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   OLG Celle, 12.03.2020 - 11 U 73/19   

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https://dejure.org/2020,5048
OLG Celle, 12.03.2020 - 11 U 73/19 (https://dejure.org/2020,5048)
OLG Celle, Entscheidung vom 12.03.2020 - 11 U 73/19 (https://dejure.org/2020,5048)
OLG Celle, Entscheidung vom 12. März 2020 - 11 U 73/19 (https://dejure.org/2020,5048)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    A.F. ; § 651d Abs. 1 S. 2 BGB; a.F. ; § 638 Abs. 4 BGB
    Minderung und Schmerzensgeld nach einer Pauschalreise; Keine Erforderlichkeit einer aktiven Suche nach Bettwanzen

  • rabüro.de

    Zur den Anforderungen an die Beweisführung bei behauptetem Bettwanzenbefall als Reisemangel

  • RA Kotz

    Pauschalreise: Minderung & Schadensersatz bei Bettwanzenbissen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB a.F. § 651d; BGB a.F. § 651f; ZPO § 286
    Pauschalreisevertrag: Anforderungen an den Nachweis eines Bettwanzenbefalls; Höhe der Minderung bei Bettwanzenbissen; Höhe des Schmerzensgeldes bei Bettwanzenbissen

  • rechtsportal.de

    BGB a.F. § 651d Abs. 1 S. 2; BGB a.F. § 638 Abs. 4
    Minderung und Schmerzensgeld nach einer Pauschalreise

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Pauschalreise mit Bettwanzen: Minderung und Schmerzensgeld?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beweisführung bei behauptetem Bettwanzenbefall

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Celle, 26.03.2015 - 11 U 249/14

    Anforderungen an den Beweis von Ungezieferbefall in der Urlaubsunterkunft;

    Auszug aus OLG Celle, 12.03.2020 - 11 U 73/19
    (a) Zutreffend hat der Prozessbevollmächtigte der Beklagten während der Beweisaufnahme auf das Senatsurteil vom 30. April 2015 (11 U 249/14, juris) hingewiesen, das ebenfalls einen Reiserechtsfall betraf, in dem es um Bettwanzenbisse ging.

    Denn schon in dem Vorprozess, den der Senat durch das Urteil vom 30. April 2015 (a.a.O., Rn. 18) entschieden hat, hat der dort tätige Sachverständige der Beklagten die zutreffende Sachlage unmissverständlich vermittelt.

    Gerade dieser kaum überprüfbare Verbreitungsweg ist es ja, der Bettwanzen für Hoteliers so problematisch macht (vgl. Senatsurteil vom 30. April 2015 a.a.O., Rn. 61).

    Noch im Vorprozess (11 U 249/14) hatte die Beklagte deshalb selbst behauptet, Bettwanzen ließen sich überhaupt nicht erkennen und daher auch nicht vom Hotelier bekämpfen, bevor sie nicht durch Bisse auffällig geworden seien.

    bb) Im Unterschied zu Mücken und etwa zu Sandflöhen oder sonstigen in der freien Natur vorkommenden Insekten, mit deren Auftreten außerhalb der Hotelunterkunft jeder Reisende - je nach den örtlichen und jahreszeitlichen sowie wetterbedingten Verhältnissen - mehr oder minder ausgeprägt rechnen muss, gehört die Abwesenheit von Bettwanzen im Hotelzimmer (bzw. hier: Bungalow) nach den gemeinsamen vertraglichen Vorstellungen der Parteien eines in Deutschland geschlossenen Pauschalreisevertrags zu der vom Reiseveranstalter geschuldeten Beschaffenheit der Unterkunft (so auch Senat, Urteil vom 30. April 2015 a.a.O., Rn. 19, 25).

    Zu der wesentlich auf die persönliche Einlassung des Klägers gegründeten Überzeugung des Senats (vgl. zu dieser prozessualen Möglichkeit zuletzt BGH, Beschluss vom 27. September 2017 - XII ZR 48/17, juris Rn. 12) trägt neben der besonderen Glaubhaftigkeit dieser Einlassung auch bei, dass die Schilderung des Klägers sich sowohl mit denjenigen Erkenntnissen, die der Senat in dem Vorprozess 11 U 249/14 gewonnen hat, als auch mit denjenigen Erkenntnissen, die sich aus den Ausführungen des im vorliegenden Prozess hinzugezogenen Sachverständigen Prof. Dr. T. ergeben, sehr gut vereinbaren lassen.

