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   OLG Celle, 11.01.2016 - 2 W 3/16   

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https://dejure.org/2016,401
OLG Celle, 11.01.2016 - 2 W 3/16 (https://dejure.org/2016,401)
OLG Celle, Entscheidung vom 11.01.2016 - 2 W 3/16 (https://dejure.org/2016,401)
OLG Celle, Entscheidung vom 11. Januar 2016 - 2 W 3/16 (https://dejure.org/2016,401)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JVEG § 5 Abs. 3; JVEG § 13
    Umfang der Erstattung der Fahrtkosten eines Sachverständigen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Müssen 0,80 Euro Kilometerpauschale erstattet werden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2016, 362
  • MDR 2016, 448
  • BauR 2016, 891
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Düsseldorf, 29.07.1999 - 10 W 75/99

    Vergütung des Sachverständigen)

    Auszug aus OLG Celle, 11.01.2016 - 2 W 3/16
    Auch wenn bloßes Schweigen grundsätzlich nicht als stillschweigende Zustimmung ausgelegt werden kann, durfte der Sachverständige die ausdrückliche Billigung der erhöhten Kilometerpauschale durch den landgerichtlichen Beschluss vom 12. Juni 2014 entsprechend §§ 133, 157 BGB jedoch dahin verstehen, dass das Landgericht selbst aufgrund eigener Prüfung unter Beachtung der maßgeblichen Vorschriften von einer jedenfalls stillschweigenden Zustimmung der Parteien ausging; er hatte keine Veranlassung, hieran noch zu zweifeln und etwa aufgrund vermeintlich besseren Wissensstandes als dem des Landgerichts eigene rechtliche Prüfungen anzustellen (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 3. September 2009 - 14 W 563/09; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29. Juli 1999 - 10 W 75/99; jeweils zit. aus juris).

    Auch wenn zum "Vertrauensschutz" bei einer Vergütungszusage des Gerichts ohne Einhaltung des Verfahrens nach § 13 Abs. 1 JVEG unterschiedliche Meinungen bestehen (vgl. hierzu: Schneider/Volpert/Fölsch-Giers, Gesamtes Kostenrecht, 2014, § 13 Rz. 4; Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann-Binz, GKG, FamGKG, JVEG 3. Aufl., § 13 JVEG Rz. 7; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 18. August 2014 - 7 W 44/14; OLG Koblenz, Beschl. v. 20. August 2013 - 14 W 458/13; jeweils m. w. N, jeweils zit. aus juris), vertritt insbesondere die neuere Rechtsprechung die vom Senat geteilte Auffassung, dass ein Sachverständiger, wenn Gericht und/oder Parteien einen entsprechenden Vertrauenstatbestand geschaffen haben, darauf vertrauen darf, dass eine wirksame Vergütungsvereinbarung gemäß § 13 JVEG zu seinen Gunsten zustande gekommen ist; aus Gründen des Vertrauensschutzes ist zu seinen Gunsten diese erhöhte Vergütung dann auch festzusetzen (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 20. August 2013 - 14 W 458/13; Beschl. v. 1. September 2009 - 14 W 554/09; LG Hamburg, Beschl. v 27. Juni 2006 - 311 T 34/06; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29. Juli 1999 - 10 W 75/99; OLG Hamm, Beschl. v. 25. Februar 1988 - 23 W 735/87; jeweils zit. aus juris; Schneider/Volpert/Fölsch-Giers, a. a. O.; Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann-Binz, a. a. O.; Dörndorfer/Neie/Petzold/Wendtland-Bleutge, Beck'scher Online-Kommentar Kostenrecht, Stand: 15. November 2015, § 13 Rz. 28 ff.).

    Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Gerichten und den von ihnen zugezogenen Sachverständigen ist aber im Interesse einer gedeihlichen Rechtspflege unerlässlich" (Jessnitzer: "Der Sachverständige", 1989, S. 6, zit. durch OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29.07.1999 - 10 W 75/99; zit. aus juris).

