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   OLG Celle, 09.11.2006 - 3 W 126/06   

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OLG Celle, 09.11.2006 - 3 W 126/06 (https://dejure.org/2006,1378)
OLG Celle, Entscheidung vom 09.11.2006 - 3 W 126/06 (https://dejure.org/2006,1378)
OLG Celle, Entscheidung vom 09. November 2006 - 3 W 126/06 (https://dejure.org/2006,1378)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Kündigung eines Verbraucherdarlehensvertrags: Erforderlichkeit einer Fristsetzung mit Kündigungsandrohung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Wirksamkeit der Kündigung eines Verbraucherdarlehensvertrages durch den Darlehensgeber ohne vorherige Fristsetzung mit Kündigungsandrohung ; Sinn und Zweck einer Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung ; Voraussetzung für eine Vertragsliquidierung wegen ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Kündigung eines Verbraucherdarlehensvertrages durch den Darlehensgeber ohne vorherige Fristsetzung mit Kündigungsandrohung ; Sinn und Zweck einer Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung ; Voraussetzung für eine Vertragsliquidierung wegen ...

  • Judicialis

    BGB § 498 Abs. 1 S. 1 Nr. 2

  • RA Kotz

    Darlehensvertrag - wirksame Kündigung

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 498 Abs. 1 S. 1 Nr. 2
    Kündigung eines Verbraucherdarlehensvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • IWW (Kurzinformation)

    Kündigung eines Verbraucherdarlehens

  • IWW (Kurzinformation)

    Finanzierung - Kündigung eines Verbraucherdarlehens

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Kündigung von Verbraucherdarlehen ohne Androhung

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 323 Abs. 2, § 326 a. F., § 498 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
    Zur Frage der Wirksamkeit der Kündigung eines Verbraucherdarlehensvertrags ohne vorherige Fristsetzung mit Kündigungsandrohung

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Banken müssen Kündigung eines Verbraucherdarlehens zunächst androhen

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Anforderungen an Kündigung des Verbraucherdarlehensvertrages

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 1053
  • MDR 2007, 388
  • WM 2007, 71
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.12.1996 - X ZR 74/95

    Ansprüche aus Schuldnerverzug im gegenseitigen Vertrag

    Auszug aus OLG Celle, 09.11.2006 - 3 W 126/06
    Ob eine vergleichbare Situation hier zu bejahen wäre, kann dahingestellt bleiben, zum einen, weil § 326 Abs. 2 BGB den Gläubiger nur von der Notwendigkeit der Nachfristsetzung, nicht dagegen von dem Erfordernis einer Ablehnungsandrohung befreite; zum anderen, weil es sich bei § 326 Abs. 2 BGB a. F. um einen eng auszulegenden Ausnahmetatbestand handelte (vgl. BGH, WM 2006, 2055, 2056; NJW-RR 1997, 622, 623 f.; PalandtHeinrichs, BGB, 61. Aufl., Rn. 20 a zu § 326, m. w. N.), und insbesondere, weil der Verbraucherschutzcharakter in § 498 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BGB den Rückgriff auf diese Grundsätze verbietet (so die jedenfalls überwiegende Meinung, vgl. MükoHabersack, BGB, 4. Aufl., Rn. 17 zu § 498; StaudingerKessalWulf, BGB, 13. Bearb. 2004, Rn. 20 zu § 498, je m. w. N.).
  • BGH, 29.06.2006 - IX ZR 76/04

    Pflichten des Rechtsanwalts bei Geltendmachung von

    Auszug aus OLG Celle, 09.11.2006 - 3 W 126/06
    Ob eine vergleichbare Situation hier zu bejahen wäre, kann dahingestellt bleiben, zum einen, weil § 326 Abs. 2 BGB den Gläubiger nur von der Notwendigkeit der Nachfristsetzung, nicht dagegen von dem Erfordernis einer Ablehnungsandrohung befreite; zum anderen, weil es sich bei § 326 Abs. 2 BGB a. F. um einen eng auszulegenden Ausnahmetatbestand handelte (vgl. BGH, WM 2006, 2055, 2056; NJW-RR 1997, 622, 623 f.; PalandtHeinrichs, BGB, 61. Aufl., Rn. 20 a zu § 326, m. w. N.), und insbesondere, weil der Verbraucherschutzcharakter in § 498 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BGB den Rückgriff auf diese Grundsätze verbietet (so die jedenfalls überwiegende Meinung, vgl. MükoHabersack, BGB, 4. Aufl., Rn. 17 zu § 498; StaudingerKessalWulf, BGB, 13. Bearb. 2004, Rn. 20 zu § 498, je m. w. N.).
  • BGH, 23.03.2004 - XI ZR 114/03

    Haftung der Ehefrau bei finanziertem Erwerb eines PKW

    Auszug aus OLG Celle, 09.11.2006 - 3 W 126/06
    Der Vortrag der Beklagten erhellt nicht, aus welchem Grund sie entgegen dem eindeutigen Wortlaut des Vertrages, der Ausgangspunkt der Vertragsauslegung ist (vgl. BGH, WM 2004, 1083, 1084; WM 2005, 418, 419), nicht Mitverpflichtete aus dem Vertrag sein sollte.
  • OLG Celle, 26.10.2004 - 3 W 96/04

