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   OLG Celle, 10.02.2021 - 14 U 12/20   

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https://dejure.org/2021,2356
OLG Celle, 10.02.2021 - 14 U 12/20 (https://dejure.org/2021,2356)
OLG Celle, Entscheidung vom 10.02.2021 - 14 U 12/20 (https://dejure.org/2021,2356)
OLG Celle, Entscheidung vom 10. Februar 2021 - 14 U 12/20 (https://dejure.org/2021,2356)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    HaftPflG § 1; HaftPflG § 13; ZPO § 287
    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Eisenbahninfrastrukturunternehmens; Haftungsverteilung bei Beschädigung einer Lokomotive durch einen an der Bahntrasse stehenden Baum; Ersatzfähigkeit von Vorhaltekosten eines Reservefahrzeugs des Eisenbahnverkehrsunternehmens

  • Eisenbahnrechts-Datenbank Universität Passau

    § 1 HaftPflG, § 13 HaftPflG, § 287 ZPO
    Haftungsverteilung zwischen Eisenbahninfrastrukturunternehmen und Eisenbahnverkehrsunternehmen, Verletzung der Verkehrssicherungspflicht seitens des Eisenbahninfrastrukturunternehmen, Vorhaltekosten als Teil des Schadens, Verkehrssicherungspflicht, Haftun

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2021, 419
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 06.12.2018 - VII ZR 285/17

    Schadensersatz wegen eines Werkmangels: Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung

    Auszug aus OLG Celle, 10.02.2021 - 14 U 12/20
    Verfügt der Geschädigte über ein Reservefahrzeug und kann er den Verlust durch Rückgriff auf diese Betriebsreserve auffangen, kann er in der Regel die Vorhaltekosten des Reservefahrzeugs als Schadensersatz ersetzt verlangen (BGH, Urteil vom 06. Dezember 2018 - VII ZR 285/17 -, BGHZ 220, 270-280, Rn. 15, ju-ris).Vorhaltekosten eines Reservefahrzeugs sind allerdings nur insoweit erstattungsfähig, als ihr prozentualer Anteil auf fremdverschuldete Unfälle betroffen ist.

    a) Verfügt der Geschädigte über ein Reservefahrzeug und kann er den Verlust durch Rückgriff auf diese Betriebsreserve auffangen, kann er in der Regel die Vorhaltekosten des Reservefahrzeugs als Schadensersatz ersetzt verlangen (BGH, Urteil vom 06. Dezember 2018 - VII ZR 285/17 -, BGHZ 220, 270-280, Rn. 15, juris).

  • BGH, 25.03.2015 - VIII ZR 243/13

    Zur Verbrauchereigenschaft der Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus OLG Celle, 10.02.2021 - 14 U 12/20
    Hierfür reicht es aus, dass die erhobenen Forderungen in der Weise individualisiert sind, dass der Schuldner selbst erkennen kann, um welche konkreten Forderungen es geht (vgl. nur BGH, Urteil vom 17.11.2010 - VIII ZR 211/09 Rn. 9; vom 25.03.2015 - VIII ZR 243/13, NZM 2015, 665 Rn. 63).
  • BGH, 17.11.2010 - VIII ZR 211/09

    Gerichtliches Mahnverfahren: Anforderungen an die Individualisierung des im

    Auszug aus OLG Celle, 10.02.2021 - 14 U 12/20
    Hierfür reicht es aus, dass die erhobenen Forderungen in der Weise individualisiert sind, dass der Schuldner selbst erkennen kann, um welche konkreten Forderungen es geht (vgl. nur BGH, Urteil vom 17.11.2010 - VIII ZR 211/09 Rn. 9; vom 25.03.2015 - VIII ZR 243/13, NZM 2015, 665 Rn. 63).
  • BGH, 18.11.1993 - III ZR 178/92

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einer Eisenbahn an einem

    Auszug aus OLG Celle, 10.02.2021 - 14 U 12/20
    cc) Die Verkehrssicherungspflicht besteht im Übrigen unabhängig von den Pflichten Dritter, denn ein Zuständigkeitsstreit soll vermieden und etwaige Streitfragen im Wege des Regresses geklärt werden (vgl. BGH, Urteil vom 18.11.1993 - III ZR 178/92, NVZ 1994, 146).
  • OLG Stuttgart, 07.12.2010 - 10 U 140/09

    Berufung im Verfahren über einen Gesamtschuldnerausgleich zwischen Bauunternehmer

    Auszug aus OLG Celle, 10.02.2021 - 14 U 12/20
    Da dem Beschluss nach § 411 a ZPO die Bedeutung eines Beweisbeschlusses zukommt, handelt es sich um eine verzichtbare Verfahrensvorschrift, auf deren Befolgung die Parteien nach § 295 Abs. 1 ZPO durch rügeloses Verhandeln verzichten können (vgl. OLG Stuttgart, BauR 2011, 555 Rn. 61; BeckOK-ZPO-Scheuch, 2020, § 411a Rn. 12).
  • BGH, 16.10.2007 - VI ZR 173/06

