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   OLG Celle, 11.12.2014 - 8 U 190/14   

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https://dejure.org/2014,51573
OLG Celle, 11.12.2014 - 8 U 190/14 (https://dejure.org/2014,51573)
OLG Celle, Entscheidung vom 11.12.2014 - 8 U 190/14 (https://dejure.org/2014,51573)
OLG Celle, Entscheidung vom 11. Dezember 2014 - 8 U 190/14 (https://dejure.org/2014,51573)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 28 Abs 4 VVG; Teil B § 8 Nr 2.1f VHB 2008
    Hausratversicherung; Obliegenheitsverletzung; Stehlgutliste; Belehrung; Auskunftsobliegenheit; Aufklärungsobliegenheit; Spontanobliegenheit

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 28 Abs. 4
    Belehrungserfordernis bei Obliegenheit zur Einreichung einer Stehlgutliste bei der Polizei

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Hausratversicherung - Obliegenheitsverletzung - verspätete Einreichung Stehlgutliste

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erstellen von Stehlgutliste ist Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheit!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Was ist nach einem Einbruchsdiebstahl zu tun?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Einbruchdiebstahlversicherung: Verspätete Übergabe der Stehlgutliste ist nicht grob fahrlässig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung bei Annahme des Versicherungsnehmers Stehlgutliste müsse Wertangaben enthalten - Hausratsversicherung nicht zur Leistungskürzung berechtigt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 654
  • VersR 2015, 1124
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 15.10.2013 - 9 U 69/13

    Rechtsfolgen der Verletzung der Obliegenheit zur unverzüglichen Vorlage einer

    Auszug aus OLG Celle, 11.12.2014 - 8 U 190/14
    Die Obliegenheit in der Hausratversicherung, bei Eintritt des Versicherungsfalls der Polizei unverzüglich ein Verzeichnis der abhanden gekommenen Sachen einzureichen, ist eine Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheit, für die das Belehrungserfordernis des § 28 Abs. 4 VVG gilt (entgegen OLG Köln, Urteil vom 15. Oktober 2013, Az: 9 U 69/13).

    aa) Die Obliegenheit, der Polizei eine Aufstellung der entwendeten Gegenstände einzureichen, ist eine Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit im Sinne des § 28 Abs. 4 VVG, sodass deren Verletzung nur zu einer Leistungsfreiheit führen kann, wenn der Versicherer über diese Rechtsfolge ordnungsgemäß belehrt hat (so auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 20. September 2011 - 12 U 89/11 - , zustimmend Knappmann, r+s 2011, 519 f.; hierzu neigend auch Felsch, r+s 2014, 555 ff.).

    Demgegenüber wird vertreten, es handele sich ausschließlich um eine Schadensminderungsobliegenheit im Sinne des § 82 VVG, sodass es keiner Belehrung nach § 28 Abs. 4 VVG bedürfe (OLG Köln, Urteil vom 15. Oktober 2013 - 9 U 69/13 -, m. w. N.).

  • OLG Karlsruhe, 20.09.2011 - 12 U 89/11

    Hausratsversicherung: Leistungsfreiheit wegen verspäteter Vorlage einer

    Auszug aus OLG Celle, 11.12.2014 - 8 U 190/14
    Gegen die Wirksamkeit der vorliegenden Klausel bestehen - bei dieser nach Ansicht des Senats gebotenen, am Wortlaut orientierten Auslegung - keine Bedenken (s. zu den Bedenken bei anderer Auslegung: OLG Karlsruhe, Urteil vom 20. September 2011 - 12 U 89/11 -).

    aa) Die Obliegenheit, der Polizei eine Aufstellung der entwendeten Gegenstände einzureichen, ist eine Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit im Sinne des § 28 Abs. 4 VVG, sodass deren Verletzung nur zu einer Leistungsfreiheit führen kann, wenn der Versicherer über diese Rechtsfolge ordnungsgemäß belehrt hat (so auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 20. September 2011 - 12 U 89/11 - , zustimmend Knappmann, r+s 2011, 519 f.; hierzu neigend auch Felsch, r+s 2014, 555 ff.).

  • OLG Nürnberg, 09.12.2009 - 8 U 1635/09

    Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung: Obliegenheitsverletzung durch verspätete

    Auszug aus OLG Celle, 11.12.2014 - 8 U 190/14
    Nach allgemeiner Auffassung soll der Versicherungsnehmer durch die in den Hausratversicherungsbedingungen enthaltene Obliegenheit auch veranlasst werden, den eingetretenen Schaden zeitnah zu ermitteln und sich insoweit frühzeitig - auch gegenüber der Polizei - festzulegen, um die Hemmschwelle für vorgetäuschte Schäden und die nachträgliche Aufbauschung des Schadens zu erhöhen und somit die Vertragsgefahr zu mindern (z. B. OLG Nürnberg, Beschluss vom 9. Dezember 2009 - 8 U 1635/09 - OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. August 2008 - 4 U 114/08 -, OLG Köln, aaO, Rn. 39).
  • BGH, 17.02.1988 - IVa ZR 205/86