  • OLG Koblenz, 01.09.2009 - 14 W 554/09

    Vergütung des Sachverständigen; Höhe des Stundensatzes; Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Celle, 11.01.2016 - 2 W 3/16
    Dies gilt umso mehr, als der Kläger auf den zugleich mit dem Antrag des Sachverständigen vom 5. Mai 2015 übersandten Beschluss vom 8. Mai 2015, mit dem ein weiterer Auslagenvorschuss von 900, 00 EUR gefordert wurde, diesen am 2. Juni 2014 einbezahlte, das Landgericht auf die nochmalige Aufforderung des Sachverständigen mit Schreiben vom 10. Juni 2014 mit der Bitte um Zustimmung zum beantragten Kostensatz für den Einsatz des Pkw des Sachverständigen mit dem dies zubilligenden Beschluss vom 12. Juni 2014 reagierte und sodann auch keine der Parteien dem ihr übersandten Beschluss vom 12. Juni 2014 widersprach (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 18. August 2014 - 7 W 44/14; OLG Koblenz, Beschl. v. 1. September 2009 - 14 W 554/09; jeweils zit. aus juris).

    Auch wenn zum "Vertrauensschutz" bei einer Vergütungszusage des Gerichts ohne Einhaltung des Verfahrens nach § 13 Abs. 1 JVEG unterschiedliche Meinungen bestehen (vgl. hierzu: Schneider/Volpert/Fölsch-Giers, Gesamtes Kostenrecht, 2014, § 13 Rz. 4; Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann-Binz, GKG, FamGKG, JVEG 3. Aufl., § 13 JVEG Rz. 7; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 18. August 2014 - 7 W 44/14; OLG Koblenz, Beschl. v. 20. August 2013 - 14 W 458/13; jeweils m. w. N, jeweils zit. aus juris), vertritt insbesondere die neuere Rechtsprechung die vom Senat geteilte Auffassung, dass ein Sachverständiger, wenn Gericht und/oder Parteien einen entsprechenden Vertrauenstatbestand geschaffen haben, darauf vertrauen darf, dass eine wirksame Vergütungsvereinbarung gemäß § 13 JVEG zu seinen Gunsten zustande gekommen ist; aus Gründen des Vertrauensschutzes ist zu seinen Gunsten diese erhöhte Vergütung dann auch festzusetzen (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 20. August 2013 - 14 W 458/13; Beschl. v. 1. September 2009 - 14 W 554/09; LG Hamburg, Beschl. v 27. Juni 2006 - 311 T 34/06; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29. Juli 1999 - 10 W 75/99; OLG Hamm, Beschl. v. 25. Februar 1988 - 23 W 735/87; jeweils zit. aus juris; Schneider/Volpert/Fölsch-Giers, a. a. O.; Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann-Binz, a. a. O.; Dörndorfer/Neie/Petzold/Wendtland-Bleutge, Beck'scher Online-Kommentar Kostenrecht, Stand: 15. November 2015, § 13 Rz. 28 ff.).

  • OLG Karlsruhe, 18.08.2014 - 7 W 44/14

    Sachverständigenkosten: Pflicht zur Prüfung eingezahlter Vorschüsse bei

    Auszug aus OLG Celle, 11.01.2016 - 2 W 3/16
    Dies gilt umso mehr, als der Kläger auf den zugleich mit dem Antrag des Sachverständigen vom 5. Mai 2015 übersandten Beschluss vom 8. Mai 2015, mit dem ein weiterer Auslagenvorschuss von 900, 00 EUR gefordert wurde, diesen am 2. Juni 2014 einbezahlte, das Landgericht auf die nochmalige Aufforderung des Sachverständigen mit Schreiben vom 10. Juni 2014 mit der Bitte um Zustimmung zum beantragten Kostensatz für den Einsatz des Pkw des Sachverständigen mit dem dies zubilligenden Beschluss vom 12. Juni 2014 reagierte und sodann auch keine der Parteien dem ihr übersandten Beschluss vom 12. Juni 2014 widersprach (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 18. August 2014 - 7 W 44/14; OLG Koblenz, Beschl. v. 1. September 2009 - 14 W 554/09; jeweils zit. aus juris).