    Zurechnung der Versperrung des Fahrwegs zwischen Eisenbahnbetriebs- und

    Auszug aus OLG Celle, 10.02.2021 - 14 U 12/20
    a) Die Abwägung ist auf Grund aller festgestellten Umstände des Einzelfalls vorzunehmen; in erster Linie ist das Maß der Verursachung von Belang, in welchem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben; das beiderseitige Verschulden ist nur ein Faktor der Abwägung (vgl. BGH, Urteil vom 16.10.2007 - VI ZR 173/06, juris-Rn. 16 mwN, NZV 2008, 79).
  • BGH, 19.01.1989 - III ZR 258/87

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Trägers der Straßenbaulast für

    Auszug aus OLG Celle, 10.02.2021 - 14 U 12/20
    Solange ein am Rand eines (nicht im Eigentum des Eisenbahninfrastrukturunternehmens stehenden) Waldstücks gepflanzter Baum keine Eigentümlichkeiten aufweist, die ihn vom Waldsaum "abheben" und äußerlich der Straße zuordnen, d. h. er "unauffällig im Wald steht", erstreckt sich die Verkehrssicherungspflicht nicht auf ihn (vgl. BGH, Urteil vom 19.01.1989 - III ZR 258/87, NZV 1989, 346).
  • OLG Celle, 01.12.2021 - 14 U 83/21

    Verzögerungen wegen Abwartens der Reparaturfreigabe des gegnerischen

    Verfügt der Geschädigte - wie hier - über ein Reservefahrzeug und kann er den wirtschaftlichen Verlust durch Rückgriff auf diese Betriebsreserve auffangen, kann er in der Regel die Vorhaltekosten des Reservefahrzeugs als Schadensersatz ersetzt verlangen (vgl. BGH a. a. O, Rn 15 m. w. N.; Senat, Urt. v. 10.02.2021 - 14 U 12/20 - juris-Rn 32).
  • OLG Celle, 07.06.2023 - 14 U 146/22

    Bahnunfall; Bahnübergang; Zusammenstoß von Zug und Lkw; Betriebsgefahr;

    Verfügt der Geschädigte über ein Reservefahrzeug und kann er den Verlust durch Rückgriff auf diese Betriebsreserve auffangen, kann er in der Regel die Vorhaltekosten des Reservefahrzeugs als Schadensersatz ersetzt verlangen ( BGH, Urteil vom 6. Dezember 2018 - VII ZR 285/17 , BGHZ 220, 270-280 , Rn. 15, juris; Senat, Urteil vom 10. Februar 2021 - 14 U 12/20 , juris).

    Dass die Preise bei langfristigen Anmietungen erheblich niedriger ausfallen, ist dem Senat im Übrigen aus früheren Verfahren bereits bekannt (vgl. insbesondere Urteil vom 10. Februar 2021 - 14 U 12/20 , juris).

  • OLG Celle, 07.06.2023 - 14 U 137/22

    Bahnunfall; Vorhaltekosten; Betriebsreserve; Nutzungsausfallentschädigung;

    Auch der Senat hat kürzlich unter Bezugnahme auf diese Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entschieden, dass der Geschädigte, wenn er über ein Reservefahrzeug verfügt und den Verlust durch Rückgriff auf diese Betriebsreserve auffangen kann, in der Regel die Vorhaltekosten des Reservefahrzeugs als Schadensersatz ersetzt verlangen kann, wobei Vorhaltekosten nur insoweit erstattungsfähig sind, als die Reservehaltung mit Rücksicht auf fremdverschuldete Ausfälle erfolgt und damit ihr prozentualer Anteil an einer allgemeinen Betriebsreserve auf fremdverschuldete Unfälle betroffen ist (Senat, Urteil vom 10. Februar 2021 - 14 U 12/20 , Rn. 32, juris).
  • LG Frankfurt/Main, 23.09.2022 - 25 O 35/20
    Als solche haftet sie für die allgemeine Betriebsgefahr, die sich aus dem Bereithalten und dem Eröffnen eines Verkehrs auf der von ihr unterhaltenen Trasse ergibt (BGH NZV 2021, 419 Rn. 22, beck-online).
  • LG Stade, 26.09.2022 - 2 O 111/18

    Eisenbahninfrastrukturunternehmen; Eisenbahnunternehmen; Eisenbahnbetrieb;

    Es besteht für die Beklagte eine Verkehrssicherungspflicht, Äste und andere Vegetation soweit zurückzuschneiden (vgl. OLG Celle, Urteil vom 10.2.2021 - 14 U 12/20 ), sodass diese bei Sturm nicht in die Oberleitung oder in das Gleisbett fallen kann.
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