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   OLG Celle, 10.11.1993 - 2 U 115/93   

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https://dejure.org/1993,13304
OLG Celle, 10.11.1993 - 2 U 115/93 (https://dejure.org/1993,13304)
OLG Celle, Entscheidung vom 10.11.1993 - 2 U 115/93 (https://dejure.org/1993,13304)
OLG Celle, Entscheidung vom 10. November 1993 - 2 U 115/93 (https://dejure.org/1993,13304)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 91a ZPO; § 935 ZPO; § 940 ZPO; § 561 BGB; § 861 Abs. 1 BGB
    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Kostenfestsetzungsbeschlusses bezüglich eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens nach Erledigung der Hauptsache; Ausgestaltung des Selbsthilferechts einer Vermieters zur Durchsetzung der Wiedereinräumung des Besitzes; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Kostenfestsetzungsbeschlusses bezüglich eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens nach Erledigung der Hauptsache; Ausgestaltung des Selbsthilferechts einer Vermieters zur Durchsetzung der Wiedereinräumung des Besitzes; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.02.1979 - VIII ZR 124/78

    weggenommene Stute - Einschränkung von § 863 BGB bei gleichzeitiger

    Auszug aus OLG Celle, 10.11.1993 - 2 U 115/93
    Der Hinweis des Klägers darauf, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1979, 1358 [BGH 21.02.1979 - VIII ZR 124/78] ) das Berufen auf § 863 BGB dann ausgeschlossen ist, wenn eine Besitzschutzklage ( § 861 BGB ) und eine auf ein Recht zum Besitz gestützte Widerklage des Eigentümers auf Herausgabe ( § 985 BGB ) gleichzeitig entscheidungsreif sind, führt zu keinem anderen Ergebnis.
  • BGH, 14.07.2010 - VIII ZR 45/09

    Verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters bei "kalter" Wohnungsräumung

    Das gilt selbst dann, wenn der gegenwärtige Aufenthaltsort des Mieters unbekannt und/oder das Mietverhältnis wirksam gekündigt und dadurch ein vertragliches Besitzrecht des Mieters entfallen ist (OLG Celle, WuM 1995, 188; Herrlein/Kandelhard, aaO; Staudinger/Rolfs, BGB (2006), § 546 Rdnr. 39; Bamberger/Roth/Ehlert, BGB, 2. Aufl., § 546 Rdnr. 22; Horst, aaO, S. 140 f.; vgl. ferner Senatsurteil vom 6. Juli 1977 aaO, unter II 1 b aa).
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