Rechtsprechung
OLG Celle, 09.11.2018 - 8 U 203/17 (Hinweisbeschluss) |
Volltextveröffentlichungen (3)
- IWW
- versicherungsrechtsiegen.de
Gebäudeversicherung - grob fahrlässige Herbeiführung Brandschaden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (12)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Abflammen von Unkraut mit einem Gasbrenner bei windigem Wetter ist grob fahrlässig
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Gebäudeversicherung: Abflammen von Unkraut mit einem Gasbrenner bei windigem Wetter ist grob fahrlässig
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Gebäudeversicherung: Abflammen von Unkraut mit einem Gasbrenner bei windigem Wetter ist grob fahrlässig
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Wenn der Gasbrenner nicht nur Unkraut vernichtet
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Abflammen von Unkraut mit einem Gasbrenner bei windigem Wetter
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Abflammen von Unkraut mit Gasbrenner bei windigem Wetter ist grob fahrlässig
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Abflammen von Unkraut bei windigem Wetter ist grob fahrlässig
- rabüro.de (Pressemitteilung)
Abflammen von Unkraut mit Gasbrenner bei windigem Wetter ist grob fahrlässig
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Erst brannte die Hecke, dann das Haus - Bei Wind mit dem Gasbrenner Unkraut vor dem Haus abzuflammen, ist grob fahrlässig
- versr.de (Kurzinformation)
Abflammen von Unkraut bei windigem Wetter ist grob fahrlässig
- Jurion (Kurzinformation)
Abflammen von Unkraut mit einem Gasbrenner bei windigem Wetter ist grob fahrlässig
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Abflammen von Unkraut mit einem Gasbrenner bei windigem Wetter ist grob fahrlässig - Wohngebäudeversicherer kann die Leistung im Schadenfall kürzen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Hamm, 15.01.2016 - 20 U 219/15
Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls in der Gebäudeversicherung
Auszug aus OLG Celle, 09.11.2018 - 8 U 203/17
60 %, wenn der Versicherungsnehmer Gegenstände auf einem Saunaofen belässt, ohne zuvor die Funktionsunfähigkeit des Ofens durch Herausnehmen der Sicherung sichergestellt zu haben (vgl. OLG Hamm VersR 2016, 591), 25 %, wenn der Versicherungsnehmer ein nicht völlig entleertes Feuerzeug in einer Schublade verwahrt, zu der sein acht Jahre alter Sohn Zugang hat (vgl. OLG Nürnberg NJW-RR 2016, 1126), 50 %, wenn der Versicherungsnehmer abends zuvor abgebrannte Kaminasche in die vor seinem Haus stehende Plastikmülltonne entsorgt und sich dabei nicht vergewissert, dass sich in der Asche keine Glut mehr befindet (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 10. Dezember 2010, Az. 20 U 73/10). - OLG Hamm, 10.12.2010 - 20 U 73/10
Kürzung des Entschädigungsanspruchs aus einer Wohngebäudeversicherung wegen …
Auszug aus OLG Celle, 09.11.2018 - 8 U 203/17
60 %, wenn der Versicherungsnehmer Gegenstände auf einem Saunaofen belässt, ohne zuvor die Funktionsunfähigkeit des Ofens durch Herausnehmen der Sicherung sichergestellt zu haben (vgl. OLG Hamm VersR 2016, 591), 25 %, wenn der Versicherungsnehmer ein nicht völlig entleertes Feuerzeug in einer Schublade verwahrt, zu der sein acht Jahre alter Sohn Zugang hat (vgl. OLG Nürnberg NJW-RR 2016, 1126), 50 %, wenn der Versicherungsnehmer abends zuvor abgebrannte Kaminasche in die vor seinem Haus stehende Plastikmülltonne entsorgt und sich dabei nicht vergewissert, dass sich in der Asche keine Glut mehr befindet (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 10. Dezember 2010, Az. 20 U 73/10). - BGH, 13.09.2006 - IV ZR 378/02
Zum Regressverzicht des Gebäudeversicherers des Vermieters bei leicht …
Auszug aus OLG Celle, 09.11.2018 - 8 U 203/17
Die vom Landgericht herangezogene Zurechnungsnorm findet im Rahmen von § 81 VVG keine Anwendung (vgl. BGH VersR 2006, 1530). - OLG Nürnberg, 11.04.2016 - 8 U 1688/15
Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls bei Aufbewahrung …
Auszug aus OLG Celle, 09.11.2018 - 8 U 203/17
60 %, wenn der Versicherungsnehmer Gegenstände auf einem Saunaofen belässt, ohne zuvor die Funktionsunfähigkeit des Ofens durch Herausnehmen der Sicherung sichergestellt zu haben (vgl. OLG Hamm VersR 2016, 591), 25 %, wenn der Versicherungsnehmer ein nicht völlig entleertes Feuerzeug in einer Schublade verwahrt, zu der sein acht Jahre alter Sohn Zugang hat (vgl. OLG Nürnberg NJW-RR 2016, 1126), 50 %, wenn der Versicherungsnehmer abends zuvor abgebrannte Kaminasche in die vor seinem Haus stehende Plastikmülltonne entsorgt und sich dabei nicht vergewissert, dass sich in der Asche keine Glut mehr befindet (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 10. Dezember 2010, Az. 20 U 73/10).