    Auch wenn zum "Vertrauensschutz" bei einer Vergütungszusage des Gerichts ohne Einhaltung des Verfahrens nach § 13 Abs. 1 JVEG unterschiedliche Meinungen bestehen (vgl. hierzu: Schneider/Volpert/Fölsch-Giers, Gesamtes Kostenrecht, 2014, § 13 Rz. 4; Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann-Binz, GKG, FamGKG, JVEG 3. Aufl., § 13 JVEG Rz. 7; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 18. August 2014 - 7 W 44/14; OLG Koblenz, Beschl. v. 20. August 2013 - 14 W 458/13; jeweils m. w. N, jeweils zit. aus juris), vertritt insbesondere die neuere Rechtsprechung die vom Senat geteilte Auffassung, dass ein Sachverständiger, wenn Gericht und/oder Parteien einen entsprechenden Vertrauenstatbestand geschaffen haben, darauf vertrauen darf, dass eine wirksame Vergütungsvereinbarung gemäß § 13 JVEG zu seinen Gunsten zustande gekommen ist; aus Gründen des Vertrauensschutzes ist zu seinen Gunsten diese erhöhte Vergütung dann auch festzusetzen (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 20. August 2013 - 14 W 458/13; Beschl. v. 1. September 2009 - 14 W 554/09; LG Hamburg, Beschl. v 27. Juni 2006 - 311 T 34/06; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29. Juli 1999 - 10 W 75/99; OLG Hamm, Beschl. v. 25. Februar 1988 - 23 W 735/87; jeweils zit. aus juris; Schneider/Volpert/Fölsch-Giers, a. a. O.; Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann-Binz, a. a. O.; Dörndorfer/Neie/Petzold/Wendtland-Bleutge, Beck'scher Online-Kommentar Kostenrecht, Stand: 15. November 2015, § 13 Rz. 28 ff.).

  • OLG Koblenz, 14.05.2001 - 14 W 319/01

    Parteivereinbarung über die einem Sachverständigen zu erstattenden Auslagen

    Auszug aus OLG Celle, 11.01.2016 - 2 W 3/16
    Das gilt auch für den Fahrtkostenersatz als Vergütungsbestandteil gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 2 JVEG i. V. m. § 5 JVEG (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 14. Mai 2001 - 14 W 319/01, zit. aus juris; Hartmann, Kostengesetze, 45. Aufl., § 3 JVEG Rz. 3).
  • OLG Braunschweig, 25.08.2005 - 2 W 90/05

    Vergütung des gerichtlichen Sachverständigen; Der für die Prüfung der fachlichen

    Auszug aus OLG Celle, 11.01.2016 - 2 W 3/16
    Das JVEG enthält mit den von der Rechtsprechung zu seiner Ergänzung entwickelten Grundsätzen eine abgeschlossene und spezielle Regelung darüber, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang ein Sachverständiger für ein von ihm erstattetes Gutachten zu entschädigen ist (vgl. BGH NJW 1984, 870 f.; OLG Braunschweig, Beschl. v. 25. August 2005 - 2 W 90/05, zit. aus juris) .
  • OLG Düsseldorf, 24.02.2009 - 10 W 145/08

    Höhe der Kilometerpauschale der Hilfskraft eines Sachverständigen

    Auszug aus OLG Celle, 11.01.2016 - 2 W 3/16
    Somit ist auch keinen Grund ersichtlich, diese zu erhöhen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 24. Februar 2009 - 10 W 145/08; zit. aus juris: keine Erhöhung der Kilometerpauschale wegen eines vermeintlich niedrigen Stundensatz der Hilfskraft).
  • BGH, 25.10.1983 - VI ZR 249/81

