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   OLG Celle, 12.07.2012 - 2 VAs 12/12   

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https://dejure.org/2012,47760
OLG Celle, 12.07.2012 - 2 VAs 12/12 (https://dejure.org/2012,47760)
OLG Celle, Entscheidung vom 12.07.2012 - 2 VAs 12/12 (https://dejure.org/2012,47760)
OLG Celle, Entscheidung vom 12. Juli 2012 - 2 VAs 12/12 (https://dejure.org/2012,47760)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    §§ 23 ff. EGGVG; § 24 Abs. 1 EGGVG
    Möglichkeit der Übertragung der im Klageerzwingungsverfahren geltenden, erhöhten Darlegungsanforderungen auf das Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Übertragung der im Klageerzwingungsverfahren geltenden, erhöhten Darlegungsanforderungen auf das Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGGVG §§ 23 ff.; EGGVG § 24 Abs. 1
    Möglichkeit der Übertragung der im Klageerzwingungsverfahren geltenden, erhöhten Darlegungsanforderungen auf das Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 187 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 05.04.2012 - 2 BvR 211/12

    Effektiver Rechtsschutz; Zugang zum Gericht; Rechtsbehelf; Leerlaufen;

    Auszug aus OLG Celle, 12.07.2012 - 2 VAs 12/12
    Diese Grundrechtrelevanz führt dazu, dass Art. 19 Abs. 4 GG besondere Bedeutung gewinnt und an den Zugang zu gerichtlichem Rechtsschutz nicht dieselben strengen Anforderungen wie im Klageerzwingungsverfahren gestellt werden können (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 5. April 2012 - 2 BvR 211/12 -).
  • KG, 01.02.2012 - 4 VAs 6/12

    Zu den Anforderungen an die Substantiierung eines Antrags auf gerichtliche

    Auszug aus OLG Celle, 12.07.2012 - 2 VAs 12/12
    Auch im Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG ist es nicht Aufgabe des Senates, sich unter Beschaffung und Auswertung von Akten oder sonstigen Unterlagen Kenntnis des dem Verfahren zugrundeliegenden Sachverhaltes zu verschaffen und sich auf diesem Weg selbst die Grundlagen für die erforderliche Schlüssigkeitsprüfung herauszusuchen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 1. Februar 2012 - 4 VAs 6/12 - OLG Frankfurt, NStZ-RR 2005, 376).
  • OLG Frankfurt, 19.08.2005 - 3 VAs 36/05

    Ermittlungsverfahren: Rechtsweg bei Ablehnung des Akteneinsichtsantrags des

    Auszug aus OLG Celle, 12.07.2012 - 2 VAs 12/12
    Auch im Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG ist es nicht Aufgabe des Senates, sich unter Beschaffung und Auswertung von Akten oder sonstigen Unterlagen Kenntnis des dem Verfahren zugrundeliegenden Sachverhaltes zu verschaffen und sich auf diesem Weg selbst die Grundlagen für die erforderliche Schlüssigkeitsprüfung herauszusuchen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 1. Februar 2012 - 4 VAs 6/12 - OLG Frankfurt, NStZ-RR 2005, 376).
  • OLG Karlsruhe, 15.05.2009 - 2 VAs 6/09

    Anfechtbarkeit der Entscheidungen der Staatsanwaltschaft über ein Absehen von der

    Auszug aus OLG Celle, 12.07.2012 - 2 VAs 12/12
    Erforderlich ist vielmehr eine - wenn auch zunächst in groben Zügen - die Schlüssigkeitsprüfung ermöglichende Sachdarstellung, also der Vortrag von Tatsachen, die im Falle ihres Zutreffens ergeben, dass dem Verurteilten zumindest unter einem denkbaren rechtlichen Gesichtspunkt die beanspruchten Rechte zustehen und die Behörde diese verletzt (vgl. ständige Rechtsprechung des Senats, Beschlüsse vom 22. Mai 2009 - 2 VAs 6/09 - vom 13. Januar 2009 - 2 VAs 21/08 - vom 9. Dezember 2008 - 2 VAs 20/08 - und vom 21. Juli 2008 - 2 VAs 12/08 -).
  • OLG Dresden, 12.02.2016 - 2 VAs 26/15

    Mehrfacher Ermessensfehlgebrauch einer Strafvollstreckungsbehörde;

