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   OLG Celle, 11.03.2003 - 6 W 16/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7419
OLG Celle, 11.03.2003 - 6 W 16/03 (https://dejure.org/2003,7419)
OLG Celle, Entscheidung vom 11.03.2003 - 6 W 16/03 (https://dejure.org/2003,7419)
OLG Celle, Entscheidung vom 11. März 2003 - 6 W 16/03 (https://dejure.org/2003,7419)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Testierfähigkeit: Nachweis der fehlenden Testierfähigkeit durch ein fachärztliches Gutachten in einem Betreuungsverfahren; Inhalt der Erbfolgeregelung als Indiz für die fehlende Testierfähigkeit

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Ausschluss der Testierfähigkeit nach § 2229 Abs. 4 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Altersdemenz des Erblassers; Fachärztliches Gutachten in Betreuungsverfahren ; Erstattung 8 Monate nach Testamentserrichtung; Erbeinsetzung familienfremder Person; Indiz für fehlende ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss der Testierfähigkeit nach § 2229 Abs. 4 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Altersdemenz des Erblassers; Fachärztliches Gutachten in Betreuungsverfahren ; Erstattung 8 Monate nach Testamentserrichtung; Erbeinsetzung familienfremder Person; Indiz für fehlende ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Testierfähigkeit, Sachverständigengutachten im Betreuungsverfahren

  • Judicialis

    BGB § 2229

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2229
    Annahme der Testierunfähigkeit im Zeitpunkt der Testamensterrichtung aufgrund eines später erstellten fachärztlichen Gutachtens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betreuung nach Testamentserstellung - Testierunfähig?

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Gutachten im Betreuungsverfahren rechtfertigt nicht die Annahme der Testierunfähigkeit der Erblasserin

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 05.09.1995 - 20 W 107/94

    Testierfähigkeit - Bestellung eines Betreuers mit dem Aufgabenbereich

    Auszug aus OLG Celle, 11.03.2003 - 6 W 16/03
    Entsprechend dem Grundsatz, dass die Störung der Geistestätigkeit die Ausnahme bildet, ist ein Erblasser dabei so lange als testierfähig anzusehen, als nicht seine Testierunfähigkeit zur vollen Gewissheit des Gerichts nachgewiesen wird (OLG Frankfurt/M. FamRZ 1996, 635; BayOblG FamRZ 1994, 593; Palandt-Edenhofer, BGB, 63. Aufl., § 2229 Rdnr. 11).

    Zunächst folgt schon aus der grundgesetzlich garantierten Testierfreiheit (Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG), dass der Erblasser eine Erbeinsetzung nach seinem freien Willen vornehmen kann und hierfür weder vernünftige noch von Dritten nachvollziehbare Gründe erforderlich sind (vgl. OLG Frankfurt/M. FamRZ 1996, 635, 636).

  • OLG Düsseldorf, 06.03.1998 - 7 U 210/95

    Geschäftsfähigkeit - Krankhafte Störung der Geistestätigkeit - Beweislast

    Auszug aus OLG Celle, 11.03.2003 - 6 W 16/03
    Indessen kann bei einer Altersdemenz nur aufgrund des Gesamtverhaltens und des Gesamtbildes der Persönlichkeit zur Zeit der Testamentserrichtung beurteilt werden, ob der Erblasser Inhalt und Reichweite seiner letztwilligen Verfügung noch beurteilen und hiernach handeln konnte (OLG Düsseldorf FamRZ 1998, 1064, 1065; BayOblG FamRZ 1997, 1511, 1512).
  • BayObLG, 28.05.1993 - 1Z BR 7/93

    Erbrechtliche Ausgestaltung der Wirksamkeit eines handschriftlich verfassten

    Auszug aus OLG Celle, 11.03.2003 - 6 W 16/03
    Entsprechend dem Grundsatz, dass die Störung der Geistestätigkeit die Ausnahme bildet, ist ein Erblasser dabei so lange als testierfähig anzusehen, als nicht seine Testierunfähigkeit zur vollen Gewissheit des Gerichts nachgewiesen wird (OLG Frankfurt/M. FamRZ 1996, 635; BayOblG FamRZ 1994, 593; Palandt-Edenhofer, BGB, 63. Aufl., § 2229 Rdnr. 11).
  • BayObLG, 18.03.1997 - 1Z BR 124/96

    Testierfähigkeit des Erblassers bei Altersdemenz

    Auszug aus OLG Celle, 11.03.2003 - 6 W 16/03
    Indessen kann bei einer Altersdemenz nur aufgrund des Gesamtverhaltens und des Gesamtbildes der Persönlichkeit zur Zeit der Testamentserrichtung beurteilt werden, ob der Erblasser Inhalt und Reichweite seiner letztwilligen Verfügung noch beurteilen und hiernach handeln konnte (OLG Düsseldorf FamRZ 1998, 1064, 1065; BayOblG FamRZ 1997, 1511, 1512).
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