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   OLG Celle, 11.09.2000 - 2 W 87/00   

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OLG Celle, 11.09.2000 - 2 W 87/00 (https://dejure.org/2000,2019)
OLG Celle, Entscheidung vom 11.09.2000 - 2 W 87/00 (https://dejure.org/2000,2019)
OLG Celle, Entscheidung vom 11. September 2000 - 2 W 87/00 (https://dejure.org/2000,2019)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Rechtsbeschwerde gegen die Anordnung einer Postsperre im Insolvenzverfahren: Massegefährdung als Voraussetzung der Anordnung; Begründungserfordernis für Beschlüsse des Insolvenz- und des Beschwerdegerichts

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Voraussetzungen für die Anordnung der Postsperre im Insolvenzverfahren; Vortrag einer konkreten Gefährdung der Masse als Voraussetzung für die Anordnung einer Postsperre im Insolvenzverfahren; Abwägung der Interessen des Schuldners und der Gläubiger vor der Anordnung ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Anordnung der Postsperre im Insolvenzverfahren; Vortrag einer konkreten Gefährdung der Masse als Voraussetzung für die Anordnung einer Postsperre im Insolvenzverfahren; Abwägung der Interessen des Schuldners und der Gläubiger vor der Anordnung ...

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    InsO § 7 Abs. 1 § 99 Abs. 1 Satz 1
    Anordnung einer Postsperre; Notwendigkeit eingehender Begründung der Erforderlichkeit durch das Beschwerdegericht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 634
  • ZIP 2000, 1898
  • NZI 2000, 583
  • NZI 2001, 41
  • NZI 2001, 6
  • NZI 2001, 7
  • Rpfleger 2000, 560
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Köln, 19.01.2000 - 2 W 271/99

    Beschwerdeentscheidung im Insolvenzverfahren ohne Sachverhaltsdarstellung ist ein

    Auszug aus OLG Celle, 11.09.2000 - 2 W 87/00
    Soweit als Voraussetzung für die Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde verlangt wird, dass schon die Erstbeschwerde zum Landgericht statthaft gewesen ist (s. zu dieser Voraussetzung OLG Köln, ZInsO 2000, 104; OLG Köln, ZInsO 2000, 117 ; OLG Frankfurt, NZI 2000, 137; OLG Karlsruhe, ZInsO 2000, 102), ist auch dieses Merkmal hier erfüllt.

    Gleichwohl weist der Senat vorsorglich darauf hin, dass im Hinblick auf den Charakter des Rechtsbeschwerdeverfahrens, dessen Ausgestaltung teilweise dem Revisionsverfahren nachgebildet ist, wie die Verweisung auf die §§ 550, 551, 561 und 563 in § 7 Abs. 1 Satz 2 InsO zeigt, eine eigenständige Feststellung des Sachverhalts nicht erlaubt ist (s. auch bereits BayObLG, Beschl. v. 4. Juli 2000 - 4 Z BR 12/00; OLG Köln, NZI 2000, 80; OLG Köln, NZI 2000, 133; OLG Köln, Beschl. v. 19. Januar 2000 - ..., DZWIR 2000, 118 = ZInsO 2000, 117 ).

  • OLG Köln, 29.12.1999 - 2 W 188/99

    Weitere Beschwerde nach § 7 InsO

    Auszug aus OLG Celle, 11.09.2000 - 2 W 87/00
    Dies reicht aus, um die Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 InsO zu erfüllen (s. auch Senat, Beschl. v. 8. März 2000 - ... = ZIP 2000, 706; OLG Köln, ZInsO 2000, 43; BayObLG, ZInsO 2000, 161; OLG Dresden, NZI 2000, 136).

    § 568 Abs. 2 Satz 2 ZPO ist im Verfahren über die sofortige weitere Beschwerde nach § 7 Abs. 1 InsO nicht anzuwenden (s. auch Senat, Beschl. v. 10. Februar 2000 - ...; ZIP 2000, 239 ; Senat, Beschl. v. 28. Februar 2000 - ..., OLGR Celle, 2000, 126; OLG Köln, ZInsO 2000, 43; Schleswig- Holsteinisches OLG, ZInsO 2000, 170 ).

