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   OLG Celle, 12.05.2017 - 17 W 5/17   

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OLG Celle, 12.05.2017 - 17 W 5/17 (https://dejure.org/2017,60878)
OLG Celle, Entscheidung vom 12.05.2017 - 17 W 5/17 (https://dejure.org/2017,60878)
OLG Celle, Entscheidung vom 12. Mai 2017 - 17 W 5/17 (https://dejure.org/2017,60878)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 11.01.2011 - 1 BvR 3295/07

    Lebenspartnerschaft von Transsexuellen

    Auszug aus OLG Celle, 12.05.2017 - 17 W 5/17
    So hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 128, 109-137) im Rahmen seiner Rechtsprechung zum Transsexuellengesetz klargestellt, dass es die Menschenwürde i. V. m. dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht gemäß Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG gebiete, dem Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen Rechnung zu tragen und seine selbst empfundene geschlechtliche Identität rechtlich anzuerkennen, um ihm damit zu ermöglichen, entsprechend dem empfundenen Geschlecht leben zu können, ohne in seiner Intimsphäre durch den Widerspruch zwischen seinem dem empfundenen Geschlecht angepassten Äußeren und seiner rechtlichen Behandlung bloßgestellt zu werden.
  • BGH, 22.06.2016 - XII ZB 52/15

    Keine Eintragung eines Intersexuellen im Geburtenregister als "inter" oder

    Auszug aus OLG Celle, 12.05.2017 - 17 W 5/17
    Der Bundesgerichtshof hat insoweit klargestellt das kein drittes Geschlecht wie "inter" oder "divers" davon umfasst wird (BGH FamRZ 2016, 1580).
  • AG Münster, 14.04.2021 - 22 III 34/20

    Verfassungswidrigkeit; Variante der Geschlechtsentwicklung; Personeneintrag

    Gerichtlich bestätigt wurde diese Auffassung erstmals, wenn auch nur in einem Obiter dictum, durch das Oberlandesgericht Celle mit Beschluss vom 21.01.2015 (- 17 W 28/14 -, StAZ 2015, S. 107; nachfolgend auch durch Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 22.06.2016 - XII ZB 52/15 - , NJW 2016, S. 2885, Rn. 22, und BVerfGE 147, 1 [20]; vgl. auch OLG Celle, Beschluss vom 11.05.2017 - 17 W 5/17 - Anlage 32).

    Auch der Bundesgerichtshof hatte vor Einführung des § 45b PStG noch eine Anwendbarkeit von §§ 48 Abs. 1, 47 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 22 Abs. 3 PStG zur Streichung des Geschlechtseintrages einer erwachsenen Person auf deren Antrag hin angenommen (BGH, Beschluss vom 22.06.2016 - XII ZB 52/15 -, FamRZ 2016, S. 1580 [1581, Rn. 22]; vgl. auch OLG Celle, Beschluss vom 11.05.2017 - 17 W 5/17, Rn. 19, Anlage 32).

    Gerade aufgrund des enormen Anpassungsdrucks in unserer Gesellschaft, geschlechtlichen Erwartungen zu entsprechen, sich vielleicht auch erst nur in diesen binären Fassungen denken und benennen zu können, liegt es nicht fern, zuerst eine Identität in einer anderen als der ursprünglich eingetragenen Geschlechtsidentität zu suchen, um dann festzustellen, dass diese ebenfalls nicht dem eigenen geschlechtlichen Erleben entspricht (vgl. auch OLG Celle, Beschluss vom 11.05.2017 - 17 W 5/17 -, Anlage 31).

  • OLG Düsseldorf, 11.06.2019 - 25 Wx 76/17

    Streichung der Angabe zum Geschlecht in einem Geburtsregistereintrag

    Insoweit folgt der Senat der Entscheidung des OLG Celle vom 12.05.2017 (Az. 17 W 5/17), welches ebenfalls eine allein auf subjektiven Empfindungen beruhende Geschlechts(nicht)zugehörigkeit für die Streichung des Geschlechtseintrags als ausreichend erachtet hat.
  • AG Oldenburg, 20.04.2020 - 93 III 15/20
    Daraus folgt, dass - was mittlerweile überwiegender Auffassung entsprechen dürfte -objektiven, medizinisch feststellbaren Geschlechtsmerkmalen für die geschlechtliche Zuordnung nur eine allenfalls mitbeinflussende Funktion zukommen kann und dass subjektiv empfundenen Geschlechtszugehörigkeiten oder -nichtzugehörigkeiten ein wesentliches Gewicht zukommen muss (AG Münster, Beschl. v. 16.12.2019 - 22 III 36/18; Beschl. v. 05.02.2020 - 22 III 130/18; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11.06.2019 - 1-25 Wx 76/17; OLG Celle, Beschl. v. 12.05.2017 - 17 W 5/17).
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