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   OLG Celle, 10.03.2016 - 2 U 128/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,3932
OLG Celle, 10.03.2016 - 2 U 128/15 (https://dejure.org/2016,3932)
OLG Celle, Entscheidung vom 10.03.2016 - 2 U 128/15 (https://dejure.org/2016,3932)
OLG Celle, Entscheidung vom 10. März 2016 - 2 U 128/15 (https://dejure.org/2016,3932)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe der Nutzungsentschädigung wegen Vorenthaltung vermieteter Gewerberäume

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 546a Abs. 1
    Bemessen der Nutzungsentschädigung im Fall des Vorenthaltens der Gewerbemieträume ausschließlich anhand der Mieten vergleichbarer Mietobjekte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 546a Abs. 1
    Kein Anspruch auf höhere angemessene Miete als Nutzungsentschädigung für Gewerberäume anstelle der vereinbarten Miete

  • rechtsportal.de

    BGB § 546a Abs. 1
    Höhe der Nutzungsentschädigung wegen Vorenthaltung vermieteter Gewerberäume

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann kann eine höhere Nutzungsentschädigung als die Miete verlangt werden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf höhere angemessene Miete als Nutzungsentschädigung für Gewerberäume anstelle der vereinbarten Miete

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf höhere angemessene Miete als Nutzungsentschädigung für Gewerberäume anstelle der vereinbarten Miete

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Nutzungsentschädigung gemäß § 546a BGB ohne Vergleichsobjekt! (IMR 2016, 197)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2016, 535
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.05.1988 - VIII ZR 96/87

    Vorenthaltung des Mietobjekts durch Zurücklassung zu beseitigender Einrichtungen;

    Auszug aus OLG Celle, 10.03.2016 - 2 U 128/15
    Ob der Klägerin gegen den Beklagten wegen des Verzuges mit der Rückgabe des Mietobjekts ein Anspruch auf Schadensersatz in Form entgangenen Gewinns aus einer anderweitigen Verwendung der (ggfls. umgebauten) Mieträume zustehen könnte, hat der Senat nicht zu prüfen, weil es sich bei dem streitbefangenen Anspruch auf Zahlung von Nutzungsentschädigung nicht um einen Schadensersatzanspruch, sondern um einen modifizierten Erfüllungsanspruch handelt (vgl. BGHZ 104, 285, zitiert nach Juris Rdnr. 17).".
  • BGH, 11.02.2014 - VIII ZR 220/13

    Wohnraummiete in Berlin: Mieterhöhungsverlangen für eine Villa unter Bezugnahme

    Auszug aus OLG Celle, 10.03.2016 - 2 U 128/15
    Der Senat verkennt nicht, dass der für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des BGH eine Erhöhung der Miete für Wohnraum auf die ortsübliche Miete gemäß § 558 BGB auch dann für möglich hält, wenn es keine Vergleichsobjekte mit ähnlicher Ausstattung gibt (vgl. BGH NZM 2014, 349).
  • OLG Brandenburg, 31.05.2022 - 3 U 131/21

    Räumung eines Mietobjekts; Ablehnung einer Vertragsverlängerung; Anspruch auf

    Ob diese Miete objektiv betrachtet angemessen ist oder nicht, ist rechtlich ohne Belang (OLG Celle, Urteil vom 10.03.2016 - 2 U 128/15, BeckRS 2016, 103454 Rn. 19).
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