  • OLG Frankfurt, 20.12.1999 - 26 W 124/99
    Auszug aus OLG Celle, 11.09.2000 - 2 W 87/00
    Soweit als Voraussetzung für die Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde verlangt wird, dass schon die Erstbeschwerde zum Landgericht statthaft gewesen ist (s. zu dieser Voraussetzung OLG Köln, ZInsO 2000, 104; OLG Köln, ZInsO 2000, 117 ; OLG Frankfurt, NZI 2000, 137; OLG Karlsruhe, ZInsO 2000, 102), ist auch dieses Merkmal hier erfüllt.
  • LG Stuttgart, 16.09.1986 - 2 T 763/86
    Auszug aus OLG Celle, 11.09.2000 - 2 W 87/00
    Das Landgericht ist deshalb mit seiner Begründung, die sich im Wesentlichen auf die sinngemäße Wiederholung des Gesetzestextes beschränkt, noch hinter dem zurückgeblieben, was als notwendige Begründung im Rahmen des § 121 KO angesehen worden ist (dazu: BVerfG, ZIP 1986, 1336; OLG Bremen, ZIP 1992, 1757; LG Stuttgart, ZIP 1986, 1591; weitere Nachweise bei Lüke, in: Kübler/Prütting, InsO, § 99 Rz. 3 m. Fußn. 6).
  • OLG Köln, 29.12.1999 - 2 W 205/99

    Zulassung der weiteren Beschwerde gemäß § 7 Abs. 1 InsO

    Auszug aus OLG Celle, 11.09.2000 - 2 W 87/00
    Gleichwohl weist der Senat vorsorglich darauf hin, dass im Hinblick auf den Charakter des Rechtsbeschwerdeverfahrens, dessen Ausgestaltung teilweise dem Revisionsverfahren nachgebildet ist, wie die Verweisung auf die §§ 550, 551, 561 und 563 in § 7 Abs. 1 Satz 2 InsO zeigt, eine eigenständige Feststellung des Sachverhalts nicht erlaubt ist (s. auch bereits BayObLG, Beschl. v. 4. Juli 2000 - 4 Z BR 12/00; OLG Köln, NZI 2000, 80; OLG Köln, NZI 2000, 133; OLG Köln, Beschl. v. 19. Januar 2000 - ..., DZWIR 2000, 118 = ZInsO 2000, 117 ).
  • BVerfG, 06.06.1986 - 1 BvR 574/86

    Rechtliches Gehör - Äußerung ohne Fristsetzung - Konkurs - Mitwirkungspflicht -

    Auszug aus OLG Celle, 11.09.2000 - 2 W 87/00
    Das Landgericht ist deshalb mit seiner Begründung, die sich im Wesentlichen auf die sinngemäße Wiederholung des Gesetzestextes beschränkt, noch hinter dem zurückgeblieben, was als notwendige Begründung im Rahmen des § 121 KO angesehen worden ist (dazu: BVerfG, ZIP 1986, 1336; OLG Bremen, ZIP 1992, 1757; LG Stuttgart, ZIP 1986, 1591; weitere Nachweise bei Lüke, in: Kübler/Prütting, InsO, § 99 Rz. 3 m. Fußn. 6).
  • OLG Köln, 03.01.2000 - 2 W 270/99

    Beschwerdefrist bei öffentlicher Bekanntmachung

    Auszug aus OLG Celle, 11.09.2000 - 2 W 87/00
    Aus der Verweisung auf § 561 Abs. 2 ZPO in § 7 Abs. 1 Satz 2 InsO folgt, dass der vom Beschwerdegericht festgestellte Sachverhalt auch für das Rechtsbeschwerdegericht bindend ist und der Entscheidung zugrundezulegen ist; eine eigene Feststellung des Sachverhalts ist dem Rechtsbeschwerdegericht dagegen verwehrt (s. auch OLG Köln, ZIP 2000, 195; Becker, in: Nerlich/Römermann, InsO, § 7 Rz. 18; Kirchhof, in: Heidelberger Kommentar zur Insolvenzordnung, § 7 Rz. 19).
  • OLG Köln, 26.01.2000 - 2 W 226/99

    Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen vorläufige Postsperre im

    Auszug aus OLG Celle, 11.09.2000 - 2 W 87/00
    Zwar hat das OLG ... in einem Rechtsbeschwerdeverfahren bereits über die Zulässigkeit der weiteren Beschwerde gegen die Anordnung einer vorläufigen Postsperre im Insolvenzeröffnungsverfahren entschieden (OLG Köln, Beschl. v. 26. Januar 2000 - ..., DZWIR 2000, 203 = ZInsO 2000, 410 ).
  • OLG Dresden, 12.10.1999 - 7 W 1754/99

