Rechtsprechung
OLG Celle, 12.01.2006 - 20 U 34/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Erneuerbare Energie: Pflicht des Energieversorgungsunternehmens zur Vergütung von Transformatorenverlusten anlässlich der Stromeinspeisung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Anspruch auf Vergütung des gesamten eingespeisten Stroms ohne Abzüge für Trafoverluste ; Anwendbarkeit der allgemeinen kaufvertraglichen Vorschriften auf Verträge über die entgeltliche Lieferung von Elektrizität; Kostenverteilung zur Schaffung der für die Einspeisung ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Vergütung des gesamten eingespeisten Stroms ohne Abzüge für Trafoverluste ; Anwendbarkeit der allgemeinen kaufvertraglichen Vorschriften auf Verträge über die entgeltliche Lieferung von Elektrizität; Kostenverteilung zur Schaffung der für die Einspeisung ...
- clearingstelle-eeg.de (Volltext/Leitsatz)
- Judicialis
EEG § 3 Abs. 1; ; EEG § 6; ; EEG § 5 Abs. 1; ; BGB § 296; ; BGB § 448
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Tragung von Transformatorenverlusten - Erfüllungsort bei der Stromeinspeisung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- forumz.de (Kurzinformation)
Kein Abzug von Trafoverlusten
Verfahrensgang
- LG Lüneburg, 08.03.2005 - 5 O 306/04
- OLG Celle, 12.01.2006 - 20 U 34/05
- BGH, 28.03.2007 - VIII ZR 42/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 10.11.2004 - VIII ZR 391/03
Begriff des Netzausbaus in § 10 Abs. 2 EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)
Auszug aus OLG Celle, 12.01.2006 - 20 U 34/05
Zum EEG a. F. hat der Bundesgerichtshof mit seinem Urteil vom 10. November 2004 - VIII ZR 391/03 - (NJW-RR 2005, 565, 566) den Netzbegriff funktional und unabhängig von den Eigentumsverhältnissen an betriebsnotwendigen Einrichtungen wie folgt definiert:.Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 10. November 2004 - VIII ZR 391/03 - (NJW-RR 2005, 565, 566) insofern ausgeführt, dass bereits eine Stichleitung, die nur einen Anschlussnehmer mit elektrischer Energie aus einem der allgemeinen Versorgung dienenden Netz versorgt, Teil des Netzes im Sinne des EEG a.F. sei.
Die unterschiedliche Zielsetzung der Regelungen schließt es aus, das Begriffsverständnis der allgemeinen Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden ohne weiteres auf dem Wortlaut nach übereinstimmende oder ähnliche Begriffe im Erneuerbaren-Energien-Gesetz zu übertragen (vgl. BGH-Urteil vom 10.11.2004 - VIII ZR 391/03 , NJW-RR 2005, 565, 566 f.).
- BGH, 29.09.1993 - VIII ZR 107/93
Kostentragung bei Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien
Auszug aus OLG Celle, 12.01.2006 - 20 U 34/05
Darüber hinaus ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass auf Verträge über die entgeltliche Lieferung von Elektrizität die allgemeinen kaufvertraglichen Vorschriften jedenfalls entsprechend anzuwenden sind (BGH, Urteil vom 29.9.1993 - VIII ZR 107/93 - NJW-RR 1994, 175).Zwar hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 29.9.1993 (VIII ZR 107/93) unter Geltung des Stromeinspeisungsgesetzes ausgeführt, dass als Übergabeort für den erzeugten Strom nur der Einspeisungsort in das Netz der Elektrizitätsversorgungsunternehmen angenommen werden könne, der unter technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten für einen solchen Anschluss am besten geeignet sei, wobei es keinen Grundsatz gebe, dass das Elektrizitätsversorgungsunternehmen den Strom beim jeweiligen Erzeuger auf seine Kosten abholen müsse; diese Ausführungen beziehen sich jedoch primär auf die Frage, was zu den Netzanschlusskosten gehört, und können unter Berücksichtigung der nunmehr im EEG ausdrücklich getroffenen Regelungen nicht ohne weiteres zur Bestimmung des Erfüllungsortes für die hier streitigen Stromlieferungen verwandt werden.
- OLG Karlsruhe, 14.07.2005 - 9 U 31/05
Erneuerbare Energien: Tragung der Kosten für den Anschluss einer Anlage zur …
Auszug aus OLG Celle, 12.01.2006 - 20 U 34/05
Soweit sich die Beklagte für ihre Ansicht, dass es für die Frage, wo das von ihr betriebene Netz zur allgemeinen Versorgung beginne, maßgeblich auf die Eigentumsverhältnisse an den Betriebseinrichtungen ankomme, auf die jüngst ergangene Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 14. Juli 2005 ( 9 U 31/05 , NJOZ 2005, 3112 ff) beruft, verhilft ihr dies nicht zum Erfolg. - Drs-Bund, 13.01.2004 - BT-Drs 15/2327
Auszug aus OLG Celle, 12.01.2006 - 20 U 34/05
Dazu gehören nach der Gesetzesbegründung unabhängig von der Spannungsebene alle Leitungen einschließlich der Anschlussleitungen, mittels der Kunden mit Strom versorgt werden, ohne die folglich eine allgemeine Stromversorgung nicht möglich wäre (Bundestagsdrucksache 15/2327, S. 23).".