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   OLG Celle, 11.06.2001 - 4 U 9/01   

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https://dejure.org/2001,9826
OLG Celle, 11.06.2001 - 4 U 9/01 (https://dejure.org/2001,9826)
OLG Celle, Entscheidung vom 11.06.2001 - 4 U 9/01 (https://dejure.org/2001,9826)
OLG Celle, Entscheidung vom 11. Juni 2001 - 4 U 9/01 (https://dejure.org/2001,9826)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Beendigung des Erbbaurechts: Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche wegen Bodenkontaminationen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 558 BGB
    Schadensersatz; Bodenkontamination; Grundstückseigentum; Erbbaurecht; Verjährung; Unerlaubte Handlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz; Bodenkontamination; Grundstückseigentum; Erbbaurecht; Verjährung; Unerlaubte Handlung

  • Judicialis

    BGB § 558

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 558
    Erbbaurecht - Schadensersatz bei Rückgabe - Verjährungsfrist - Bodenkontamination

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 31.01.1967 - VI ZR 105/65

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen eines Kraftfahrzeugvermieters

    Auszug aus OLG Celle, 11.06.2001 - 4 U 9/01
    Mit Billigung dieses Schrifttums hat im Übrigen die höchstrichterliche Rechtsprechung den genannten Rechtsgedanken sogar zum Anlass genommen, den § 558 BGB derart weit an zu wenden, dass er sogar über bestehende Vertragsbeziehungen hinaus allgemein für Ansprüche aus Gebrauchsüberlassung im Rahmen sich anbahnender Verträge gelte wie beispielsweise eine Kfz-Probefahrt (BGH NJW 1968, 1472) oder den Fall nichtigen Mietvertrags wegen Minderjährigkeit des Mieters (BGHZ 47, 53).
  • BGH, 21.05.1968 - VI ZR 131/67

    Verjährung von Ansprüchen des Kraftfahrzeughändlers wegen der Beschädigung eines

    Auszug aus OLG Celle, 11.06.2001 - 4 U 9/01
    Mit Billigung dieses Schrifttums hat im Übrigen die höchstrichterliche Rechtsprechung den genannten Rechtsgedanken sogar zum Anlass genommen, den § 558 BGB derart weit an zu wenden, dass er sogar über bestehende Vertragsbeziehungen hinaus allgemein für Ansprüche aus Gebrauchsüberlassung im Rahmen sich anbahnender Verträge gelte wie beispielsweise eine Kfz-Probefahrt (BGH NJW 1968, 1472) oder den Fall nichtigen Mietvertrags wegen Minderjährigkeit des Mieters (BGHZ 47, 53).
  • BGH, 03.06.1997 - VI ZR 71/96

    Beginn der Verjährung bei einer zunächst nicht vorhersehbaren Schadensfolge

    Auszug aus OLG Celle, 11.06.2001 - 4 U 9/01
    Das aber reicht aus, eine Kenntnis der Klägerin (bzw. ihres Rechtsvorgängers i.S. von § 852 BGB zumindest ab Juni 1996 an zu nehmen. Es ist nicht erforderlich, dass der Geschädigten Umfang und Höhe des Schadens schon genau abschätzbar waren (vgl. Palandt/Thomas, 57. Aufl., BGB, § 852 Rdnr. 8; BGH NJW 1997, 2448).
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