    Interesse einer im Rechtsstreit unterlegenen Partei an der Befreiung von der

    Auszug aus OLG Celle, 11.01.2016 - 2 W 3/16
    Das JVEG enthält mit den von der Rechtsprechung zu seiner Ergänzung entwickelten Grundsätzen eine abgeschlossene und spezielle Regelung darüber, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang ein Sachverständiger für ein von ihm erstattetes Gutachten zu entschädigen ist (vgl. BGH NJW 1984, 870 f.; OLG Braunschweig, Beschl. v. 25. August 2005 - 2 W 90/05, zit. aus juris) .
  • LG Hamburg, 27.06.2006 - 311 T 34/06

    Sachverständigenkosten: Vertrauensschutz für den gerichtlich bestellten

    Auszug aus OLG Celle, 11.01.2016 - 2 W 3/16
    Auch wenn zum "Vertrauensschutz" bei einer Vergütungszusage des Gerichts ohne Einhaltung des Verfahrens nach § 13 Abs. 1 JVEG unterschiedliche Meinungen bestehen (vgl. hierzu: Schneider/Volpert/Fölsch-Giers, Gesamtes Kostenrecht, 2014, § 13 Rz. 4; Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann-Binz, GKG, FamGKG, JVEG 3. Aufl., § 13 JVEG Rz. 7; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 18. August 2014 - 7 W 44/14; OLG Koblenz, Beschl. v. 20. August 2013 - 14 W 458/13; jeweils m. w. N, jeweils zit. aus juris), vertritt insbesondere die neuere Rechtsprechung die vom Senat geteilte Auffassung, dass ein Sachverständiger, wenn Gericht und/oder Parteien einen entsprechenden Vertrauenstatbestand geschaffen haben, darauf vertrauen darf, dass eine wirksame Vergütungsvereinbarung gemäß § 13 JVEG zu seinen Gunsten zustande gekommen ist; aus Gründen des Vertrauensschutzes ist zu seinen Gunsten diese erhöhte Vergütung dann auch festzusetzen (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 20. August 2013 - 14 W 458/13; Beschl. v. 1. September 2009 - 14 W 554/09; LG Hamburg, Beschl. v 27. Juni 2006 - 311 T 34/06; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29. Juli 1999 - 10 W 75/99; OLG Hamm, Beschl. v. 25. Februar 1988 - 23 W 735/87; jeweils zit. aus juris; Schneider/Volpert/Fölsch-Giers, a. a. O.; Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann-Binz, a. a. O.; Dörndorfer/Neie/Petzold/Wendtland-Bleutge, Beck'scher Online-Kommentar Kostenrecht, Stand: 15. November 2015, § 13 Rz. 28 ff.).
  • OLG Hamm, 25.02.1988 - 23 W 735/87
    Auszug aus OLG Celle, 11.01.2016 - 2 W 3/16
    Auch wenn zum "Vertrauensschutz" bei einer Vergütungszusage des Gerichts ohne Einhaltung des Verfahrens nach § 13 Abs. 1 JVEG unterschiedliche Meinungen bestehen (vgl. hierzu: Schneider/Volpert/Fölsch-Giers, Gesamtes Kostenrecht, 2014, § 13 Rz. 4; Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann-Binz, GKG, FamGKG, JVEG 3. Aufl., § 13 JVEG Rz. 7; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 18. August 2014 - 7 W 44/14; OLG Koblenz, Beschl. v. 20. August 2013 - 14 W 458/13; jeweils m. w. N, jeweils zit. aus juris), vertritt insbesondere die neuere Rechtsprechung die vom Senat geteilte Auffassung, dass ein Sachverständiger, wenn Gericht und/oder Parteien einen entsprechenden Vertrauenstatbestand geschaffen haben, darauf vertrauen darf, dass eine wirksame Vergütungsvereinbarung gemäß § 13 JVEG zu seinen Gunsten zustande gekommen ist; aus Gründen des Vertrauensschutzes ist zu seinen Gunsten diese erhöhte Vergütung dann auch festzusetzen (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 20. August 2013 - 14 W 458/13; Beschl. v. 1. September 2009 - 14 W 554/09; LG Hamburg, Beschl. v 27. Juni 2006 - 311 T 34/06; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29. Juli 1999 - 10 W 75/99; OLG Hamm, Beschl. v. 25. Februar 1988 - 23 W 735/87; jeweils zit. aus juris; Schneider/Volpert/Fölsch-Giers, a. a. O.; Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann-Binz, a. a. O.; Dörndorfer/Neie/Petzold/Wendtland-Bleutge, Beck'scher Online-Kommentar Kostenrecht, Stand: 15. November 2015, § 13 Rz. 28 ff.).
  • OLG Koblenz, 03.09.2009 - 14 W 563/09