    (4) Wie bereits im Senatsurteil vom 30. April 2015 (a.a.O., Rn. 24 f.) erläutert, fehlt es in der bisherigen Rechtsprechung weitgehend an Entscheidungen zu vergleichbaren Konstellationen, die Anhalt für die Angemessenheit der Minderungshöhe sein könnten.

    b) Auch für ein Schmerzensgeldbegehren ist § 651f Abs. 1 BGB (a.F.) in Verbindung mit § 253 Abs. 2 und § 278 BGB die einschlägige vertragsrechtliche Anspruchsgrundlage (vgl. Senat, Urteil vom 30. April 2015 a.a.O., Rn. 51 m.w.N.).

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 30. April 2015 (a.a.O., Rn. 73) bei einer schweren Betroffenheit durch Bettwanzenbisse ein Schmerzensgeld von 1.000 EUR für angemessen erachtet und dies - insbesondere mit einer Abgrenzung zu Fällen geringerer körperlicher Beeinträchtigungen durch solche Bisse sowie zu anderen alltäglichen Beeinträchtigungen des körperlichen Wohlbefindens - näher begründet; darauf wird Bezug genommen.

  • BGH, 26.02.2013 - XI ZR 345/10

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Richterliche Schätzung des entgangenen

    Auszug aus OLG Celle, 12.03.2020 - 11 U 73/19
    Auch setzt der Senat nur eine 1, 3fache Geschäftsgebühr gemäß Nr. 2300 VV RVG an, weil die Sache - auch unter Berücksichtigung des Vorbringens auf Seite 7 der Klageschrift - weder besonders umfangreich noch schwierig war (vgl. zur Befugnis des Senats, die Angemessenheit des Gebührensatzes zu bestimmen, BGH, Urteil vom 26. Februar 2013 - XI ZR 345/10, juris, Rn. 62).
  • BGH, 12.05.1980 - VII ZR 158/79

    "Vertane Urlaubszeit"

    Auszug aus OLG Celle, 12.03.2020 - 11 U 73/19
    Deshalb hat (ursprünglich) auch ihr ein persönlicher Schadensersatzanspruch gegen die Beklagte zugestanden (vgl. BGH, Urteil vom 12. Mai 1980 - VII ZR 158/79, juris, Rn. 28).
  • OLG Köln, 29.06.1993 - 9 U 237/92

    Schadenersatzansprüche; Versicherungsnehmer; Versicherer; Rechtsanwalt; PVV;

    Auszug aus OLG Celle, 12.03.2020 - 11 U 73/19
    Im Umfang des von Gesetzes wegen (§ 86 Abs. 1 VVG, vgl. BGH, Urteil vom 23. Juli 2019 - VI ZR 307/18, juris Rn. 8) erfolgten Forderungsübergangs auf die Rechtsschutzversicherung kann der Kläger die Beklagte im Wege der Prozessstandschaft auf Zahlung an die Versicherung in Anspruch nehmen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 29. Juni 1993 - 9 U 237/92, juris Rn. 3 ff.).
  • BGH, 09.11.2004 - X ZR 119/01

    Anforderungen an die Entlastung durch den Reiseveranstalter; Mitverschulden des

    Auszug aus OLG Celle, 12.03.2020 - 11 U 73/19
    Der letzte Entlastungsgrund entspricht nach der (nicht unumstrittenen) Auffassung des Bundesgerichtshofs fehlender Fahrlässigkeit nach deutschem Recht, das "mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt" richtlinienkonform in etwa die gleichen Anforderungen stelle (BGH, Urteil vom 9. November 2004 - X ZR 119/01, zitiert nach juris, Rn. 11 ff.).
  • BGH, 23.07.2019 - VI ZR 307/18