    Die Regelung des § 456 a StPO war aus fiskalischen Erwägungen im Interesse der Bundesrepublik Deutschland geschaffen worden (Senat, Beschluss vom 28. Juni 2012 - Az.: 2 VAs 12/12 - OLG Hamm, Beschluss vom 19. März 2013 - Az.: 1 VAs 5/13 - Beschluss vom 13. Oktober 2011 - Az.: VAs 58/11 -).
  • OLG Bremen, 20.02.2015 - 1 VAs 1/15

    Anforderungen an die Darlegung im Sachvortrag bei einem Antrag auf gerichtliche

    Vor diesem Hintergrund sind die erhöhten Darlegungsanforderungen im Klageerzwingungsverfahren, die in Teilen der Rechtsprechung zur Konkretisierung des nach § 24 Abs. 1 EGGVG notwendigen Begründungsumfangs herangezogen werden (KG Berlin, Beschluss vom 13.02.2013 - 4 VAs 6/13 -, juris Rn. 1, 5; Beschluss vom 01.02.2012 - 4 VAs 6/12 -, BeckRS 2012, 11914; OLG Hamm, Beschluss vom 30.01.2013 - 1 VAs 130/12 -, juris Rn. 6), nicht auf das Verfahren nach den §§ 23 ff. EGGVG übertragbar (BVerfG, Beschluss vom 03.06.2014 - 2 Bvr 517/13 -, juris Rn. 12; Beschluss vom 05.04.2012 - 2 BvR 211/12 -, juris Rn. 12; OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.04.2013 - 3 VAs 11/13 -, juris Rn. 4; OLG Celle, Beschluss vom 12.07.2012 - 2 VAs 12/12 -, juris Rn. 5).

    An die von dem Antragsteller darzustellende Möglichkeit der Rechtsverletzung sind hierbei keine überzogenen Anforderungen zu stellen, da zunächst nur über die Zulässigkeit des Antrags und noch nicht über seine tatsächliche Begründetheit zu entscheiden ist (OLG Celle, Beschluss vom 12.07.2012 - 2 VAs 12/12 -, juris Rn. 6).

  • OLG Celle, 06.02.2013 - 2 VAs 22/12

    Unterliegen der Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft der Überprüfung durch

    a) An die von dem Antragsteller darzustellende Möglichkeit der Rechtsverletzung sind jedoch keine überzogenen Anforderungen zu stellen, insbesondere können die im Klageerzwingungsverfahren geltenden, erhöhten Darlegungsanforderungen, wonach zur Darstellung des Sachverhalts weder auf Anlagen zu dem Antrag noch auf die Akten, frühere Eingaben oder andere Schriftstücke Bezug genommen werden darf, nicht ohne weiteres auf das Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG übertragen werden (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 05.04.2012 - 2 BvR 211/12 - Senat, Beschluss vom 12.07.2012 - 2 VAs 12/12 -).
  • OLG Frankfurt, 15.04.2013 - 3 VAs 11/13

    Bedeutung der fehlenden Therapiewilligkeit bzw. -fähigkeit für

    Das BVerfG hat mit - zwischenzeitlich auch veröffentlichten - Beschluss vom 05.04.2012 (2 BvR 211/12 - juris; vgl. auch OLG Celle, Beschl. v. 12.07.2012 - 2 VAs 12/12 - juris - beide Entscheidungen sind für Heft 6/2013 der NStZ-RR zum Abdruck vorgesehen) klargestellt, dass in der Antragsschrift nach §§ 23 ff. EGGVG im Gegensatz zum Klageerzwingungsantrag zur Darstellung des Sachverhalts jedenfalls auf dieser beiliegende Anlagen Bezug genommen werden darf.
  • OLG Dresden, 01.07.2019 - 2 VAs 14/19
    Es ist nicht Aufgabe des zur Entscheidung berufenen Gerichtes, sich unter Beschaffung und Auswertung von Akten oder sonstigen Unterlagen Kenntnis des dem Verfahren zugrundeliegenden Sachverhaltes zu verschaffen und sich auf diesem Weg selbst die Grundlagen für die erforderliche Schlüssigkeitsprüfung herauszusuchen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 12. Juli 2012 - 2 VAs 12/12 -, juris m.w.N.).
  • OLG Dresden, 01.07.2019 - 2 VAs 13/19
    Es ist nicht Aufgabe des zur Entscheidung berufenen Gerichtes, sich unter Beschaffung und Auswertung von Akten oder sonstigen Unterlagen Kenntnis des dem Verfahren zugrundeliegenden Sachverhaltes zu verschaffen und sich auf diesem Weg selbst die Grundlagen für die erforderliche Schlüssigkeitsprüfung herauszusuchen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 12. Juli 2012 - 2 VAs 12/12 -, juris m.w.N.).
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