    Rechtsfolgen der Zustimmung der Prozesskostenhilfe-Partei zu einer abweichenden

    Auszug aus OLG Celle, 11.01.2016 - 2 W 3/16
    Auch wenn bloßes Schweigen grundsätzlich nicht als stillschweigende Zustimmung ausgelegt werden kann, durfte der Sachverständige die ausdrückliche Billigung der erhöhten Kilometerpauschale durch den landgerichtlichen Beschluss vom 12. Juni 2014 entsprechend §§ 133, 157 BGB jedoch dahin verstehen, dass das Landgericht selbst aufgrund eigener Prüfung unter Beachtung der maßgeblichen Vorschriften von einer jedenfalls stillschweigenden Zustimmung der Parteien ausging; er hatte keine Veranlassung, hieran noch zu zweifeln und etwa aufgrund vermeintlich besseren Wissensstandes als dem des Landgerichts eigene rechtliche Prüfungen anzustellen (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 3. September 2009 - 14 W 563/09; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29. Juli 1999 - 10 W 75/99; jeweils zit. aus juris).
  • OLG Koblenz, 20.08.2013 - 14 W 458/13

    Vergütung des Sachverständigen bei Versäumung der Anforderung eines Vorschusses

  • LSG Bayern, 04.11.2014 - L 15 SF 198/14

    Übernachtungskosten

  • OLG Koblenz, 02.04.2019 - 2 Ws 220/19

    Festsetzung einer Reiseentschädigung für den Angeklagten in Strafsachen:

    Die Vorschrift ist dahingehend zu verstehen, dass eine Berücksichtigung höherer als in § 5 Abs. 1 und 2 JVEG bezeichneter Fahrtkosten aus wirtschaftlichen Gründen nur dann möglich ist, wenn der Gesamtvergleich ergibt, dass die konkret gewählte Reiseart insgesamt günstiger (oder zumindest nicht teurer) ist (Anschluss an OLG Celle, 11. Januar 2016, 2 W 3/16, MDR 2016, 362).

    Die Vorschrift ist dahingehend zu verstehen, dass eine Berücksichtigung höherer als in § 5 Abs. 1 und 2 JVEG bezeichneter Fahrtkosten aus wirtschaftlichen Gründen nur dann möglich ist, wenn der Gesamtvergleich ergibt, dass die konkret gewählte Reiseart insgesamt günstiger (oder zumindest nicht teurer) ist (vgl. OLG Celle MDR 2016, 362).

  • OLG Dresden, 23.02.2022 - 9 W 898/21

    Beschwerde gegen die Festsetzung einer Sachverständigenentschädigung Höhe eines

    b) Allerdings gilt dies dann nicht, wenn seitens des Gerichts fehlerhafte oder unrichtige Auskünfte oder Zusagen erteilt worden sind, die bei dem Sachverständigen die unrichtige Vorstellung ausgelöst haben, er könne nach dem erhöhten Stundensatz abrechnen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 11.01.2016, Az.: 2 W 3/16, zitiert nach juris, Rdnr. 24 m.w.N.; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 08.04.2010, Az.: 12 W 14/10, zitiert nach juris, Rdnr. 10 m.w.N.); dann hat der Berechtigte jedenfalls dann ausnahmsweise einen Anspruch auf die von ihm verlangte erhöhte Vergütung, wenn diese durch den einbezahlten Kostenvorschuss gedeckt ist (vgl. Binz in Binz/Dörndorfer/ Zimmermann, GKG, FamGKG, JVEG, 5. Aufl., § 13 Rdnr. 5 m.w.N.).
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