Rechtsprechung
OLG Celle, 09.12.2009 - 4 U 144/09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 732 ZPO; § 767 ZPO
Zulässigkeit der Einwendungen gegen die Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der Einwendungen gegen die Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 732; ZPO § 767
Zulässigkeit der Einwendungen gegen die Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Zulässigkeit einer Klage aus § 767 Abs. 1 ZPO analog
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stade, 03.08.2009 - 2 O 75/09
- OLG Celle, 09.12.2009 - 4 U 144/09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.08.2007 - VII ZB 115/06
Geltendmachung der Wirkungslosigkeit eines Urteils wegen Vergleichsabschluss
Auszug aus OLG Celle, 09.12.2009 - 4 U 144/09
Unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23. August 2007, Az: VII ZB 115/06 (NJW-RR 2007, 1724), vertreten die Kläger die Auffassung, dass ein Wahlrecht nicht bestehe, sondern ihnen beide Wege offen stünden.Der Senat schließt sich nach eigener Prüfung der Auffassung des Bundesgerichtshofs in der von den Klägerin herangezogenen Entscheidung an, die fehlende Vollstreckungsfähigkeit des Titels könne mit der prozessualen Gestaltungsklage analog § 767 ZPO geltend gemacht werden, ohne dass ein Rechtsschutzinteresse wegen der Möglichkeit, dies mit der Klauselerinnerung nach § 732 ZPO geltend zu machen, zu verneinen wäre (NJW-RR 2007, 1724).
- BGH, 16.07.2004 - IXa ZB 326/03
Rechtsstellung des Schuldners bei Unwirksamkeit des Vollstreckungstitels
Auszug aus OLG Celle, 09.12.2009 - 4 U 144/09
Denn im Klauselerteilungsverfahren kann sich der Schuldner nur gegen die Erteilung der jeweiligen Klausel, nicht aber gegen den Titel selbst wenden (vgl. BGH NJW-RR 2004, 1718, 1719. Stein/JonasMünzberg, ZPO, 22. Aufl., § 732 Rdnr. 11. MüKo-Wolfsteiner, ZPO, 3. Aufl., § 732 Rdnr. 6. vgl. a. Wieczorek/Schütze-Salzmann, ZPO 3. Aufl., § 732 Rn 13)." Aus der vom Landgericht zitierten Rechtsprechung ergibt sich nichts Gegenteiliges.
- OLG Hamm, 02.03.2010 - 4 U 217/09
Anforderungen an die Feststellung rechtsmissbräuchlichen Verhaltens bei der …
Im Verfahren Q (Beiakte 4 U 144/09 des Senats) seien bei der Abmahnung jeweils überhöht ein Streitwert von 55.000,-- EUR und eine Gebühr von 1, 8 angesetzt worden.