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   OLG Celle, 10.03.2004 - 3 U 145/03   

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https://dejure.org/2004,5359
OLG Celle, 10.03.2004 - 3 U 145/03 (https://dejure.org/2004,5359)
OLG Celle, Entscheidung vom 10.03.2004 - 3 U 145/03 (https://dejure.org/2004,5359)
OLG Celle, Entscheidung vom 10. März 2004 - 3 U 145/03 (https://dejure.org/2004,5359)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Finanzierter Eigentumswohnungskauf: Verneinung eines Gutglaubensschutzes für eine wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz nichtige Vollmacht für das Vertriebsunternehmen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 1 § 1 Abs. 1 S. 1 RBerG; § 134 BGB
    Nichtigkeit eines Treuhandvertrages und einer damit verbundenen Vollmacht wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz ; Ausschließliche Anwendbarkeit prozessualer Vorschriften auf die Vollstreckungsunterwerfungserklärungen ; Rechtsscheinstatbestand durch Vorlage ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtigkeit eines Treuhandvertrages und einer damit verbundenen Vollmacht wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz ; Ausschließliche Anwendbarkeit prozessualer Vorschriften auf die Vollstreckungsunterwerfungserklärungen ; Rechtsscheinstatbestand durch Vorlage ...

  • Judicialis

    RBerG Art. 1 § 1; ; BGB § 134; ; BGB § 172

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kreditfinanzierter Immobilienerwerb über Treuhänder - unerlaubte Rechtsbesorgung, Rechtsschein

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Immobilienanlage: Unwirksamkeit der Vollmacht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 28.09.2000 - IX ZR 279/99

    Rechtliche Abwicklung eines Grundstückserwerbs im Rahmen eines Bauträgermodells

    Auszug aus OLG Celle, 10.03.2004 - 3 U 145/03
    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28. September 2000 (BGHZ 145, 265) steht dem nicht entgegen.

    Für die Beklagte ergibt sich auch nichts anderes aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28. September 2000 (BGHZ 145, 265).

    Darum geht es vorliegend nicht, denn die Tätigkeit der Treuhänderin im Zusammenhang mit dem Erwerb der Immobilien und der zahlreichen dazu gehörigen Rechtsgeschäfte machte das Hauptgeschäft der Treuhänderin aus (s. a. BGH, NJW 1987, 3003, 3004, unter II. 5.; BGHZ 145, 265, 272 ff.; LG Mannheim, 8 O 393/02, Urteil vom 14. Februar 2003, unter II. 2. a); Nittel, NJW 2002, 2599, 2600, unter III.), wie sich schon der Urkunde selbst entnehmen lässt und wie damit auch der Beklagten erkennbar war.

  • BGH, 24.06.1987 - I ZR 74/85

    Schuldenregulierung unter Hinzuziehung eines Rechtsberaters

    Auszug aus OLG Celle, 10.03.2004 - 3 U 145/03
    Dass die Erlaubnispflicht nach dem Rechtsberatungsgesetz nicht allein deshalb entfällt, weil der Geschäftsbesorger die fremde Rechtsangelegenheit unter Hinzuziehung eines Rechtsanwalts fördert, entspricht seit langem gefestigter Rechtsprechung (vgl. BGH, NJW 1987, 3003, 3004; Rennen/Caliebe, RBerG, 3. Aufl., Rn. 37, 38 zu Art. 1 § 1).

    Darum geht es vorliegend nicht, denn die Tätigkeit der Treuhänderin im Zusammenhang mit dem Erwerb der Immobilien und der zahlreichen dazu gehörigen Rechtsgeschäfte machte das Hauptgeschäft der Treuhänderin aus (s. a. BGH, NJW 1987, 3003, 3004, unter II. 5.; BGHZ 145, 265, 272 ff.; LG Mannheim, 8 O 393/02, Urteil vom 14. Februar 2003, unter II. 2. a); Nittel, NJW 2002, 2599, 2600, unter III.), wie sich schon der Urkunde selbst entnehmen lässt und wie damit auch der Beklagten erkennbar war.

  • BGH, 14.05.2002 - XI ZR 155/01

    Rechtsfolgen einer unwirksamen Vollmachterteilung

    Auszug aus OLG Celle, 10.03.2004 - 3 U 145/03
    Es entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2002, 2325, 2327), dass sich aus der Erfüllung der Darlehensverpflichtung keine konkludente Genehmigung ergibt, solange die Nichtigkeit der Erklärungen nicht erkennbar war.
  • BGH, 26.03.2003 - IV ZR 222/02

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines Treuhandvertrages aufgrund Verstoßes gegen das

    Auszug aus OLG Celle, 10.03.2004 - 3 U 145/03
    Dabei entspricht es namentlich der Rechtsprechung des 4. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs, dass ein Gutglaubensschutz nach § 78 ff. ZPO nicht in Betracht kommt (NJW 2003, 1594).
  • BGH, 22.10.2003 - IV ZR 398/02

