz) nicht - wie nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich erforderlich (vgl. BGH, Urt. vom 22. Januar 1998, NJW 1998, 1064) - nach DIN 276 a. F. vorgelegt hatte, steht das im Streitfall der Fälligkeit nicht entgegen.
  • OLG Düsseldorf, 22.01.2008 - 23 U 88/07

    Abgrenzung der rein akquisitorischen Tätigkeit des Architekten zum Vorliegen

    Dies gilt uneingeschränkt dann, wenn der Auftraggeber an den Architekten herantritt und ihn ausdrücklich zur Erbringung von Planungsleistungen aufgefordert, von ihm nach Vorlage der Pläne Änderungen verlangt oder die Architektenleistung verwertet (OLG Celle, Urteil vom 09.11.00, 14 U 14/00, BauR 2001, 1135; OLG Oldenburg, Urteil vom 17.12.1986, 3 U 201/86, BauR 1998, 620; Werner/Pastor, a.a.O., Rn. 615).
  • OLG Celle, 17.02.2010 - 14 U 138/09

    Abgrenzung von Akquisitionen und zu vergütender Tätigkeit eines Architekten

    Dem steht auch nicht das Senatsurteil vom 9. November 2000 (14 U 14/00, BauR 2001, 1135) entgegen.
  • OLG Frankfurt, 20.09.2005 - 22 U 210/02

    Architektenvertrag: Abgrenzung Vertragsschluss von der Begründung eines

    Die erfolgte Verwertung des vom Kläger erstellten Entwurfes stellt das weitere Umstandsmoment dar, das den nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH NJW 1999, 3554 f.) erforderlichen rechtsgeschäftlichen Willen erkennen lässt (so auch OLG Celle, BauR 2001, 1135; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 11. Aufl. (2005), Rz 615 m. w. N.).
  • OLG Saarbrücken, 25.05.2004 - 4 U 417/03

    Zur Frage eines konkludenten Abschlusses eines Architektenvertrages durch

    Für den Abschluss eines Vertrages spricht es dagegen, wenn der Bauherr die Vorleistungen des Architekten nicht nur entgegen nimmt, sondern sie auch verwertet (vgl. OLG Saarbrücken, NJW-RR 1999, 1035; München, NJW-RR 1996, 341; OLG Celle, BauR 2001, 1135; OLG Düsseldorf, OLGR 2001, 109 (112); OLG Werner/Pastor, aaO., Rdnr. 615).
  • OLG Karlsruhe, 05.12.2002 - 12 U 75/01

    Schenkungsvertrag über eine Kommanditbeteiligung: Grundsätze ergänzender

    Die hiergegen gerichtete Berufung (OLG Karlsruhe, 14 U 14/00) hat die Klägerin am 27.06.2001 zurückgenommen.

    Die Akten des Landgerichts F. (6 O 167/99) und des OLG Karlsruhe (14 U 14/00) lagen vor und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

  • OLG Schleswig, 06.01.2009 - 3 U 29/07

    Akquisition eines Architekten

    Werden in dieser Weise von einem Architekten gefertigte Planungsunterlagen verwertet, kann im Einzelfall darüber hinaus sogar konkludent ein Architektenvertrag begrenzt auf die erbrachten Planungsleistungen zustande gekommen sein (vgl. OLG Celle BauR 2001, 1135).
  • OLG Düsseldorf, 10.07.2003 - 5 U 2/03

    Keine Vergütung ohne Vertrag!

    Etwas anderes kann gelten, wenn der Bauunternehmer, der zu Akquisitionszwecken eine Entwurfsplanung erstellt hat, diese dem Bauwilligen ausdrücklich mit der Erklärung übergeben hat, dass er die Verwendung der Pläne durch Dritte im Falle des Nichtzustandekommens eines Bauvertrages mit ihm nur gegen Zahlung eines entsprechenden Architektenhonorars gestatte (vgl. OLG Celle, BauR 2001, 1135).
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