    Telegrafische oder fernmündliche Schadensmeldung an die Versicherung - Anzeige

    Auszug aus OLG Celle, 11.12.2014 - 8 U 190/14
    Soweit der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung ausgeführt hat, bei einer "Stehlgutliste" handele es sich um eine Aufstellung der entwendeten, möglichst genau beschriebenen Sachen, ging es um eine Geschäfts- und Betriebsversicherung (BGH, Urteil vom 17. Februar 1988 - IVa ZR 205/86 -).
  • OLG Düsseldorf, 15.08.2008 - 4 U 114/08

    Rechtsfolgen des Unterlassens der Einreichung einer Stehlgutliste bei der Polizei

    Auszug aus OLG Celle, 11.12.2014 - 8 U 190/14
    Nach allgemeiner Auffassung soll der Versicherungsnehmer durch die in den Hausratversicherungsbedingungen enthaltene Obliegenheit auch veranlasst werden, den eingetretenen Schaden zeitnah zu ermitteln und sich insoweit frühzeitig - auch gegenüber der Polizei - festzulegen, um die Hemmschwelle für vorgetäuschte Schäden und die nachträgliche Aufbauschung des Schadens zu erhöhen und somit die Vertragsgefahr zu mindern (z. B. OLG Nürnberg, Beschluss vom 9. Dezember 2009 - 8 U 1635/09 - OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. August 2008 - 4 U 114/08 -, OLG Köln, aaO, Rn. 39).
  • OLG Celle, 29.01.2009 - 8 U 187/08

    Pflicht des Hausratversicherers zu einem Hinweis auf das Erfordernis der Vorlage

    Auszug aus OLG Celle, 11.12.2014 - 8 U 190/14
    Soweit man dem Zweck der Klausel eine weitergehende Verpflichtung entnehmen wollte, die Gegenstände möglichst detailliert zu beschreiben (so wohl hM, vgl. Knappmann in: Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl., § 26 VHB 2000, Rn. 9; so früher auch der Senat, Urteil vom 29. Januar 2009 - 8 U 187/08 -), wäre allerdings mit dem OLG Karlsruhe (aaO) die Wirksamkeit der Klausel in Frage zu stellen.
  • OLG Köln, 15.08.2017 - 9 U 12/17

    Formularmäßige Vereinbarung der Obliegenheit des Versicherungsnehmers zur

    Nach Auffassung des Senats gestaltet sich mithin auch die allein am Wortlaut orientierte Auslegung des OLG Celle in seinem Urteil vom 11.12.2014 - 8 U 190/14, juris unter Berücksichtigung der vorstehend unter (1) dargestellten Rechtssprechungsgrundsätze als zu eng.

    Die seitens des Klägers zitierte Entscheidung des OLG Celle vom 11.12.2014, Az. 8 U 190/14, spricht ebenfalls keine Unwirksamkeit der dort einschlägigen Klausel in den VHB 2008 aus.

  • OLG Düsseldorf, 13.07.2018 - 4 U 141/17

    Berechnung des Werts eine entwendeten Rolex-Uhr bei feststehender Echtheit und

    Dabei kann dahinstehen, ob die Einreichung einer Stehlgutliste überhaupt eine Schadensminderungsobliegenheit ist (dafür: OLG Köln, Urteil vom 15. Oktober 2013 - I-9 U 69/13 -, juris; dagegen: OLG Celle, Urteil vom 11. Dezember 2014- 8 U 190/14 -, juris; vgl. auch Prölss/Martin/Armbrüster, 30. Aufl. 2018, VVG § 28 Rn. 263 m.w.N.).
  • LG Köln, 07.12.2016 - 26 O 216/16

    Hausratversicherung - Obliegenheit zur Einreichung einer Stehlgutliste

    Die Kammer schließt sich der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Köln und des Bundesgerichtshofes an, wonach keine Bedenken gegen vergleichbare Klauseln bestehen (OLG Köln, Urteil vom 15.10.2013 - 9 U 69/13; BGH, Urteil vom 17.09.2008 - IV Z 317/05, Beschluss vom 13.01.2010 - IV ZR 28/09; a.A.: OLG Celle, Urteil vom 11.12.2014 - 8 U 190/14; OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.09.2011 - 12 U 89/11).

    Zwar ergibt sich dies nicht explizit aus dem Wortlaut (OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.09.2011 - 12 U 89/11; OLG Celle, Urteil vom 11.12.2014 - 8 U 190/14), durch den Sinn und Zweck der Klausel kann die Regelung aber nicht anders verstanden werden.

  • LG Berlin, 28.07.2016 - 7 O 354/14
    11.12.2014 - 8 U 190/14, zitiert nach juris).
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