    Zur Frage der Wirksamkeit von Treuhandverträgen und -vollmachten bei

    Auszug aus OLG Celle, 10.03.2004 - 3 U 145/03
    In dem Rechtsstreit IV ZR 398/02 (NJW 2004, 59) hat der 4. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden, dass es einem Erwerber nach Treu und Glauben verwehrt sei, sich auf die Unwirksamkeit der prozessualen Unterwerfungserklärung zu berufen (§ 242 BGB).
  • LG Mannheim, 14.02.2003 - 8 O 393/02

    Unerlaubte Rechtsberatung: Unwirksamkeit eines zum Erwerb eines

    Auszug aus OLG Celle, 10.03.2004 - 3 U 145/03
    Darum geht es vorliegend nicht, denn die Tätigkeit der Treuhänderin im Zusammenhang mit dem Erwerb der Immobilien und der zahlreichen dazu gehörigen Rechtsgeschäfte machte das Hauptgeschäft der Treuhänderin aus (s. a. BGH, NJW 1987, 3003, 3004, unter II. 5.; BGHZ 145, 265, 272 ff.; LG Mannheim, 8 O 393/02, Urteil vom 14. Februar 2003, unter II. 2. a); Nittel, NJW 2002, 2599, 2600, unter III.), wie sich schon der Urkunde selbst entnehmen lässt und wie damit auch der Beklagten erkennbar war.
  • BGH, 22.10.2003 - IV ZR 33/03

    Pflicht des Darlehensnehmers zur Abgabe einer Unterwerfungserklärung;

    Auszug aus OLG Celle, 10.03.2004 - 3 U 145/03
    d) In einer weiteren Entscheidung hat sich der 4. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (IV ZR 33/03; NJW 2004, 62) zu der Frage verhalten, welche Auswirkungen sich aus dem Umstand ergeben, dass auch bei Abschluss des Kaufvertrages, der Darlehensverträge und bei der persönlichen Haftungsübernahme eine Vertretung der Erwerber vorlag.
  • BGH, 02.12.2003 - XI ZR 53/02

    Rechtsschein einer Vollmachtsurkunde

    Auszug aus OLG Celle, 10.03.2004 - 3 U 145/03
    Auch dies entspricht inzwischen gefestigter Rechtsprechung mehrerer Senate des Bundesgerichtshofs (vgl. zuletzt BGH, WM 2004, 417, 421, unter II. 5), und zwar mit der Begründung, dass "nur so das Ziel des Gesetzgebers, den Rechtsuchenden möglichst umfassend vor unsachgemäßer Beratung sowie deren häufig nachteiligen rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen zu schützen, erreicht werden kann" (ebenda, unter II. 5. b).
  • OLG Celle, 05.02.2003 - 3 U 1/01

    Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz durch notariellen

    Auszug aus OLG Celle, 10.03.2004 - 3 U 145/03
    Ob die Bank sich insoweit tatsächlich auf Rechtsscheinsgesichtspunkte berufen kann, hat der Senat in einer durch die Kläger zu den Akten gereichten und somit auch der Beklagten bekannten früheren Entscheidung angezweifelt (3 U 1/01, Urteil vom 5. Februar 2003, nicht rechtskräftig).
  • OLG Frankfurt, 13.10.2004 - 23 U 11/04

    Nichtigkeit einer Treuhändervollmacht; Wirksamkeit eines Darlehensvertrages nach

    Nach einer neueren, im Vordringen befindlichen Auffassung, auf die sich die Klägerin stützt, soll aber die Überwindung der Nichtigkeit der Vollmacht durch § 172 Abs. 1 BGB voraussetzen, dass durch die Vorlage der betreffenden Vollmachtsurkunde dem Dritten gegenüber ein hinreichender Rechtsschein für die Wirksamkeit der Vollmacht gesetzt wird, was nach dieser Meinung dann von vornherein nicht gegeben ist, wenn sich die Nichtigkeit der Vollmacht bereits aus der Urkunde selbst ergibt (OLG Karlsruhe, Urteil vom 29.7.2003, NJW 2003, 2690; OLG Celle, Urteil vom 10.3.2004, Az.: 3 U 145/03, OLGR 2004, 331).
  • OLG Köln, 04.08.2004 - 13 U 32/04

    Rechtsscheinhaftung bei nichtiger Vollmacht des Geschäftsbesorgers

    Soweit die Berufung für die in der Instanzrechtsprechung häufiger anzutreffende Gegenmeinung auf die vorgelegte Entscheidung des 3. Zivilsenats des OLG Celle vom 10.03.2004 - 3 U 145/03 - (OLGR 2004, 331) verweist, folgt der Senat demgegenüber den Gründen des Urteils des BGH vom 16.03.2004 - XI ZR 60/03 - (WM 2004, 1127), mit dem ein im gleichen Sinne ergangenes Urteil jenes OLG-Senats (vom 05.02.2003) aufgehoben wurde.
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