    2 Wochen; Androhung; Gesamtfälligstellung; Kündigungserklärung;

    Auszug aus OLG Celle, 09.11.2006 - 3 W 126/06
    Der Senat hat bereits im Beschluss vom 26. Oktober 2004 (3 W 96/04, MDR 2005, 800/WM 2005, 1750) betont, dass zum Schutze des Verbrauchers der Gesetzgeber in § 498 Abs. 1 BGB dem Darlehensgeber klare Vorgaben gemacht hat, von denen nicht zu Gunsten des Darlehensgebers abgewichen werden darf, und es keine übertriebene Förmelei darstellt, wenn einer Bank aufgegeben wird, den Gesetzeswortlaut abzuschreiben.
  • OLG Celle, 24.08.2005 - 3 W 119/05

    Anwendung der Grundsätze zur Sittenwidrigkeit von Bürgschaften naher Angehöriger

    Auszug aus OLG Celle, 09.11.2006 - 3 W 126/06
    Der Senat durfte die Beiordnung selbst vornehmen (vgl. Senat, 3 W 115/01, Beschluss vom 6. Dezember 2001; 3 W 119/05, Beschluss vom 24. August 2005; OLG Köln, MDR 1983, 324), was zur Vereinfachung des weiteren Verfahrens auch angezeigt erschien.
  • BGH, 25.01.2005 - XI ZR 325/03

    Abgrenzung von Mitdarlehensnehmerschaft und Mithaftungsübernahme

    Auszug aus OLG Celle, 09.11.2006 - 3 W 126/06
    Der Vortrag der Beklagten erhellt nicht, aus welchem Grund sie entgegen dem eindeutigen Wortlaut des Vertrages, der Ausgangspunkt der Vertragsauslegung ist (vgl. BGH, WM 2004, 1083, 1084; WM 2005, 418, 419), nicht Mitverpflichtete aus dem Vertrag sein sollte.
  • OLG Schleswig, 17.06.2011 - 5 U 34/11

    Darlehenskündigung ohne Kündigungsandrohung - Darlehenskündigung; Fristsetzung

    In einem solchen Fall ist die Forderung, die Vorschrift des § 498 S. 1 Nr. 2 BGB (entsprechend § 12 Abs. 1 Nr. 2 VerbrKrG a. F.) einzuhalten, eine nutzlose, durch nichts zu rechtfertigende Förmelei (vgl. BGH, 11. Zivilsenat, Urteil vom 05.12.2006, WM 2007, 440 -444 Rz. 23 m. H. a. OLG Düsseldorf WM 1995, 1530, 1532; Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechtshandbuch, 2. Aufl., § 81 RdNr. 218; a. A. Schürnbrand in MüKo- BGB , § 498 RdNr. 17; OLG Celle, Beschluss vom 09.11.2006, WM 2007, 71 -73 m. w. N.).

    Die entgegenstehende Rechtsprechung anderer Obergerichte (OLG Celle Beschluss vom 09.11.2006, WM 2007, 71 -73) ist damit überholt.

  • OLG Schleswig, 24.05.2011 - 5 U 34/11

    Darlehensvertragskündigung ohne Kündigungsandrohung

    In einem solchen Fall ist die Forderung, die Vorschrift des § 498 S. 1 Nr. 2 BGB (entsprechend § 12 Abs. 1 Nr. 2 VerbrKrG a. F.) einzuhalten, eine nutzlose, durch nichts zu rechtfertigende Förmelei (vgl. BGH, 11. Zivilsenat, Urteil vom 05.12.2006, WM 2007, 440-444 Rz. 23 m. H. a. OLG Düsseldorf WM 1995, 1530, 1532; Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechtshandbuch, 2. Aufl., § 81 RdNr. 218; a. A. Schürnbrand in MüKo-BGB, § 498 RdNr. 17; OLG Celle, Beschluss vom 09.11.2006, WM 2007, 71-73 m. w. N.).

    Die entgegenstehende Rechtsprechung anderer Obergerichte (OLG Celle Beschluss vom 09.11.2006, WM 2007, 71-73) ist damit überholt.

  • OLG Düsseldorf, 08.09.2008 - 24 U 40/08

    Wirksamkeit einer nach Stellung des Insolvenzantrags erklärten Kündigung eines

    Um eine solche geht es hier jedoch nicht; denn der Kündigung hatte die Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung vorauszugehen, die dem Verbraucher eine "letzte Chance zur Rettung des Kredits" geben soll (Begründung des Regierungsentwurfs zum Verbraucherkreditgesetz, BT-Drucks. 11/5462, S. 27; vgl. auch OLG Celle MDR 2007, 388 f.).
  • OLG Köln, 21.11.2008 - 13 U 139/08

    Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung bei fehlender

    Die von den Klägern dagegen angeführte Rechtsprechung (OLG Celle WM 2007, 71 und WM 2005, 1750) und Literatur (Jungmann, in: Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechtshandbuch, 3. Aufl. § 81 Rdn. 723) ist insoweit nicht einschlägig, weil sie sich nur auf die Kündigung wegen Zahlungsverzugs nach § 498 BGB bezieht.
  • OLG Karlsruhe, 05.06.2020 - 10 W 4/20

    Schadensersatzprozess wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen:

    Vielmehr besteht, wie das Landgericht zutreffend ausführt, eine etwaige deliktische Haftung der Beklagten gesamtschuldnerisch neben der sozialrechtlichen Haftung der GmbH (vgl. KGR 2003, 85), so dass eine Stundung auf die GmbH beschränkt bliebe und gemäß §§ 421, 425 Abs. 1 BGB nicht zugunsten der Beklagten wirken würde (vgl. OLG Celle WM 2007, 71).
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