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   OLG Celle, 10.07.1996 - 2 Ws 142/96   

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OLG Celle, 10.07.1996 - 2 Ws 142/96 (https://dejure.org/1996,8076)
OLG Celle, Entscheidung vom 10.07.1996 - 2 Ws 142/96 (https://dejure.org/1996,8076)
OLG Celle, Entscheidung vom 10. Juli 1996 - 2 Ws 142/96 (https://dejure.org/1996,8076)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 1284
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Bremen, 20.08.2018 - 1 Ws 46/18

    Unzulässigkeit der weiteren Beschwerde gegen erstmals zuungunsten ausgefallene

    Auch daraus, dass der Beschuldigte nicht bereits durch den Beschluss des Amtsgerichts Bremen vom 06.03.2018 beschwert war, sondern dies erstmals durch die auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Bremen ergangenen Beschwerdeentscheidungen des Landgerichts Bremen vom 22.03.2018 erfolgt ist, ergibt sich keine ausnahmsweise Zulässigkeit der weiteren Beschwerde in Abweichung zu den vorstehend dargelegten Grundsätzen (so die Rechtsprechung des Senats, siehe Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 01.08.1986 - Ws 110/86, juris Ls., NStZ 1986, 524; siehe ferner OLG Celle, Beschluss vom 10.07.1996 - 2 Ws 142/96, juris Rn. 3, MDR 1996, 1284; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.03.1992 - 1 Ws 104/92, juris Rn. 4, VRS 83, 198 (1992); OLG Koblenz, Beschluss vom 11.02.1983 - 1 Ws 78/83, juris Ls., VRS 65, 144 (1983); KK/Zabeck, 7. Aufl., § 310 StPO Rn. 8; Löwe/Rosenberg-Matt, 26. Aufl., § 310 StPO Rn. 14 m.w.N.; Meyer-Goßner/Schmitt, 61. Aufl., § 310 StPO Rn. 1): Dass die Beschwer für den Beschuldigten sich erst aus der Beschwerdeentscheidung des Landgerichts ergibt, ändert nichts daran, dass es sich hierbei um eine vom Landgericht in zweiter Instanz getroffene Entscheidung handelt.

    Eine Beschwerdemöglichkeit besteht dagegen nicht gegen eine Entscheidung des Landgerichts, mit der dieses auch unter Berücksichtigung des Vorbringens des Beschuldigten unter dem Gesichtspunkt der nachträglichen Gewährung rechtlichen Gehörs an der ursprünglichen Beschwerdeentscheidung festhält (siehe auch KG Berlin, Beschluss vom 02.02.1966, BeckRS 9998, 112413, NJW 1966, 991; OLG Celle, Beschluss vom 10.07.1996 - 2 Ws 142/96, juris Rn. 7, MDR 1996, 1284; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04.11.2014 - 2 Ws 331/14, juris Rn. 8; OLG Stuttgart, Beschluss vom 09.05.1988 - 3 Ws 127/88, juris Rn. 3; KK/Zabeck, 7. Aufl., § 311a StPO Rn. 15; Löwe/Rosenberg-Matt, 26. Aufl., § 311a StPO Rn. 16; Meyer- Großner/Schmitt, 61. Aufl., § 311a StPO Rn. 3).

  • OLG Karlsruhe, 04.11.2014 - 2 Ws 331/14

    Beschwerdeverfahren gegen einen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss in

    Dies folgt daraus, dass auch eine (weitere) Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts F. vom 31.3.2014 gemäß §§ 310 Abs. 2 StPO, 46 Abs. 1 OWiG nicht zulässig gewesen wäre, da ein Ausnahmefall des § 310 Abs. 1 StPO (i.V.m. § 46 Abs. 1 OWiG) nicht gegeben ist und die Vorschrift des § 311a StPO (i.V.m. § 46 Abs. 1 OWiG) keinen weitergehenden, neuen Rechtszug zur Nachprüfung einer aufgrund dieser Vorschrift getroffenen Sachentscheidung eröffnet (OLG Celle MDR 1996, 1284 m. w. N.; KG NJW 1966, 991; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Auflage, § 311a Rn. 3).
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