Rechtsprechung
OLG Celle, 09.11.2011 - 8 W 58/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Klagerücknahme: Verfahrensweise bei geltend gemachten Kostenerstattungsansprüchen nach vermeintlichem Anspruchsverzicht als Motiv für die Rücknahmeerklärung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Fortsetzung des Rechtsstreits durch mündliche Verhandlung bei Streit über das Vorliegen einer Klagerücknahme oder deren Wirksamkeit
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Fortsetzung des Rechtsstreits durch mündliche Verhandlung bei Streit über das Vorliegen einer Klagerücknahme oder deren Wirksamkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 269; ZPO § 303
Wirksamkeit der Klagerücknahme unter dem Vorbehalt des Verzichts der beklagten Partei auf Kostenerstattungsansprüche - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Wirksamkeit der Klagerücknahme
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wie ist der Streit über die Wirksamkeit einer Klagerücknahme zu entscheiden? (IBR 2011, 1412)
Verfahrensgang
- LG Hannover, 06.10.2011 - 2 O 62/10
- OLG Celle, 09.11.2011 - 8 W 58/11
Papierfundstellen
- MDR 2012, 669
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 11.05.1995 - V ZB 8/95
Unanfechtbarkeit eines Kosten- und Verlustigkeitsbeschlusses
Auszug aus OLG Celle, 09.11.2011 - 8 W 58/11
a) Besteht Streit über das Vorliegen einer Klagerücknahme oder deren Wirksamkeit, ist der Rechtsstreit durch mündliche Verhandlung fortzusetzen und über die Wirksamkeit der Klagerücknahme durch (Zwischen)Urteil zu entscheiden (…Stein/Jonas - Roth, ZPO, Band 4, 22. Aufl., § 269 Rdnr. 33;… Zöller - Greger, ZPO, 28. Aufl., § 269 Rdnr 19 b;… Zöller - Vollkommer, ebenda, § 303 Rdnr. 6; OLG Köln, NZG 2004, 46, 47; Hessisches LAG, 9 Ta 25/06, Beschluss vom 14. August 2006, zit. nach juris; BGH, NJW 1995, 2229, zu § 515 ZPO a. F. ist nicht einschlägig, weil es hier nicht um die Zurücknahme der Berufung geht), wohingegen die Anwendung von § 269 Abs. 4 ZPO voraussetzt, dass über die Klagrücknahme kein Streit besteht. - BGH, 26.09.2007 - XII ZB 80/07
Zulässigkeit der bedingten Rücknahme eines Rechtsmittels
Auszug aus OLG Celle, 09.11.2011 - 8 W 58/11
Die Rücknahme eines Rechtsmittels ist bedingungsfeindlich und infolgedessen unzulässig (vgl. BGH, XII ZB 80/07, Beschluss vom 26. September 2007). - LAG Hessen, 14.08.2006 - 9 Ta 25/06
Streit über das Vorliegen einer Klagerücknahme
Auszug aus OLG Celle, 09.11.2011 - 8 W 58/11
a) Besteht Streit über das Vorliegen einer Klagerücknahme oder deren Wirksamkeit, ist der Rechtsstreit durch mündliche Verhandlung fortzusetzen und über die Wirksamkeit der Klagerücknahme durch (Zwischen)Urteil zu entscheiden (…Stein/Jonas - Roth, ZPO, Band 4, 22. Aufl., § 269 Rdnr. 33;… Zöller - Greger, ZPO, 28. Aufl., § 269 Rdnr 19 b;… Zöller - Vollkommer, ebenda, § 303 Rdnr. 6; OLG Köln, NZG 2004, 46, 47; Hessisches LAG, 9 Ta 25/06, Beschluss vom 14. August 2006, zit. nach juris; BGH, NJW 1995, 2229, zu § 515 ZPO a. F. ist nicht einschlägig, weil es hier nicht um die Zurücknahme der Berufung geht), wohingegen die Anwendung von § 269 Abs. 4 ZPO voraussetzt, dass über die Klagrücknahme kein Streit besteht. - BGH, 21.03.1977 - II ZB 5/77
Rücknahmeerklärung - Binnenschiffahrtssachen - Irrtum des Prozeßbevollmächtigten
Auszug aus OLG Celle, 09.11.2011 - 8 W 58/11
Voraussetzung soll sein, dass der Widerspruch der Rücknahmeerklärung zu dem wirklichen Willen, auf dem die Erklärung beruhte, für den Gegner und das Gericht ganz offensichtlich waren (BGH, II ZB 5/77, Beschluss vom 21. März 1977, VersR 1977, 574). - OLG Köln, 26.06.2003 - 18 U 168/02
Wirkung der Klagerücknahme gegenüber Nebenintervenient
Auszug aus OLG Celle, 09.11.2011 - 8 W 58/11
a) Besteht Streit über das Vorliegen einer Klagerücknahme oder deren Wirksamkeit, ist der Rechtsstreit durch mündliche Verhandlung fortzusetzen und über die Wirksamkeit der Klagerücknahme durch (Zwischen)Urteil zu entscheiden (…Stein/Jonas - Roth, ZPO, Band 4, 22. Aufl., § 269 Rdnr. 33;… Zöller - Greger, ZPO, 28. Aufl., § 269 Rdnr 19 b;… Zöller - Vollkommer, ebenda, § 303 Rdnr. 6; OLG Köln, NZG 2004, 46, 47; Hessisches LAG, 9 Ta 25/06, Beschluss vom 14. August 2006, zit. nach juris; BGH, NJW 1995, 2229, zu § 515 ZPO a. F. ist nicht einschlägig, weil es hier nicht um die Zurücknahme der Berufung geht), wohingegen die Anwendung von § 269 Abs. 4 ZPO voraussetzt, dass über die Klagrücknahme kein Streit besteht.
- OLG Rostock, 18.03.2021 - 10 WF 27/21
Wirksamkeit einer Antragsrücknahme in Familienstreitsache; Auslegung einer …
genannten Rechtsprechung die Ansicht vertritt, dass über die Wirksamkeit einer Klagerücknahme durch Urteil zu entscheiden sei (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 09.11.2011, 8 W 58/11, juris) und statthaftes Rechtsmittel dann in Familienstreitsachen - entgegen der hier vertretenen Ansicht - nicht die sofortige Beschwerde (§ 113 Abs. 1 Satz 2 FamFG i.V.m. § 269 Abs. 5 Satz 1 ZPO), sondern die Beschwerde (§§ 58 ff., 117 FamFG) sein dürfte (…vgl. Greger in Zöller, ZPO, 33. Auflage, § 269 ZPO Rn. 19b und 20). - OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2017 - 20 A 1412/16
Beschlussverfahren; Antragsrücknahme; Einstellung; Beschwerde
vgl. OLG Celle, Beschluss vom 9. November 2011- 8 W 58/11 -, juris, Rn 5; Hess. LAG, Beschluss vom 14. August 2006 - 9 Ta 25/06 -, juris, Rn. 10, jeweils mit weiteren Nachweisen.