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   OLG Celle, 10.06.2020 - 13 Verg 4/19, 13 Verg 9/19   

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https://dejure.org/2020,16522
OLG Celle, 10.06.2020 - 13 Verg 4/19, 13 Verg 9/19 (https://dejure.org/2020,16522)
OLG Celle, Entscheidung vom 10.06.2020 - 13 Verg 4/19, 13 Verg 9/19 (https://dejure.org/2020,16522)
OLG Celle, Entscheidung vom 10. Juni 2020 - 13 Verg 4/19, 13 Verg 9/19 (https://dejure.org/2020,16522)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    GWB § 182; GKG § 35; GKG § 37
    Gerichtskosten bei Aufhebung und Zurückverweisung eines Nachprüfungsverfahrens durch den Vergabesenat an die Vergabekammer und erneuter sofortiger Beschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachprüfungsverfahren und Beschwerdeverfahren sind zwei Rechtszüge!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VergabeR 2020, 968
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Celle, 24.10.2019 - 13 Verg 9/19

    Wirksamkeit des Zuschlags; Zulässigkeit des Vergabenachprüfungsverfahrens

    Auszug aus OLG Celle, 10.06.2020 - 13 Verg 4/19
    Die Antragstellerin wendet sich mit ihrer Erinnerung dagegen, dass die Kostenbeamtin des Oberlandesgerichts Celle eine Gebühr für das Beschwerdeverfahren nach Nr. 1220 Anl. 1 GKG sowohl für das unter dem Aktenzeichen 13 Verg 4/19 als auch für das unter dem Aktenzeichen 13 Verg 9/19 geführte Beschwerdeverfahren in Ansatz gebracht hat.

    Die hiergegen eingelegte sofortige Beschwerde hat der Senat in dem unter dem Aktenzeichen 13 Verg 9/19 geführten Beschwerdeverfahren auf Kosten der Antragstellerin zurückgewiesen.

    Dementsprechend war der Rechtszug des Beschwerdeverfahrens 13 Verg 4/19 mit der dortigen Beschwerdeentscheidung abgeschlossen, bevor das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer fortgesetzt wurde und es zu dem weiteren Beschwerdeverfahren 13 Verg 9/19 kam.

  • BGH, 17.06.2014 - X ZB 8/13

    Kostenfestsetzung im Vergabenachprüfungsverfahren: Anrechnung anwaltlicher

    Auszug aus OLG Celle, 10.06.2020 - 13 Verg 4/19
    Das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer stellt ein in die Exekutive eingebettetes Verwaltungsverfahren dar, das kostenrechtlich, wie sich aus der Regelung in § 182 Abs. 4 Satz 4 GWB ergibt, dem verwaltungsrechtlichen Widerspruchsverfahren gleichgesetzt ist (BGH, Beschluss vom 29. September 2009 - X ZB 1/09, juris Rn. 17 f.; Beschluss vom 17. Juni 2014 - X ZB 8/13, juris Rn. 10).
  • LSG Bayern, 20.06.2013 - L 8 SF 134/12

    Entschädigung, unangemessene Dauer, Gerichtsverfahren, Verzögerungsrüge,

    Auszug aus OLG Celle, 10.06.2020 - 13 Verg 4/19
    Der in § 37 GKG zum Ausdruck kommende Grundsatz findet seine Rechtfertigung in der Sache darin, dass das ursprüngliche Verfahren vor dem unteren Gericht nach der Zurückverweisung "wieder" anhängig wird und "fortzusetzen" ist; aus diesem Grund sind die Verfahrensabschnitte vor und nach Zurückverweisung kostenrechtlich als Einheit zu behandeln (BVerwG, Beschluss vom 9. Juni 2008 - 5 B 204/07, juris Rn. 8; ähnlich: BayLSG, Urteil vom 20. Juni 2013 - L 8 SF 134/12 EK, juris Rn. 40).
  • BVerwG, 09.06.2008 - 5 B 204.07

    Prozesskostenhilfe, Bewilligung für den gesamten Rechtszug, Zurückverweisung an

    Auszug aus OLG Celle, 10.06.2020 - 13 Verg 4/19
    Der in § 37 GKG zum Ausdruck kommende Grundsatz findet seine Rechtfertigung in der Sache darin, dass das ursprüngliche Verfahren vor dem unteren Gericht nach der Zurückverweisung "wieder" anhängig wird und "fortzusetzen" ist; aus diesem Grund sind die Verfahrensabschnitte vor und nach Zurückverweisung kostenrechtlich als Einheit zu behandeln (BVerwG, Beschluss vom 9. Juni 2008 - 5 B 204/07, juris Rn. 8; ähnlich: BayLSG, Urteil vom 20. Juni 2013 - L 8 SF 134/12 EK, juris Rn. 40).
  • OLG Köln, 23.03.1995 - 1 W 10/95

    Bindung an PKH; Bewilligung bei Verweisung - PKH, Verweisung, Bindung

    Auszug aus OLG Celle, 10.06.2020 - 13 Verg 4/19
    Der Rechtszug beginnt mit Eingang der Klage, des Antrags oder der Rechtsmittelschrift und endet insbesondere mit der abschließenden Entscheidung hierüber (OLG Köln, Beschluss vom 23. März 1995 - 1 W 10/95, juris; Dörndorfer in: BeckOK KostenR, 29. Ed., § 35 Rn. 3).
  • BGH, 29.09.2009 - X ZB 1/09

    Gebührenanrechnung im Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 10.06.2020 - 13 Verg 4/19
    Das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer stellt ein in die Exekutive eingebettetes Verwaltungsverfahren dar, das kostenrechtlich, wie sich aus der Regelung in § 182 Abs. 4 Satz 4 GWB ergibt, dem verwaltungsrechtlichen Widerspruchsverfahren gleichgesetzt ist (BGH, Beschluss vom 29. September 2009 - X ZB 1/09, juris Rn. 17 f.; Beschluss vom 17. Juni 2014 - X ZB 8/13, juris Rn. 10).
  • BGH, 10.12.2019 - XIII ZB 119/19

    Verweisung des Verfahrens an das Gericht eines anderen Rechtswegs und

    Auszug aus OLG Celle, 10.06.2020 - 13 Verg 4/19
    Entsprechend handelt es sich bei dem Verfahren der sofortigen Beschwerde vor dem Vergabesenat auch nicht um ein Rechtsmittelverfahren über die Entscheidung eines anderen Gerichts (vgl. auch BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2019 - XIII ZB 119/19, juris Rn. 15).
  • OLG Celle, 10.06.2020 - 13 Verg 9/19

    Nachprüfungsverfahren und Beschwerdeverfahren sind zwei Rechtszüge!

    Die Antragstellerin wendet sich mit ihrer Erinnerung dagegen, dass die Kostenbeamtin des Oberlandesgerichts Celle eine Gebühr für das Beschwerdeverfahren nach Nr. 1220 Anl. 1 GKG sowohl für das unter dem Aktenzeichen 13 Verg 4/19 als auch für das unter dem Aktenzeichen 13 Verg 9/19 geführte Beschwerdeverfahren in Ansatz gebracht hat.

    Diesen Beschluss hat der Senat in dem Beschwerdeverfahren unter dem Aktenzeichen 13 Verg 4/19 aufgehoben und die Vergabekammer verpflichtet, unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Senats, nach der das Nachprüfungsverfahren statthaft war, erneut über die Sache zu entscheiden.

    Die Vergabekammer hat den Nachprüfungsantrag daraufhin durch Beschluss vom 7. August 2019 als unzulässig zurückgewiesen, weil der Zuschlag wirksam erteilt sei, und die Kosten des Verfahrens - einschließlich der Kosten des Verfahrens der sofortigen Beschwerde zum Aktenzeichen 13 Verg 4/19 - der Antragstellerin auferlegt.

    Dementsprechend war der Rechtszug des Beschwerdeverfahrens 13 Verg 4/19 mit der dortigen Beschwerdeentscheidung abgeschlossen, bevor das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer fortgesetzt wurde und es zu dem weiteren Beschwerdeverfahren 13 Verg 9/19 kam.

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