Rechtsprechung
   OLG Celle, 09.11.2018 - 8 U 203/17 (Hinweisbeschluss)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,48751
OLG Celle, 09.11.2018 - 8 U 203/17 (Hinweisbeschluss) (https://dejure.org/2018,48751)
OLG Celle, Entscheidung vom 09.11.2018 - 8 U 203/17 (Hinweisbeschluss) (https://dejure.org/2018,48751)
OLG Celle, Entscheidung vom 09. November 2018 - 8 U 203/17 (Hinweisbeschluss) (https://dejure.org/2018,48751)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,48751) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Abflammen von Unkraut mit einem Gasbrenner bei windigem Wetter ist grob fahrlässig

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Gebäudeversicherung: Abflammen von Unkraut mit einem Gasbrenner bei windigem Wetter ist grob fahrlässig

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Gebäudeversicherung: Abflammen von Unkraut mit einem Gasbrenner bei windigem Wetter ist grob fahrlässig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wenn der Gasbrenner nicht nur Unkraut vernichtet

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Abflammen von Unkraut mit einem Gasbrenner bei windigem Wetter

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Abflammen von Unkraut mit Gasbrenner bei windigem Wetter ist grob fahrlässig

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Abflammen von Unkraut bei windigem Wetter ist grob fahrlässig

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Abflammen von Unkraut mit Gasbrenner bei windigem Wetter ist grob fahrlässig

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Erst brannte die Hecke, dann das Haus - Bei Wind mit dem Gasbrenner Unkraut vor dem Haus abzuflammen, ist grob fahrlässig

  • versr.de (Kurzinformation)

    Abflammen von Unkraut bei windigem Wetter ist grob fahrlässig

  • Jurion (Kurzinformation)

    Abflammen von Unkraut mit einem Gasbrenner bei windigem Wetter ist grob fahrlässig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Abflammen von Unkraut mit einem Gasbrenner bei windigem Wetter ist grob fahrlässig - Wohngebäudeversicherer kann die Leistung im Schadenfall kürzen

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 15.01.2016 - 20 U 219/15

    Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls in der Gebäudeversicherung

    Auszug aus OLG Celle, 09.11.2018 - 8 U 203/17
    60 %, wenn der Versicherungsnehmer Gegenstände auf einem Saunaofen belässt, ohne zuvor die Funktionsunfähigkeit des Ofens durch Herausnehmen der Sicherung sichergestellt zu haben (vgl. OLG Hamm VersR 2016, 591), 25 %, wenn der Versicherungsnehmer ein nicht völlig entleertes Feuerzeug in einer Schublade verwahrt, zu der sein acht Jahre alter Sohn Zugang hat (vgl. OLG Nürnberg NJW-RR 2016, 1126), 50 %, wenn der Versicherungsnehmer abends zuvor abgebrannte Kaminasche in die vor seinem Haus stehende Plastikmülltonne entsorgt und sich dabei nicht vergewissert, dass sich in der Asche keine Glut mehr befindet (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 10. Dezember 2010, Az. 20 U 73/10).
  • OLG Hamm, 10.12.2010 - 20 U 73/10

    Kürzung des Entschädigungsanspruchs aus einer Wohngebäudeversicherung wegen

    Auszug aus OLG Celle, 09.11.2018 - 8 U 203/17
    60 %, wenn der Versicherungsnehmer Gegenstände auf einem Saunaofen belässt, ohne zuvor die Funktionsunfähigkeit des Ofens durch Herausnehmen der Sicherung sichergestellt zu haben (vgl. OLG Hamm VersR 2016, 591), 25 %, wenn der Versicherungsnehmer ein nicht völlig entleertes Feuerzeug in einer Schublade verwahrt, zu der sein acht Jahre alter Sohn Zugang hat (vgl. OLG Nürnberg NJW-RR 2016, 1126), 50 %, wenn der Versicherungsnehmer abends zuvor abgebrannte Kaminasche in die vor seinem Haus stehende Plastikmülltonne entsorgt und sich dabei nicht vergewissert, dass sich in der Asche keine Glut mehr befindet (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 10. Dezember 2010, Az. 20 U 73/10).
  • BGH, 13.09.2006 - IV ZR 378/02

    Zum Regressverzicht des Gebäudeversicherers des Vermieters bei leicht

    Auszug aus OLG Celle, 09.11.2018 - 8 U 203/17
    Die vom Landgericht herangezogene Zurechnungsnorm findet im Rahmen von § 81 VVG keine Anwendung (vgl. BGH VersR 2006, 1530).
  • OLG Nürnberg, 11.04.2016 - 8 U 1688/15

    Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls bei Aufbewahrung

    Auszug aus OLG Celle, 09.11.2018 - 8 U 203/17
    60 %, wenn der Versicherungsnehmer Gegenstände auf einem Saunaofen belässt, ohne zuvor die Funktionsunfähigkeit des Ofens durch Herausnehmen der Sicherung sichergestellt zu haben (vgl. OLG Hamm VersR 2016, 591), 25 %, wenn der Versicherungsnehmer ein nicht völlig entleertes Feuerzeug in einer Schublade verwahrt, zu der sein acht Jahre alter Sohn Zugang hat (vgl. OLG Nürnberg NJW-RR 2016, 1126), 50 %, wenn der Versicherungsnehmer abends zuvor abgebrannte Kaminasche in die vor seinem Haus stehende Plastikmülltonne entsorgt und sich dabei nicht vergewissert, dass sich in der Asche keine Glut mehr befindet (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 10. Dezember 2010, Az. 20 U 73/10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht