Rechtsprechung
OLG Celle, 09.11.2011 - 14 U 98/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 252 BGB; § 287 ZPO
Anforderungen an die Darlegung des Erwerbsschadens eines selbständig Tätigen - verkehrslexikon.de
Zu den Schadensersatzansprüchen eines querschnittsgelähmten Unfallverletzten - Verdienstausfall - Haushaltsführungsschaden - entgangene Freizeitfreuden - Steuerfragen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Darlegung des Erwerbsschadens eines selbständig Tätigen
- rabüro.de
Zu den Schadensersatzansprüchen eines querschnittsgelähmten Unfallverletzten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 252; ZPO § 287
Anforderungen an die Darlegung des Erwerbsschadens eines selbständig Tätigen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hannover, 21.02.2011 - 20 O 90/06
- OLG Celle, 09.11.2011 - 14 U 98/11
- BGH, 20.11.2012 - VI ZR 304/11
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 09.11.2010 - VI ZR 300/08
Schadenersatz bei Körperverletzung: Tatrichterliche Schätzung des Erwerbsschadens
Auszug aus OLG Celle, 09.11.2011 - 14 U 98/11
a) Für die Schätzung des Schadens ist von diesen Grundsätzen auszugehen (nach BGH, Urt. v. 09.11.2010 - VI ZR 300/08, VersR 2011, 229):. - OLG München, 29.10.2010 - 10 U 3255/10
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Berechnung des Erwerbsschadens von …
Auszug aus OLG Celle, 09.11.2011 - 14 U 98/11
Bei selbständig Tätigen - wie dem Kläger - bedarf es zur Beantwortung der Frage, ob diese einen Verdienstausfallschaden erlitten haben, der Prüfung, wie sich der Betrieb ohne den Unfall voraussichtlich entwickelt hätte (vgl. auch OLG München, Urt. v. 29.10.2010 - 10 U 3255/10, juris-Rdnr. 6 m. w. N.): Ein Verdienstausfall lässt sich bei Selbstständigen und Freiberuflichen i. d. R. nur nach §§ 252 S. 2 BGB, 287 ZPO ermitteln. - KG, 21.06.2010 - 12 U 20/10
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Schmerzensgeldanspruch bei Thoraxprellung, …
Auszug aus OLG Celle, 09.11.2011 - 14 U 98/11
Bei der Gewinnermittlung ist auf der Grundlage durchschnittlicher Gewinne (also Einnahmen abzüglich Ausgaben) - nicht durchschnittlicher Einnahmen - zu rechnen (vgl. KG, Beschl. v. 21.06.2010 - 12 U 20/10, Schaden-Praxis 2011, 10, juris-Rdnr. 54 f.). - OLG Brandenburg, 20.05.2010 - 12 U 113/09
Schadensersatz wegen verkehrsunfallbedingter Behinderung: Anspruch des …
Auszug aus OLG Celle, 09.11.2011 - 14 U 98/11
Insoweit besteht auch ein Anspruch auf Ersatz der Kosten eines wegen der Behinderung angeschafften Kraftfahrzeugs, bereinigt um den Vorteilsausgleich wegen ersparter Aufwendungen und einen Nutzungsvorteil (vgl. kürzlich OLG Brandenburg, VRR 2010, 242, insb.
- OLG Celle, 30.11.2011 - 14 U 182/10
Zum Anspruch auf Kapitalabfindung bei Erwerbsunfähigkeit des Geschädigten und zu …
a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist von diesen Grundsätzen auszugehen (vgl. insbes. Urteil vom 9. November 2010 - VI ZR 300/08 , VersR 2011, 229; sowie Urteil vom 5. Oktober 2010 - VI ZR 186/08 , NZV 2011, 79; auch aktuell Senat, Urteil vom 9. November 2011 - 14 U 98/11 , juris-Rdnr. 28 f. - dieser Fall betraf ebenfall ein - allerdings vergleichsweise weniger schwer - querschnittgelähmtes Verkehrsunfallopfer):.Dem entspricht die obergerichtliche Rechtsprechung in jüngster Zeit (vgl. beispielhaft OLG Brandenburg - 12 U 184/09, Schaden-Praxis 2010, 288; OLG München - 10 U 1748/07, juris; OLG München - 20 U 3013/09, Baurecht 2010, 1813, bzw. juris; Senat Urteil vom 9. November 2011 - 14 U 98/11 , juris-Rdnr. 28 f.).
- OLG Celle, 18.09.2013 - 14 U 167/12
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Schmerzensgeldbemessung bei …
Insbesondere darf er sich nicht über Vorbringen des Schädigers, das für die Schadensschätzung von Bedeutung ist, ohne weiteres hinwegsetzen oder dies ohne den Ausweis eigener Sachkunde und die Hinzuziehung sachverständiger Hilfe als unerheblich oder widerlegt ansehen (OLG Celle - 14 U 98/11 -, SP 2012, 107 - juris Rn. 29 a. E.). - KG, 23.08.2023 - 25 U 141/19 Anknüpfungstatsachen müssen daher vom Anspruchsteller schlüssig dargelegt werden und über ihr Vorhandensein muss im Streitfall Beweis erhoben werden (vgl. OLG Celle, Urteil vom 9.11.2011, 14 U 98/11).