Rechtsprechung
OLG Celle, 11.08.2010 - 32 Ss 101/10 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Beweisverwertungsverbot in Strafsachen: Verwertung einer ohne richterliche Anordnung entnommenen Blutprobe
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Verwertbarkeit einer durch einen Polizeibeamten angeordneten Blutentnahme; Anforderungen an die Ausführung des Verfahrensverstoßes in einer Verfahrensrüge
- verkehrslexikon.de
Notwendige Rechtzeitigkeit der erstmaligen Rüge der Verwertbarkeit einer Blutentnahme ohne richterliche Anordnung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verwertbarkeit einer durch einen Polizeibeamten angeordneten Blutentnahme; Anforderungen an die Ausführung des Verfahrensverstoßes in einer Verfahrensrüge
- blutalkohol
, S. 538
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 81
Verwertbarkeit einer durch einen Polizeibeamten angeordneten Blutentnahme; Anforderungen an die Ausführung des Verfahrensverstoßes in einer Verfahrensrüge - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Zum Richtervorbehalt bei der Blutprobe
- schadenfixblog.de (Kurzinformation)
OLG Celle zum Richtervorbehalt bei der Blutprobe
Papierfundstellen
- NStZ 2011, 446
- NStZ-RR 2014, 332
- NZV 2011, 48
- StV 2011, 82
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Bamberg, 22.03.2011 - 3 Ss 14/11
Beweisverwertungsverbot wegen Verstoßes gegen den Richtervorbehalt: Anordnung …
Denn durch den unterlassenen - weder nach einer Verfahrensaussetzung oder in der Berufungsinstanz (auch bei einem Freispruch in erster oder zweiter Instanz) oder nach einer Urteilsaufhebung und Zurückverweisung durch das Revisionsgericht nachholbaren - und ebenso wie die Zustimmung zur Blutentnahme der Dispositionsfreiheit des Angeklagten unterliegenden Widerspruch in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung könnte eine dauerhafte Umgestaltung der prozessualen Rechtslage eingetreten sein, so dass es dem Senat auch von Amts wegen verwehrt wäre, von einem Beweisverwertungsverbot ausgehen (vgl. in diesem Sinne zuletzt - u.a. unter Hinweis auf BGHSt 50, 272/274 f.; OLG Celle NZV 2011, 48 f.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08.03.2010 - 2 Ss 18/10, bei Juris und OLG Stuttgart NStZ 1997, 405 f. - dezidiert insbesondere OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.11.2010 - 3 Ss 285/10 = NStZ-RR 2011, 46 ff. m. krit. Anm. Kudlich HRRS 2011, 114 ff.; zur sog. 'Widerspruchslösung' vgl. im Übrigen u.a. BGHSt 38, 214/225 f.; 42, 15/22; 51, 1/2 ff.; BGH NJW 2007, 2269/2273 f.; OLG Hamm NJW 2009, 242; OLG Celle StraFo 2009, 330 f.; OLG Rostock VRS 119, Nr. 10; OLG Hamm, Beschlüsse vom 25.08.2008 - 3 Ss 318/08 = NJW 2009, 242 ff.; vom 22.12.2009 - 3 Ss 497/09 = NStZ-RR 2010, 148 f. und vom 25.10.2010 - 3 RVs 85/10 = NJW 2011, 469 ff. sowie OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.08.2010 - 3 Ss 147/10 = NStZ-RR 2011, 45 f.). - OLG Frankfurt, 08.11.2010 - 3 Ss 285/10
Beweisverwertungsverbot: Erforderlichkeit des Widerspruchs gegen die Verwertung …
Unterlässt er die Erhebung des Widerspruchs in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung, so wird hierdurch die prozessuale Rechtslage dauerhaft umgestaltet (OLG Celle, Beschl. v. 11.08.2010 - 32 Ss 101/10 = BeckRs 2010, 21500;… OLG Karlsruhe aaO): Der Angeklagte ist mit seinem Rügerechts endgültig präkludiert (BGHSt 50, 572;… OLG Stuttgart aaO, OLG Karlsruhe aaO), das Gericht darf auch von Amtswegen nicht mehr vom Vorliegen eines Beweisverwertungsverbotes ausgehen (…vgl. OLG Hamburg aaO). - OLG Naumburg, 07.02.2011 - 1 Ss 38/10
Beweiserhebungsverbot: Anordnung einer Blutprobenentnahme durch einen …
Die Frage, ob die fehlende Einrichtung eines nächtlichen Bereitschaftsdienstes ein Organisationsdefizit der Justiz darstellt (vgl. zum Meinungsstand: OLG Oldenburg, Beschluss vom 15. April 2010 - 2 SsBs 59/10 - offen lassend: BVerfG, Beschluss vom 10. Dezember 2003 - 2 BvR 1481/02 - juris - einen Organisationsmangel bejahend: OLG Celle, Beschluss vom 11. August 2010 - 32 Ss 101/10 - 3. Senat des OLG Hamm, Urteil vom 18. August 2009 - 3 Ss 293/08 - demgegenüber verneinend: 4. Senat des OLG Hamm, Beschluss vom 10. September 2009 - 4 Ss 316/09 - OLG Köln, Beschluss vom 22. Januar 2010 - III-1 RVs 5/10, 1 RVs 5/10 -), beantwortet der Senat dahingehend, dass jedenfalls für den Zuständigkeitsbereich des Oberlandesgerichts Naumburg ein Bedürfnis für die Einrichtung eines nächtlichen Bereitschaftsdienstes nicht besteht, weswegen insoweit auch kein Organisationsdefizit der Justiz vorliegt. - AG Münster, 08.05.2013 - 55 C 4095/12 Der erkennende Richter schließt sich insofern der bereits zuvor durch das: Amtsgericht Münster vertretenen Auffassung an, dass von einer solchen Konstellation bei Unfällen im Straßenverkehr nur in absoluten Ausnahmefällen ausgegangen werden kann Dal: AG Münster, NZV 2011 48), Unabhängig davon, wann bei Verkehrsunfällen von einer eindeutigen Haftung dem Grunde nach gesprochen werden kann und ob dies vorliegend der Fall war, erfordert jedenfalls die richtige Einschätzung des ersatzfähigen Schadens der Höhe nach bei Verkehrsunfällen in aller Regel Kenntnisse, die aus der Sicht des Geschädigten eine .