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   OLG Celle, 10.04.2019 - 11 U 13/19   

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https://dejure.org/2019,13180
OLG Celle, 10.04.2019 - 11 U 13/19 (https://dejure.org/2019,13180)
OLG Celle, Entscheidung vom 10.04.2019 - 11 U 13/19 (https://dejure.org/2019,13180)
OLG Celle, Entscheidung vom 10. April 2019 - 11 U 13/19 (https://dejure.org/2019,13180)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Reisevertrag / Schadensersatz / Vereitelung einer Reise

  • dgfr.de

    Reisevertrag / Schadensersatz / Vereitelung einer Reise

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 651f Abs. 1 ; BGB § 651f Abs. 2
    Entschädigung wegen vertanen Urlaubs von mehr als 50 % des Reisepreises bei Vereitelung der Reise infolge Flugausfalls; Ersatzfähigkeit von Kosten einer Urlaubsvertretung

  • rechtsportal.de

    BGB § 242
    Vollständige Vereitelung einer Reise

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Entschädigung wegen vertanen Urlaubs bei Vereitelung der Reise aufgrund eines Flugausfalls ...

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Zur Entschädigung wegen vertanen Urlaubs von mehr als 50 Prozent des Reisepreises bei Vereitelung der Reise infolge Flugausfalls

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anspruchshöhe bei frustrierter Urlaubsfreude

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Schadensersatz in Höhe von 85 % des Reisepreises wegen Stornierung einer hochwertigen Reise und der ersatzweise gebuchten Reise jeweils am Abreisetag am Flughafen - Schadensersatz wegen vertaner Urlaubszeit

Verfahrensgang

  • LG Hannover - 1 O 186/17
  • OLG Celle, 10.04.2019 - 11 U 13/19
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Hannover, 22.12.2021 - 7 S 28/21

    Nutzlos aufgewandter Urlaub - Keine Anspruchskürzung wegen Corona

    Die Kammer folgt dabei der überwiegenden und zutreffenden Rechtsprechung, die bei Nichtantritt der Reise bzw. ihrer vollständigen Vereitelung grundsätzlich von einem Entschädigungsanspruch i.H.v. 50 % des Reisepreises ausgeht, wenn nicht weitere Umstände vorliegen, die eine anderweitige sinnvolle Planung für die Nutzbarkeit der Urlaubszeit in besonderer Weise erschwerten BGH, Urt. v. 11.1.2005 - X ZR 118/03, RRa 2005, 57; OLG Celle, Beschl. v. 10.4.2019 - 11 U 13/19, RRa 2019, 206).
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