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   OLG Celle, 11.07.2002 - 22 U 190/01   

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https://dejure.org/2002,4564
OLG Celle, 11.07.2002 - 22 U 190/01 (https://dejure.org/2002,4564)
OLG Celle, Entscheidung vom 11.07.2002 - 22 U 190/01 (https://dejure.org/2002,4564)
OLG Celle, Entscheidung vom 11. Juli 2002 - 22 U 190/01 (https://dejure.org/2002,4564)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Formularmäßiges Vertragsstrafenversprechen im öffentlichen Bauauftrag: Verschuldensabhängige Vertragsstrafenvereinbarung für Bauzeitüberschreitung; treuwidrige Berufung auf Unwirksamkeit bei Anfänglicher Kenntnis des Unternehmers von einer Verspätung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 339 BGB ; § 11 VOB/B
    Bau- und Architektenvertrag; Bauzeitverzögerung; Allgemeine Geschäftsbedingungen öffentlicher Auftraggeber; Vertragsstrafenvereinbarung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bau- und Architektenvertrag; Bauzeitverzögerung; Allgemeine Geschäftsbedingungen öffentlicher Auftraggeber; Vertragsstrafenvereinbarung

  • Judicialis

    BGB § 339; ; VOB/B § 11

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 339; VOB/B § 11
    Bau- und Architektenvertrag; Bauzeitverzögerung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vertragsstrafe durch öffentlichen Auftraggeber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Öffentlicher Auftraggeber und Vertragsstrafe (IBR 2002, 472)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2003, 1413
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 26.09.1996 - VII ZR 318/95

    Begriff der Allgemeinen Geschäftsbedingung

    Auszug aus OLG Celle, 11.07.2002 - 22 U 190/01
    Da Verzug Verschulden voraussetzt, kann eine Vertragsstrafenklausel grundsätzlich nicht wirksam in AGB vereinbart werden, wenn sie verschuldensunabhängig ausgestaltet ist (BGH BauR 1997, 123, 124; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 6. Teil Rdnr. 21).
  • OLG Hamm, 18.04.1996 - 17 U 132/95

    AGB: Vertragsstrafe

    Auszug aus OLG Celle, 11.07.2002 - 22 U 190/01
    Soweit gleichwohl trotz zusätzlicher Vereinbarung der VOB/B eine Unwirksamkeit von Vertragsstrafenklauseln, die an eine bloße Fristüberschreitung anknüpfen, angenommen wurde, weil nicht klar sei, ob diese Klausel § 11 VOB/B ergänzen oder vollständig ersetzen solle (so OLG Hamm, BauR 1997, 663; OLG Oldenburg, OLGR 2000, 113), ist dem jetzt der Bundesgerichtshof zu Recht entgegengetreten.
  • OLG Oldenburg, 23.02.2000 - 2 U 296/99

    Bauvertrag; AGB; Allgemeine Geschäftsbedingungen; Vertragsstrafe; Frist;

    Auszug aus OLG Celle, 11.07.2002 - 22 U 190/01
    Soweit gleichwohl trotz zusätzlicher Vereinbarung der VOB/B eine Unwirksamkeit von Vertragsstrafenklauseln, die an eine bloße Fristüberschreitung anknüpfen, angenommen wurde, weil nicht klar sei, ob diese Klausel § 11 VOB/B ergänzen oder vollständig ersetzen solle (so OLG Hamm, BauR 1997, 663; OLG Oldenburg, OLGR 2000, 113), ist dem jetzt der Bundesgerichtshof zu Recht entgegengetreten.
  • OLG Jena, 22.10.1996 - 8 U 474/96

    Vertragsstrafenanspruch des öffentlichen Auftraggebers beim VOB-Bauvertrag

    Auszug aus OLG Celle, 11.07.2002 - 22 U 190/01
    Zwar kann der öffentliche Auftraggeber nach Treu und Glauben gehindert sein, sich auf eine Vertragsstrafenvereinbarung zu berufen, wenn er nicht dargelegt hat, dass die Überschreitung der ausbedungenen Vertragsfrist erhebliche Nachteile verursachen konnte (OLG Jena, BauR 2001, 1446, 1447 mit Anm. Sienz, IBR 2002, 6).
  • BGH, 13.12.2001 - VII ZR 432/00

    Auslegung einer Vertragsstrafenvereinbarung in einem VOB/B -Vertrag

    Auszug aus OLG Celle, 11.07.2002 - 22 U 190/01
    Er vertritt die Auffassung, die Parteien hätten mit der Einbeziehung der VOB/B in ihren Vertrag regelmäßig eine verschuldensabhängige Vertragsstrafe vereinbaren wollen (BGH, ZfIR 2002, 281, 282; ferner Urteil vom 7. März 2002 - VII ZR 4/01 -).
  • BGH, 21.12.2000 - VII ZR 17/99

    Haftung des Bauunternehmers bei fehlender Genehmigungsfähigkeit des

    Auszug aus OLG Celle, 11.07.2002 - 22 U 190/01
    Entsprechend ist anerkannt, dass die Gewährleistungsvorschriften des Werkvertragsrechts eine Sonderregelung darstellen, die die Anwendbarkeit der §§ 306, 307 BGB ausschließen (BauR 2001, 785, 787 für den Fall der Unmöglichkeit aus Rechtsgründen).
  • BGH, 14.01.1999 - VII ZR 73/98

    Inhaltskontrolle einer Vertragsstrafenregelung; Berufung auf fehlendes

    Auszug aus OLG Celle, 11.07.2002 - 22 U 190/01
    Der Auftragnehmer hat den Nachweis zu führen, er habe die Fristüberschreitung nicht zu vertreten oder durch von ihm nicht zu vertretende Umstände sei der gesamte Zeitplan so gestört, dass ein Anspruch auf Vertragsstrafe ganz entfalle (vgl. BGH, BauR 1999, 645, 647).
  • OLG Naumburg, 08.01.2001 - 4 U 152/00

    Kann (öffentlicher) Auftraggeber Vertragsstrafe verlangen, auch wenn er keinen

    Auszug aus OLG Celle, 11.07.2002 - 22 U 190/01
    Zwar kann der öffentliche Auftraggeber nach Treu und Glauben gehindert sein, sich auf eine Vertragsstrafenvereinbarung zu berufen, wenn er nicht dargelegt hat, dass die Überschreitung der ausbedungenen Vertragsfrist erhebliche Nachteile verursachen konnte (OLG Jena, BauR 2001, 1446, 1447 mit Anm. Sienz, IBR 2002, 6).
  • BGH, 25.09.1986 - VII ZR 276/84

    Wirksamkeit des Vorbehalts einer Vertragsstrafe in einer formularmäßig

    Auszug aus OLG Celle, 11.07.2002 - 22 U 190/01
    Eine derartige Begrenzung nach oben sowohl hinsichtlich der Höhe des Tagessatzes als auch der Gesamthöhe der Vertragsstrafe ist zulässig (BGH, NJW 1987, 380; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 9. Aufl., Rdnr. 2072).
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