    Bewertung des § 43a Abs. 5 Satz 2 BRAO als Schutzgesetz iSd § 823 Abs. 2 BGB

    Auszug aus OLG Celle, 12.03.2020 - 11 U 73/19
    Im Umfang des von Gesetzes wegen (§ 86 Abs. 1 VVG, vgl. BGH, Urteil vom 23. Juli 2019 - VI ZR 307/18, juris Rn. 8) erfolgten Forderungsübergangs auf die Rechtsschutzversicherung kann der Kläger die Beklagte im Wege der Prozessstandschaft auf Zahlung an die Versicherung in Anspruch nehmen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 29. Juni 1993 - 9 U 237/92, juris Rn. 3 ff.).
  • BGH, 27.09.2017 - XII ZR 48/17

    Zivilprozess: Tatrichterliche Überzeugungsbildung hinsichtlich der Wahrheit einer

    Auszug aus OLG Celle, 12.03.2020 - 11 U 73/19
    Zu der wesentlich auf die persönliche Einlassung des Klägers gegründeten Überzeugung des Senats (vgl. zu dieser prozessualen Möglichkeit zuletzt BGH, Beschluss vom 27. September 2017 - XII ZR 48/17, juris Rn. 12) trägt neben der besonderen Glaubhaftigkeit dieser Einlassung auch bei, dass die Schilderung des Klägers sich sowohl mit denjenigen Erkenntnissen, die der Senat in dem Vorprozess 11 U 249/14 gewonnen hat, als auch mit denjenigen Erkenntnissen, die sich aus den Ausführungen des im vorliegenden Prozess hinzugezogenen Sachverständigen Prof. Dr. T. ergeben, sehr gut vereinbaren lassen.
  • OLG Oldenburg, 02.08.2006 - 5 U 16/06

    Geltendmachung eines erhöhten Schmerzensgeldes wegen einer ohne Einwilligung der

    Auszug aus OLG Celle, 12.03.2020 - 11 U 73/19
    Bei der Bestimmung der Höhe des Schmerzensgeldes kommt dem Gedanken, dass für vergleichbare Verletzungen, unabhängig vom Haftungsgrund, ein annähernd gleiches Schmerzensgeld zu gewähren ist, besondere Bedeutung zu (vgl. OLG Oldenburg, Urteil vom 2. August 2006 - 5 U 16/06, juris Rn. 17).
  • BGH, 16.04.2013 - VI ZR 44/12

    Arzthaftungsprozess wegen Querschnittlähmung nach Bandscheibenoperation: Grenzen

    Auszug aus OLG Celle, 12.03.2020 - 11 U 73/19
    Einer - in einem Zivilprozess ohnehin kaum jemals zu erreichenden - absoluten oder unumstößlichen Gewissheit im Sinne des wissenschaftlichen Nachweises bedarf es dafür nicht, sondern nur eines für das praktische Leben brauchbaren Grades von persönlicher Gewissheit der erkennenden Richter (vgl. etwa BGH, Urteil vom 16. April 2013 - VI ZR 44/12, juris Rn. 8).
  • BGH, 25.01.2012 - IV ZR 230/11

    Benennung von Zeugen erst nach der Beweisaufnahme

    Auszug aus OLG Celle, 12.03.2020 - 11 U 73/19
    Dies gilt nicht nur bei bewusstem Zurückhalten aus Prozesstaktik oder aus anderen Gründen, sondern auch, wenn ein weiterer Zeuge zunächst nur aus Nachlässigkeit nicht benannt wurde (BGH, Urteil vom 25. Januar 2012 - IV ZR 230/11, juris Rn. 11).
  • BGH, 18.01.2000 - VI ZR 375/98

    Beginn der Verjährung nach § 852 Abs. 1 BGB

  • BGH, 06.06.1973 - IV ZR 164/71

    Beweiserhebung und -würdigung im Vaterschaftsprozeß

  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

  • BGH, 15.07.2008 - X ZR 93/07

    Zur Bemessung der Minderung des Reisepreises bei Beinahe-Absturz auf dem Rückflug

  • BGH, 17.10.2018 - VIII ZR 212/17

    Berufungsverfahren im Streit um eine Kaufpreiszahlung für ein Wohnmobil:

