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   OLG Celle, 12.05.1969 - 2 Ss 36/69   

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https://dejure.org/1969,6938
OLG Celle, 12.05.1969 - 2 Ss 36/69 (https://dejure.org/1969,6938)
OLG Celle, Entscheidung vom 12.05.1969 - 2 Ss 36/69 (https://dejure.org/1969,6938)
OLG Celle, Entscheidung vom 12. Mai 1969 - 2 Ss 36/69 (https://dejure.org/1969,6938)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • vdai.de PDF

    Nichtigkeit eines Verwaltungsakts, durch den die Erlaubnis zur Vornahme einer strafbaren Handlung erteilt wird; Rechtswidrigkeit des gewerbsmäßigen Glücksspiels bei Nichtigkeit der behördliche Erlaubnis nach § 33d, 33i GewO; Unzulässigkeit einer Erlaubnis nach § 33d GewO bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1969, 2250
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 12.02.1897 - 61/97

    1. Wird die Strafbarkeit des gewerbsmäßigen Glücksspieles im Sinne des § 284

    Auszug aus OLG Celle, 12.05.1969 - 2 Ss 36/69
    Der Senat neigt zwar in Übereinstimmung mit Schönke-Schröder (13. Aufl., § 285 StGB Anm. II Rdnr. 2), Petters-Preisendanz (25. Aufl., § 285 StGB Anm. 3), Maurach (Deutsches Strafrecht, Bes. Teil, 4. Aufl., S. 343, § 285 StGB Anm. II C) und dem LG Ravensburg (NJW 68, NJW Jahr 1968 Seite 1151) der Auffassung zu, daß eine wirksam erteilte behördliche Erlaubnis, abweichend von der Rechtsprechung des RG (RGSt. 29, 376 und 65, 55), der sich Jagusch (in LK, 8. Aufl., § 285 StGB Anm. 3), Schwarz-Dreher (30. Aufl., § 285 StGB Anm. 1 a), Niethammer (Bes. Teil, S. 325, § 285 StGB Anm. XI 4 b und e), Dalcke-FuhrmannSchäfer (37. Aufl., § 285 StGB Anm. 1) und Welzel (Das Deutsche Strafrecht, 7. Aufl., S. 330, § 285 StGB unter 2 b) angeschlossen haben, über § 284 StGB hinaus auch im Falle eines.
  • RG, 15.12.1930 - III 682/30

    Bewirkt die behördliche Erlaubnis zu gewerbsmäßiger Selbstbeteiligung am

    Auszug aus OLG Celle, 12.05.1969 - 2 Ss 36/69
    Der Senat neigt zwar in Übereinstimmung mit Schönke-Schröder (13. Aufl., § 285 StGB Anm. II Rdnr. 2), Petters-Preisendanz (25. Aufl., § 285 StGB Anm. 3), Maurach (Deutsches Strafrecht, Bes. Teil, 4. Aufl., S. 343, § 285 StGB Anm. II C) und dem LG Ravensburg (NJW 68, NJW Jahr 1968 Seite 1151) der Auffassung zu, daß eine wirksam erteilte behördliche Erlaubnis, abweichend von der Rechtsprechung des RG (RGSt. 29, 376 und 65, 55), der sich Jagusch (in LK, 8. Aufl., § 285 StGB Anm. 3), Schwarz-Dreher (30. Aufl., § 285 StGB Anm. 1 a), Niethammer (Bes. Teil, S. 325, § 285 StGB Anm. XI 4 b und e), Dalcke-FuhrmannSchäfer (37. Aufl., § 285 StGB Anm. 1) und Welzel (Das Deutsche Strafrecht, 7. Aufl., S. 330, § 285 StGB unter 2 b) angeschlossen haben, über § 284 StGB hinaus auch im Falle eines.
  • RG, 09.01.1923 - IV 421/22

    Inwiefern erfüllt der Geschäftsbetrieb der sog. Wettkonzerne den Tatbestand des

    Auszug aus OLG Celle, 12.05.1969 - 2 Ss 36/69
    Der Angeklagte W. ist als Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin, der H. Casinogesellschaft W. & Co GmbH KG, die als Vertragspartnerin der einzelnen Spielverträge an der Gewinn- und Verlustchance beteiligt war, Täter des Vergehens gegen § 285 StGB (Jagusch in LK, 8. Aufl., § 285 StGB Anm. 2; RGSt. 57, 190).
  • VG Saarlouis, 23.05.2018 - 5 K 1418/17

    Umweltrecht: Erfolglose Anfechtung und Nichtigkeitsklage eines zunächst nicht

    Soweit in der Literatur unter Hinweis auf das strafrechtliche Urteil des OLG Celle vom 12.05.1969 - 2 Ss 36/69 -, NJW 1969, 2250, vereinzelt die Auffassung vertreten wird, unter "verlangen" in diesem Sinne falle auch, dass ein Verwaltungsakt die Begehung einer entsprechenden Tat erfordert oder erlaubt, letzteres zumindest dann, wenn die Rechtswidrigkeit der Gestattung offensichtlich sei, vermag auch das der vorliegenden Klage nicht zum Erfolg zu verhelfen.
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