    Bestellung eines Vertreters für prozessunfähige GmbH im Insolvenzverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 11.09.2000 - 2 W 87/00
    Dies reicht aus, um die Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 InsO zu erfüllen (s. auch Senat, Beschl. v. 8. März 2000 - ... = ZIP 2000, 706; OLG Köln, ZInsO 2000, 43; BayObLG, ZInsO 2000, 161; OLG Dresden, NZI 2000, 136).
  • OLG Celle, 08.03.2000 - 2 W 23/00

    Tragung der Kosten des Verfahrens der vorläufigen Insolvenzverwaltung;

    Auszug aus OLG Celle, 11.09.2000 - 2 W 87/00
    Dies reicht aus, um die Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 InsO zu erfüllen (s. auch Senat, Beschl. v. 8. März 2000 - ... = ZIP 2000, 706; OLG Köln, ZInsO 2000, 43; BayObLG, ZInsO 2000, 161; OLG Dresden, NZI 2000, 136).
  • BayObLG, 04.07.2000 - 4Z BR 12/00

    Aufhebung der Entscheidung wegen fehlender Sachverhaltsdarstellung

  • BayObLG, 02.12.1999 - 4Z BR 8/99

    Ergänzungsaufforderung zur Beibringung zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • OLG Köln, 03.01.2000 - 2 W 224/99

    Beschwerde gegen Sicherungsmaßnahmen im Eröffnungsverfahren

  • OLG Brandenburg, 06.01.2000 - 8 W 606/99

    Einsatz des Vermögens bei Beantragung von Prozesskostenhilfe; Mitteilung der

  • OLG Bremen, 01.04.1992 - 2 W 22/92

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde;

  • OLG Karlsruhe, 29.12.1999 - 11 W 177/99

    Zulässigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde

  • OLG Celle, 24.01.2001 - 2 W 124/00

    Zulässigkeit der getrennten Anfechtung der Annahme der Zuständigkeit des

    Damit wird auch im Eröffnungsverfahren § 99 Abs. 2 Satz 1 InsO in Bezug genommen, der eine sofortige Beschwerde gegen die Anordnung der Postsperre ausdrücklich vorsieht (vgl. auch OLG Celle, ZIP 2000, 1898; Landfermann, in: Kölner Schrift zur Insolvenzordnung, 2. Aufl., S. 159, Rn. 94; Pape in: Kübler/Prütting, InsO, 8. Lfg. 11/00, § 20 Rn. 16 c).

    Die sofortige weitere Beschwerde des Schuldners wäre zunächst schon im Hinblick auf die fehlende Sachverhaltsdarstellung in der Entscheidung des Beschwerdegerichts zuzulassen (zur Erforderlichkeit einer Darstellung des zu subsumierenden Sachverhalts in der Entscheidung des Beschwerdegerichts vgl. Senat, Beschluss vom 11. September 2000 -- 2 W 87/00, ZInsO 2000, 557; Senat, Beschluss vom 13. September 2000 -- 2 W 85/00, ZInsO 2000, 556; BayObLG, ZInsO 2000, 519 (LS); OLG Köln, NZI 2000, 80; OLG Köln, NZI 2000, 133; Pape, ZInsO 2000, 548 f.).

    Eine umfassende Darstellung, die eine Entscheidung über das Vorliegen der Voraussetzungen der vorläufigen Postsperre im Eröffnungsverfahren ermöglichen würde (zu den Voraussetzungen der Postsperreanordnung s. Senat, ZInsO 2000, 557 f.; Lüke, in: Kübler/Prütting, InsO, § 99 Rn. 1 ff.) fehlt hier jedoch.

  • BGH, 11.09.2003 - IX ZB 65/03

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Anordnung einer Postsperre

    Ob die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind, hat das Insolvenzgericht aufgrund einer Abwägung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalles zu entscheiden (OLG Celle NZI 2000, 583, 584; 2001, 147, 148; ZIP 2002, 578, 579; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 27. September 2000 - 3 W 179/00, juris-Dokument Nr. KORE 571982000).
  • OLG Köln, 28.03.2001 - 2 W 32/01