  • BGH, 19.07.2016 - X ZR 123/15

    Reisevertrag: Entbehrlichkeit der Anzeige eines Reisemangels bei Kenntnis des

  • OLG Celle, 19.05.2020 - 11 U 20/20

    Dem Reisenden können; je nach den Umständen des Einzelfalles; gegen den

    Nach seiner inzwischen gefestigten Rechtsprechung (vgl. zuletzt Urteil vom 12. März 2020 - 11 U 73/19 , juris Rn. 50) sind dieser Berechnung die Anzahl der Reisetage zugrunde zu legen, mithin unter Hinzuziehung sowohl des An- wie des Abreisetages (so auch: Erman/Schmid, BGB, 15. Aufl., § 651 d Rn. 5 a . E.; Staudinger/Staudinger, BGB (2016), § 651 d Rn. 43; a. A. - Anzahl der Übernachtungen -: AG Duisburg, Urteil vom 9. Juli 2012 - 71 C 1784/12 , juris Rn. 7).

    Den bereits erfolgten Bissen bzw. Stichen kann der Reiseveranstalter aber nicht mehr abhelfen (vgl. Senat, Urteil vom 12. März 2020 - 11 U 73/19 , juris Rn. 37 zu einem Befall von Bettwanzen).

    Entsprechendes - wenngleich nicht wie in dem Maße, wie es der Senat hinsichtlich des Klägers zu 2 ausgeführt hat - gilt hinsichtlich der Klägerin zu 1: Nach der Erfahrung des Senats, der in seiner Praxis bereits mehrfach mit Rechtsstreitigkeiten zu tun hatte, die - anders als allerdings hier vom Landgericht festgestellt - Stiche von Bettwanzen zur Grundlage hatten (vgl. Urteile vom 12. März 2020 - 11 U 73/19 sowie vom 30. April 2015 - 11 U 249/14, jeweils bei juris), stellen sich körperliche Beeinträchtigungen (jedenfalls) aufgrund von Bettwanzenbissen, also ein Juckreiz und insbesondere Schmerzen, in der Regel erst einige Tage nach dem jeweiligen Stich ein.

    Wegen der diesbezüglich geltenden allgemeinen Grundsätze verweist der Senat auf die ausführliche Darstellung in seinem Urteil vom 12. März 2020 (11 U 73/19 , juris Rn. 55 ff.).

  • OLG Koblenz, 03.03.2021 - 9 U 1126/18

    Unterlassung unlauterer Werbung Vorenthalten einer wesentlichen Information

    Wegen § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO ist gegen Berufungsurteile sowie Beschlüsse nach § 522 Abs. 2 ZPO ein Rechtsmittel unzweifelhaft nicht gegeben, soweit die Revision nicht zugelassen wurde und die Gesamtbeschwer des Schuldners die Grenze von § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO nicht übersteigt (BGH NZM 2019, 141 Rn. 7; BeckRS 2017, 104305 Rn. 11; KG BeckRS 2019, 19153 Rn. 38; OLG Celle BeckRS 2020, 3516 Rn. 71; OLG Düsseldorf BeckRS 2018, 23267 Rn. 18; OLG Hamm BeckRS 2020, 4951 Rn. 4; OLG Karlsruhe BeckRS 2017, 105373 Rn. 14; OLG München BeckRS 2020, 17166 Rn. 7; OLG Oldenburg BeckRS 2018, 19506 Rn. 17; OLG Saarbrücken BeckRS 2020, 19757 Rn. 84; BeckOK ZPO/Ulrici, 39. Ed. 1.12.2020, ZPO § 713 Rn. 2).
  • OLG Stuttgart, 09.07.2020 - 2 U 355/19

    Markenrechtliche Ansprüche aus der Kennzeichnung von Waren; Internationale

    Denn Angriffs- und Beweismittel sowie Gesichtspunkte, die für die Partei erkennbar von Bedeutung für den Prozessausgang sein können, muss die Partei so früh wie ihr möglich vollständig in das Verfahren einführen (§ 282 Abs. 1 ZPO; vgl. BGH, Urteil vom 08. Juni 2004 - VI ZR 199/03, juris Rz. 25, m.w.N.; BGH, Urteil vom 10. Dezember 2015 - IX ZR 272/14, juris Rz. 8 ff., m.w.N.) ein sukzessiv gestaffeltes Vorbringen verstößt gegen die Prozessförderungspflicht (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Januar 2012- IV ZR 230/11, juris Rn. 11 OLG Celle, Urteil vom 12. März 2020 - 11 U 73/19, juris Rn. 29, je m.w.N.).
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