Rechtsprechung
OLG Celle, 10.01.2011 - 2 W 8/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Kostenfestsetzung im Verkehrsunfallprozess: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vorgerichtlichen Privatgutachtens des Kfz-Haftpflichtversicherers bei Verdacht des Versicherungsbetruges
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 91 ZPO; § 103 ZPO; § 104 ZPO
Ersatzfähigkeit der Kosten eines durch den Haftpflichtversicherer wegen des Verdachts eines vorgetäuschten Unfalls eingeholten Privatgutachtens - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ersatzfähigkeit der Kosten eines durch den Haftpflichtversicherer wegen des Verdachts eines vorgetäuschten Unfalls eingeholten Privatgutachtens
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 91; ZPO § 103; ZPO § 104
Ersatzfähigkeit der Kosten eines durch den Haftpflichtversicherer wegen des Verdachts eines vorgetäuschten Unfalls eingeholten Privatgutachtens - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Erstattungsfähige Kosten des Privatsachverständigen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stade, 01.11.2010 - 2 O 380/09
- OLG Celle, 10.01.2011 - 2 W 8/11
Papierfundstellen
- NJW-RR 2011, 1057
- NZV 2011, 503
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Bremen, 08.09.2015 - 2 W 82/15
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachtens im Verkehrsunfallprozess
Prozessbezogenheit wird bejaht, wenn ausreichende Anhaltspunkte für den Verdacht eines versuchten Versicherungsbetruges vorhanden sind, weil dann von Anfang an damit zu rechnen ist, dass es zum Prozess kommt (BGH, MDR 2009, 231 f; OLG Celle, Beschluss vom 10.01.2011, Az. 2 W 8/11 - zitiert nach juris). - OLG Frankfurt, 26.07.2012 - 18 W 114/12
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachtens im Verkehrsunfallprozess
Die Erforderlichkeit einer Maßnahme ist aber aus der Sicht der Partei vor deren Ergreifung zu beurteilen - so dass eine Kostenerstattung auch dann stattzufinden hat, wenn der Kosten verursachende Schritt zwar letzten Endes erfolglos, ex ante aber erfolgversprechend gewesen ist (BGH, NJW 2012, 1370; OLG Celle, NJW-RR 2011, 1057). - AG Kiel, 18.10.2012 - 7 II 4225/12
Beratungshilfe: Öffentliche Rechtsberatung als zumutbare andere Hilfemöglichkeit
Diese Entscheidung ist gemäß § 6 Abs. 2 BerhG ("... nur Erinnerung ...") nicht anfechtbar (so auch: OLG Schleswig v. 05.01.2011 - 2 W 271/10; OLG Schleswig v. 18.01.2011 - 2 W 8/11; LG Kiel v. 16.12.2009 - 3 T 364/09; OLG Hamm NJOZ 2011, 649; OLG Celle NJOZ 2011, 410; OLG Brandenburg NJOZ 2011, 409; OLG Naumburg NJOZ 2011, 1097). - LG Köln, 04.06.2012 - 11 T 11/12
Privatgutachten, Erstattungsfähigkeit
(vgl. etwa OLG Köln…, Beschluss vom 06.03.2009, Az.: 17 W 18/09 - allerdings betreffend ein während des Rechtsstreits eingeholtes Privatgutachten und basierend auf der (nachgehend vom 6. Senat des BGH, vgl. unten a.a.O., verworfenen) Rechtsansicht, dass das Privatgutachten das Prozessergebnis beeinflusst haben muss -, OLG Celle, Beschluss vom 10.01.2011, Az.: 2 W 8/11 und OLG München, Beschluss vom 09.02.1995, Az.: 11 W 689/95, (m.w.N. auf weitere ältere Entscheidungen: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.04.1994, Az.: 10 W 48/94 - maßgebliches - jedoch nicht überzeugendes - Argument ist, dass der Gegner keine Gelegenheit erhält, sich mit dem Gegengutachten auseinanderzusetzten; jedoch ist der Gegner nicht daran gehindert, substantiierten Vortrag anzugreifen - OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.12.1983, Az.: 6 W 126/83 - noch unter Beruf darauf, dass das Gutachten den Prozess nachweislich gefördert haben muss - und OLG Bamberg, Beschluss vom 29.09.1988, Az.: 3 W 87/88, auch unter dem Eindruck der Rechtsansicht, dass sich das Gutachten prozessförderlich ausgewirkt haben muss). - AG Kiel, 19.11.2012 - 7 II 4882/12
Beratungshilfe: Geltendmachung eines Anspruchs auf Ersatz von …
Diese Entscheidung ist gemäß § 6 Abs. 2 BerHG ("... nur Erinnerung ...") nicht anfechtbar (so auch: OLG Schleswig v. 05.01.2011 - 2 W 271/10; OLG Schleswig v. 18.01.2011 - 2 W 8/11; LG Kiel v. 16.12.2009 - 3 T 364/09; OLG Hamm NJOZ 2011, 649; OLG Celle NJOZ 2011, 410; OLG Brandenburg NJOZ 2011, 409; OLG Naumburg NJOZ 2011, 1097).