    Zulässigkeit Gläubigerantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    Der Senat sieht es als sachdienlich an, für das weitere und andere Verfahren nochmals darauf hinzuweisen, daß nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung die dem Gericht der weiteren Beschwerde obliegende rechtliche Nachprüfung nur möglich ist, wenn sich aus der angefochtenen Entscheidung ergibt, von welchem konkreten Sachverhalt das Gericht der Erstbeschwerde ausgegangen ist und wie es ihn festgestellt hat (z.B. Senat, NZI 2000, 80; Senat, NZI 2000, 133; Senat, NZI 2000, 165; Senat, NZI 2000, 480; OLG Celle, ZInsO 2000, 556; OLG Celle, ZInsO 2000, 557; BayObLG, NZI 2000, 434; dazu auch Pape, ZInsO 2000, 548).
  • LG Bonn, 21.07.2009 - 6 T 210/09

    Postsperre, Begründungspflicht

    Die Anordnung einer Postsperre nach § 99 InsO kann erfolgen, wenn die Voraussetzungen für den Erlass der Postsperre konkret dargelegt sind und eine Abwägung zwischen den Interessen des Schuldners und den Interessen der Gläubiger stattgefunden hat (OLG Celle, ZIP 2000, 1898; OLG Zweibrücken, ZInsO 2000, 627; OLG Celle, NZI 2001, 147; OLG Celle, ZIP 2001, 468; OLG Celle, ZIP 2002, 578; vgl. auch BGH, ZIP 2003, 1953).
  • OLG Celle, 06.11.2000 - 2 W 109/00

    Beschwerdefähigkeit der Postsperre

    Die sofortige weitere Beschwerde, mit der sich die Schuldnerin gegen die erneute Zurückweisung ihrer Beschwerde gegen die Anordnung einer Postsperre durch das Landgericht wendet, nachdem der Senat mit Beschluss vom 11. September 2000 (2 W 87/00, veröffentlicht in ZInsO 2000, 557 = ZIP 2000, 1898) den zunächst ergangenen Beschluss der 2. Zivilkammer des Landgerichts Verden vom 14. August 2000 aufgehoben und zurückverwiesen hatte, ist nicht zuzulassen.
  • OLG Celle, 13.09.2000 - 2 W 85/00

    Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen die Zurückweisung des

    Dem Rechtsbeschwerdegericht muss nämlich durch eine Darstellung des Sachverhalts die Überprüfung der Entscheidung des Beschwerdegerichts, an dessen tatsächliche Feststellungen es gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 InsO i.V.m. § 561 ZPO gebunden ist, überhaupt erst ermöglicht werden(dazu Senat, Beschl. v. 22. August 2000 - 2 W 64/00; Senat, Beschl. v. 11. September 2000 - 2 W 87/00; BayObLG, Beschl. v. 4. Juli 2000 - 4 Z BR 12/00; OLG Köln, NZI 2000, 80; OLG Köln, NZI 2000, 133; OLG Köln, ZInsO 2000, 117).
  • OLG Celle, 08.11.2000 - 2 W 112/00

    Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Annahme eines

    Trotz der inzwischen unübersehbaren Vielzahl von veröffentlichten obergerichtlichen Entscheidungen zur Erforderlichkeit einer Sachverhaltsdarstellung in Beschwerdeentscheidungen des Landgerichts im insolvenzrechtlichen Instanzenzug (s. OLG Köln, NZI 2000, 80; OLG Köln, NZI 2000, 133; OLG Köln, NZI 2000, 165; OLG Köln, ZInsO 2000, 393 = NZI 2000, 480; OLG Celle, ZInsO 2000, 556; OLG Celle, ZInsO 2000, 557 = ZIP 2000, 1898; BayObLG, NZI 2000, 434 = ZInsO 2000, 865 ); dazu auch Pape, ZInsO 2000, 548 f.) enthält der Beschluss des Landgerichts überhaupt keine Ausführungen zu dem der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt.
  • OLG Celle, 30.10.2000 - 2 W 97/00

    Verbraucherinsolvenz: Kein Begründungszwang bei Ablehnung des

    Eine Gesetzesverletzung, die neben der Erforderlichkeit der Nachprüfung der Entscheidung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 InsO Voraussetzung für die Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde ist, liegt dann vor, wenn das Beschwerdegericht im Zusammenhang mit seiner Beschwerdeentscheidung eine Rechtsnorm nicht oder nicht richtig angewendet hat und die Beschwerdeentscheidung auf dieser Gesetzesverletzung beruht (s. auch OLG Celle, Beschl. v. 11. September 2000 - 2 W 87/00, ZIP 2000, 1898; Kirchhof, in: Heidelberger Kommentar zur Insolvenzordnung § 7 Rz. 15 ff.; Prütting, in: Kübler/Prütting, InsO, § 7 Rz. 22 ff.).
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