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   OLG Celle, 09.11.2011 - 8 W 58/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,5134
OLG Celle, 09.11.2011 - 8 W 58/11 (https://dejure.org/2011,5134)
OLG Celle, Entscheidung vom 09.11.2011 - 8 W 58/11 (https://dejure.org/2011,5134)
OLG Celle, Entscheidung vom 09. November 2011 - 8 W 58/11 (https://dejure.org/2011,5134)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Klagerücknahme: Verfahrensweise bei geltend gemachten Kostenerstattungsansprüchen nach vermeintlichem Anspruchsverzicht als Motiv für die Rücknahmeerklärung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Fortsetzung des Rechtsstreits durch mündliche Verhandlung bei Streit über das Vorliegen einer Klagerücknahme oder deren Wirksamkeit

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fortsetzung des Rechtsstreits durch mündliche Verhandlung bei Streit über das Vorliegen einer Klagerücknahme oder deren Wirksamkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 269; ZPO § 303
    Wirksamkeit der Klagerücknahme unter dem Vorbehalt des Verzichts der beklagten Partei auf Kostenerstattungsansprüche

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Wirksamkeit der Klagerücknahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wie ist der Streit über die Wirksamkeit einer Klagerücknahme zu entscheiden? (IBR 2011, 1412)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 669
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.05.1995 - V ZB 8/95

    Unanfechtbarkeit eines Kosten- und Verlustigkeitsbeschlusses

    Auszug aus OLG Celle, 09.11.2011 - 8 W 58/11
    a) Besteht Streit über das Vorliegen einer Klagerücknahme oder deren Wirksamkeit, ist der Rechtsstreit durch mündliche Verhandlung fortzusetzen und über die Wirksamkeit der Klagerücknahme durch (Zwischen)Urteil zu entscheiden (Stein/Jonas - Roth, ZPO, Band 4, 22. Aufl., § 269 Rdnr. 33; Zöller - Greger, ZPO, 28. Aufl., § 269 Rdnr 19 b; Zöller - Vollkommer, ebenda, § 303 Rdnr. 6; OLG Köln, NZG 2004, 46, 47; Hessisches LAG, 9 Ta 25/06, Beschluss vom 14. August 2006, zit. nach juris; BGH, NJW 1995, 2229, zu § 515 ZPO a. F. ist nicht einschlägig, weil es hier nicht um die Zurücknahme der Berufung geht), wohingegen die Anwendung von § 269 Abs. 4 ZPO voraussetzt, dass über die Klagrücknahme kein Streit besteht.
  • BGH, 26.09.2007 - XII ZB 80/07

    Zulässigkeit der bedingten Rücknahme eines Rechtsmittels

    Auszug aus OLG Celle, 09.11.2011 - 8 W 58/11
    Die Rücknahme eines Rechtsmittels ist bedingungsfeindlich und infolgedessen unzulässig (vgl. BGH, XII ZB 80/07, Beschluss vom 26. September 2007).
  • LAG Hessen, 14.08.2006 - 9 Ta 25/06

    Streit über das Vorliegen einer Klagerücknahme

    Auszug aus OLG Celle, 09.11.2011 - 8 W 58/11
    a) Besteht Streit über das Vorliegen einer Klagerücknahme oder deren Wirksamkeit, ist der Rechtsstreit durch mündliche Verhandlung fortzusetzen und über die Wirksamkeit der Klagerücknahme durch (Zwischen)Urteil zu entscheiden (Stein/Jonas - Roth, ZPO, Band 4, 22. Aufl., § 269 Rdnr. 33; Zöller - Greger, ZPO, 28. Aufl., § 269 Rdnr 19 b; Zöller - Vollkommer, ebenda, § 303 Rdnr. 6; OLG Köln, NZG 2004, 46, 47; Hessisches LAG, 9 Ta 25/06, Beschluss vom 14. August 2006, zit. nach juris; BGH, NJW 1995, 2229, zu § 515 ZPO a. F. ist nicht einschlägig, weil es hier nicht um die Zurücknahme der Berufung geht), wohingegen die Anwendung von § 269 Abs. 4 ZPO voraussetzt, dass über die Klagrücknahme kein Streit besteht.
  • BGH, 21.03.1977 - II ZB 5/77

    Rücknahmeerklärung - Binnenschiffahrtssachen - Irrtum des Prozeßbevollmächtigten

    Auszug aus OLG Celle, 09.11.2011 - 8 W 58/11
    Voraussetzung soll sein, dass der Widerspruch der Rücknahmeerklärung zu dem wirklichen Willen, auf dem die Erklärung beruhte, für den Gegner und das Gericht ganz offensichtlich waren (BGH, II ZB 5/77, Beschluss vom 21. März 1977, VersR 1977, 574).
  • OLG Köln, 26.06.2003 - 18 U 168/02

    Wirkung der Klagerücknahme gegenüber Nebenintervenient

    Auszug aus OLG Celle, 09.11.2011 - 8 W 58/11
    a) Besteht Streit über das Vorliegen einer Klagerücknahme oder deren Wirksamkeit, ist der Rechtsstreit durch mündliche Verhandlung fortzusetzen und über die Wirksamkeit der Klagerücknahme durch (Zwischen)Urteil zu entscheiden (Stein/Jonas - Roth, ZPO, Band 4, 22. Aufl., § 269 Rdnr. 33; Zöller - Greger, ZPO, 28. Aufl., § 269 Rdnr 19 b; Zöller - Vollkommer, ebenda, § 303 Rdnr. 6; OLG Köln, NZG 2004, 46, 47; Hessisches LAG, 9 Ta 25/06, Beschluss vom 14. August 2006, zit. nach juris; BGH, NJW 1995, 2229, zu § 515 ZPO a. F. ist nicht einschlägig, weil es hier nicht um die Zurücknahme der Berufung geht), wohingegen die Anwendung von § 269 Abs. 4 ZPO voraussetzt, dass über die Klagrücknahme kein Streit besteht.
  • OLG Rostock, 18.03.2021 - 10 WF 27/21

    Wirksamkeit einer Antragsrücknahme in Familienstreitsache; Auslegung einer

    genannten Rechtsprechung die Ansicht vertritt, dass über die Wirksamkeit einer Klagerücknahme durch Urteil zu entscheiden sei (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 09.11.2011, 8 W 58/11, juris) und statthaftes Rechtsmittel dann in Familienstreitsachen - entgegen der hier vertretenen Ansicht - nicht die sofortige Beschwerde (§ 113 Abs. 1 Satz 2 FamFG i.V.m. § 269 Abs. 5 Satz 1 ZPO), sondern die Beschwerde (§§ 58 ff., 117 FamFG) sein dürfte (vgl. Greger in Zöller, ZPO, 33. Auflage, § 269 ZPO Rn. 19b und 20).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2017 - 20 A 1412/16

    Beschlussverfahren; Antragsrücknahme; Einstellung; Beschwerde

    vgl. OLG Celle, Beschluss vom 9. November 2011- 8 W 58/11 -, juris, Rn 5; Hess. LAG, Beschluss vom 14. August 2006 - 9 Ta 25/06 -, juris, Rn. 10, jeweils mit weiteren Nachweisen.
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