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   OLG Celle, 10.03.2009 - 14 U 155/08   

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OLG Celle, 10.03.2009 - 14 U 155/08 (https://dejure.org/2009,39109)
OLG Celle, Entscheidung vom 10.03.2009 - 14 U 155/08 (https://dejure.org/2009,39109)
OLG Celle, Entscheidung vom 10. März 2009 - 14 U 155/08 (https://dejure.org/2009,39109)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Celle, 30.11.2006 - 14 U 204/05

    Vorausetzungen und Umfang der Befreiung eines Polizeibeamten von der Einhaltung

    Auszug aus OLG Celle, 10.03.2009 - 14 U 155/08
    Die Restitutionsklage gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Celle vom 30. November 2006 - Az.: 14 U 204/05 - wird abgewiesen.

    Der Kläger begehrt im vorliegenden Restitutionsverfahren die Aufhebung des rechtskräftigen Urteils des Senates vom 30. November 2006 in dem Verfahren 14 U 204/05, durch das er verurteilt worden ist, an das klagende Land 15 004, 17 EUR nebst Zinsen zu zahlen und in dem darüber hinaus festgestellt worden ist, dass die weitergehende Leistungsklage dem Grunde nach zu 80 % gerechtfertigt und der hiesige Kläger verpflichtet ist, dem seinerzeit klagenden Land 80 % aller.

    Bezug genommen (Bl. 376 ff. d. A. 14 U 204/05).

    Für die von dem Kläger gegen das vorbezeichnete Urteil beabsichtigte Nichtzulassungsbeschwerde hat ihm der Bundesgerichtshof durch Beschluss vom 22. Januar 2008 die nachgesuchte Prozesskostenhilfe versagt (Bl. 68 Bd. III d. A. 14 U 204/05).

    das rechtskräftige Urteil umgekehrten Rubrums des Oberlandesgerichtes Celle vom 30. November 2006 - Az.: 14 U 204/05 - aufzuheben,.

    Die Akten 14 U 204/05 OLG Celle sowie 4101 Js 7671/04 StA Lüneburg haben vorgelegen und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    In dem Verfahren 14 U 204/05 war insoweit unstreitig, dass der Kläger den Umstand, dass er sich von seiner Ehefrau zu der Feier hatte fahren lassen, mit dem bevorstehenden Alkoholkonsum begründet hatte.

    Der Kläger folgert auch zu Unrecht, aus den Beschlüssen des Senats vom 23. November 2005, 30. März und 12. Juni 2006 in dem Verfahren 14 U 204/05 ergebe sich, dass das Urteil des Senates vom 30. November 2006 tatsächlich doch auf dem aufgehobenen Strafurteil basiere.

    Lediglich hilfsweise verweist der Senat nochmals darauf, dass der Kläger aus dem weiteren Gang des gegen ihn gerichteten, mit einem Freispruch endenden Strafverfahrens zu Unrecht folgert, die von dem beklagten Land in dem Verfahren 14 U 204/05 erhobene Klage sei nunmehr abweisungsreif.

  • BGH, 08.02.1984 - IVa ZR 203/81

    Anspruch auf Entschädigung für zerstörte oder beschädigte Sachen aus der

    Auszug aus OLG Celle, 10.03.2009 - 14 U 155/08
    Dies wäre nur der Fall, wenn das Urteil des Senates vom 30. November 2006 auf das aufgehobene Urteil des Amtsgerichtes Celle vom 02. Juni 2005 in dem Verfahren 4101 Js 7671/04 StA Lüneburg gegründet wäre, wobei der Kläger zutreffend darauf verweist, es reiche aus, dass die aufgehobene Entscheidung mitbestimmend gewesen sei (BGH VersR 1984, 453 ff.).

    Die bloße Erwähnung der aufgehobenen Entscheidung im berichtenden Teil des Senatsurteils vom 30. November 2006 reicht für die Annahme eines Restitutionsgrundes nicht aus (BGH VersR 1984, 453 ff., Gründe III.).

    Eine derartige Wertung ist entgegen der Auffassung des Klägers auch nicht als Umkehrschluss der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 08. Februar 1984 (VersR 1984, 453 ff.) zu entnehmen.

  • OLG Koblenz, 07.04.1994 - 5 U 89/91

    Anspruch auf Schadensersatz aus einem Subventionsbetrug ; Ersatz eines

    Auszug aus OLG Celle, 10.03.2009 - 14 U 155/08
    Der Zivilrichter hat sich vielmehr seine Überzeugung selbst zu bilden und ist an die Tatsachenfeststellungen eines Strafurteils nicht gebunden, wie aus § 14 Abs. 2 Nr. 1 EGZPO folgt (vgl. u.a. OLG Koblenz AnwBl 1990, 215 [OLG Koblenz 12.10.1989 - 5 U 1130/88] und NJW-RR 1995, 727 [OLG Koblenz 07.04.1994 - 5 U 89/91] ).
  • OLG Koblenz, 12.10.1989 - 5 U 1130/88
    Auszug aus OLG Celle, 10.03.2009 - 14 U 155/08
    Der Zivilrichter hat sich vielmehr seine Überzeugung selbst zu bilden und ist an die Tatsachenfeststellungen eines Strafurteils nicht gebunden, wie aus § 14 Abs. 2 Nr. 1 EGZPO folgt (vgl. u.a. OLG Koblenz AnwBl 1990, 215 [OLG Koblenz 12.10.1989 - 5 U 1130/88] und NJW-RR 1995, 727 [OLG Koblenz 07.04.1994 - 5 U 89/91] ).
  • BGH, 22.09.1982 - IVb ZR 576/80

    Keine Bindung an Strafurteil bei Prüfung des Restitutionsgrundes

    Auszug aus OLG Celle, 10.03.2009 - 14 U 155/08
    Allein für die Restitutionsgründe des § 580 Nr. 1 - 5 ZPO ist dies diskutiert, vom Bundesgerichtshof indes verneint worden, denn im Gesetzgebungsverfahren ist seinerzeit deutlich zum Ausdruck gekommen, dass nicht einmal bei den Restitutionsgründen des § 580 Nr. 1 - 5 ZPO , die eine Straftat voraussetzen, eine Bindung des Zivilgerichts an die strafrechtliche Verurteilung bei der Prüfung des Restitutionsgrundes beabsichtigt war (BGH NJW 1983, 230 [BGH 22.09.1982 - IVb ZR 576/80] - juris Rn. 15 ff.).
  • BGH, 21.01.1988 - III ZR 252/86

    Zusammenhang zwischen Restitutionsgrund und Vorentscheidung

    Auszug aus OLG Celle, 10.03.2009 - 14 U 155/08
    Dem angegriffenen Urteil muss durch den Restitutionsgrund eine der Grundlagen, auf denen es beruht, entzogen werden (BGH NJW 1988, 1914 ff.).
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