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   OLG Celle, 11.02.2016 - 9 W 10/16   

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https://dejure.org/2016,3142
OLG Celle, 11.02.2016 - 9 W 10/16 (https://dejure.org/2016,3142)
OLG Celle, Entscheidung vom 11.02.2016 - 9 W 10/16 (https://dejure.org/2016,3142)
OLG Celle, Entscheidung vom 11. Februar 2016 - 9 W 10/16 (https://dejure.org/2016,3142)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)

    GmbH: Angabe der effektiven Gründungskosten im Gesellschaftsvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 5 Abs. 1; AktG § 26
    Erforderlichkeit der Nennung derjenigen Gründungskosten in der Satzung, die auf die GmbH entsprechend § 26 AktG abgewälzt werden sollen

  • rechtsportal.de

    GmbHG § 5 Abs. 1 ; AktG § 26
    Anforderungen an die Übertragung des Gründungsaufwandes auf die Gesellschaft bei der Gründung einer GmbH

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Angabe der von der GmbH zu tragenden konkreten Gründungskosten in der Satzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Die auf eine GmbH übertragenen Gründungskosten sind in der Satzung konkret zu benennen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Konkrete Nennung der Gründungskosten bei deren Übertragung auf Gesellschaft erforderlich

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    § 5 Abs 1 GmbHG, § 26 AktG
    Gründungsaufwand, Gründungskosten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Konkrete Nennung der Gründungskosten bei deren Übertragung auf Gesellschaft erforderlich

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    Gesellschaftsrecht: Gründungskosten sind in der GmbH-Satzung zu konkretisieren

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gründungskosten in der GmbH-Satzung

  • noerr.com (Kurzinformation)

    Nennung der von GmbH zu tragenden Gründungskosten in Satzung

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Wie konkret muss man die Gründungskosten der GmbH benennen?

Besprechungen u.ä. (3)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Abzuwälzende Gründungskosten in der Satzung einer GmbH

  • haufe.de (Entscheidungsbesprechung)

    Tragung der Gründungskosten durch die GmbH

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Wann kann eine GmbH die Gründungskosten tragen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 9
  • NJW-RR 2016, 865
  • ZIP 2016, 618
  • BB 2016, 2580
  • NZG 2016, 586
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.02.1989 - II ZB 10/88

    Auszahlung von Gründungsaufwand zu Lasten der GmbH

    Auszug aus OLG Celle, 11.02.2016 - 9 W 10/16
    Gegen diese Entscheidung richtet sich die Beschwerde der betroffenen Gesellschaft, die meint, die Entscheidung BGHZ 107, 1, 5 f. sei unzutreffend; zudem verträten namhafte Persönlichkeiten aus der juristischen Diskussion und das Deutsche Notarinstitut, dass es einer Nennung der zu tragenden Kosten nicht (mehr) bedürfe.
  • OLG Zweibrücken, 25.06.2013 - 3 W 28/13

    Zu den Anforderungen an die Ausweisung des Gesamtbetrages des Gründungsaufwandes

    Auszug aus OLG Celle, 11.02.2016 - 9 W 10/16
    Die Position des Rechtspflegers hat zudem noch Bestärkung gefunden durch die veröffentlichte Entscheidung des OLG Zweibrücken zu 3 W 28/13, auch wenn es sich bei den dortigen Ausführungen nicht um tragende Erwägungen handelt.
  • OLG Celle, 22.10.2014 - 9 W 124/14

    Zulässigkeit von Gründungskosten in Höhe von 60 Prozent des Stammkapitals in

    Auszug aus OLG Celle, 11.02.2016 - 9 W 10/16
    Auch der Senat hat gelegentlich - ebenfalls in die konkrete Entscheidung nicht tragenden Erwägungen - diese Frage der genauen Anforderungen bereits offen gelassen (9 W 124/14 v. 22.10.2014, NZG 2014, 1383 f., juris-Rdnr. 20; in der vom Registergericht beigefügten Entscheidung 9 W 146/13 hat der Senat die Nennung der Gründungskosten zumindest der Art nach für erforderlich, aber auch ausreichend gehalten, ebenso 9 W 39/13; in seiner nicht veröffentlichten Entscheidung 9 W 4/14 hat der Senat es für ausreichend gehalten, dass die Gesellschaft lt.
  • OLG Schleswig, 21.02.2023 - 2 Wx 50/22

    Offenlegung des von einer GmbH übernommenen Gründungsaufwands im

    Zudem müssen diejenigen Gründungskosten, die die Gesellschaft tragen soll, im Einzelnen aufgeführt werden (OLG Celle, Beschluss vom 11. Februar 2016 - 9 W 10/16 -, juris; vgl. auch OLG Zweibrücken, Beschluss vom 25. Juni 2013 - 3 W 28/13 -, Rn. 9, juris; BGH, Urteil vom 29. September 1997 - II ZR 245/96 -, Rn. 7, juris: namentliche Nennung der einzelnen Kosten; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 18. März 2011 - 11 W 19/11 -, Rn. 11, juris; dagegen etwa: Noack/Servatius/Haas/Servatius, 23. Aufl. 2022, GmbHG § 5 Rn. 57a; Bayer in: Lutter/Hommelhoff, GmbH-Gesetz Kommentar, 20. Aufl. 2020, § 3 GmbHG, Rn. 52).

    Überdies besteht die Gefahr einer Schmälerung des Haftungskapitals der Gesellschaft durch zweifelhafte Gründungskosten, ohne dass dies transparent wird (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 11. Februar 2016 - 9 W 10/16 -, Rn. 14, juris: "Gründerlohn für die Gesellschafter").

  • OLG Schleswig, 21.02.2023 - 3 Wx 29/22

    Anforderungen an die Offenlegung des von einer GmbH zulasten ihres

    Zudem müssen diejenigen Gründungskosten, die die Gesellschaft tragen soll, im Einzelnen aufgeführt werden (OLG Celle, Beschluss vom 11. Februar 2016 - 9 W 10/16 -, juris; vgl. auch OLG Zweibrücken, Beschluss vom 25. Juni 2013 - 3 W 28/13 -, Rn. 9, juris; BGH, Urteil vom 29. September 1997 - II ZR 245/96 -, Rn. 7, juris: namentliche Nennung der einzelnen Kosten; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 18. März 2011 - 11 W 19/11 -, Rn. 11, juris; dagegen etwa: Noack/Servatius/Haas/Servatius, 23. Aufl. 2022, GmbHG § 5 Rn. 57a; Bayer in: Lutter/Hommelhoff, GmbH-Gesetz Kommentar, 20. Aufl. 2020, § 3 GmbHG , Rn. 52).

    Überdies besteht die Gefahr einer Schmälerung des Haftungskapitals der Gesellschaft durch zweifelhafte Gründungskosten, ohne dass dies transparent wird (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 11. Februar 2016 - 9 W 10/16 -, Rn. 14, juris: "Gründerlohn für die Gesellschafter").

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