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   OLG Celle, 12.08.2003 - 22 Ss 86/03   

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OLG Celle, 12.08.2003 - 22 Ss 86/03 (https://dejure.org/2003,5702)
OLG Celle, Entscheidung vom 12.08.2003 - 22 Ss 86/03 (https://dejure.org/2003,5702)
OLG Celle, Entscheidung vom 12. August 2003 - 22 Ss 86/03 (https://dejure.org/2003,5702)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 338 Nr. 3 StPO; § 25 Abs. 2 S. 1 StPO; § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO; § 316b Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 244 Abs. 3 S. 2 StPO; § 240 StGB; § 240 Abs. 2 StGB; Art. 8 GG
    Störung des Eisenbahnbetriebs und Nötigung durch Behinderung der Durchführung eines Castortransports und durch den Eingriff in die Gleisanlagen; Fehlerhafte Mitwirkung eines abgelehnten Richters; Unzulässigkeit der Ablehnung bei unzureichender Glaubhaftmachung; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Störung des Eisenbahnbetriebs und Nötigung durch Behinderung der Durchführung eines Castortransports und durch den Eingriff in die Gleisanlagen; Fehlerhafte Mitwirkung eines abgelehnten Richters; Unzulässigkeit der Ablehnung bei unzureichender Glaubhaftmachung; ...

  • Judicialis

    StGB § 240; ; StGB § 316b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 240; StGB § 316b
    Störung öffentlicher Betriebe und Nötigung bei Blockadeaktionen durch Anketten im Bereich einer Gleisanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90

    Sitzblockaden III

    Auszug aus OLG Celle, 12.08.2003 - 22 Ss 86/03
    Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Oktober 2001 - 1 BvR 1190/90 - genüge zur Erfüllung des Tatbestandsmerkmals der Gewalt i.S. des § 240 Abs. 1 StGB bei Demonstrationsdelikten nicht die bloße körperliche Anwesenheit, sondern es bedürfe einer über den psychischen Zwang hinausgehenden Eignung, Dritten den Willen der Demonstranten aufzuzwingen, etwa durch eine körperliche Kraftentfaltung erfordernde Ankettung.

    Die Ankettung eigne sich - so das Bundesverfassungsgericht - dazu, Dritten den Willen der Demonstranten aufzuzwingen, weil diese beim Heranfahren von Kraftfahrzeugen nicht ausweichen könnten und die Räumung erschwert werde (BVerfGE 104, 92, 102).

    Ein Überwiegen der Kraftentfaltung gegenüber der durch die bloße Anwesenheit von Personen ausgelösten psychischen Hemmung ist für das Tatbestandsmerkmal der Gewalt indessen nicht erforderlich (BVerfGE 104, 92, 102).

  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvR 718/89

    Sitzblockaden II

    Auszug aus OLG Celle, 12.08.2003 - 22 Ss 86/03
    Mit bindender Wirkung hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 10. Januar 1995 (BVerfGE 92, 1 ff) lediglich ausgesprochen, dass das Merkmal der Gewalt - wegen einer nicht hinnehmbaren Entgrenzung im Hinblick auf als sozialadäquat zu betrachtende Verhaltensweisen - (nur) dann nicht erfüllt sei, wenn sich das Verhalten von Blockierern ohne Einsatz ihrer Körperkraft in ihrer körperlichen Anwesenheit erschöpfte und sie hierdurch eine nur psychische Zwangswirkung auf das Opfer ausübten (BverfGE 92, 1, 18; vgl. zur Bindungswirkung LKTräger/Altvater, StGB, 11. Aufl., § 240 Rdnr. 29; ferner OLG Karlsruhe NJW 1996, 1551).
  • BGH, 06.07.1993 - 5 StR 279/93

    Anforderungen an Beweisantrag

    Auszug aus OLG Celle, 12.08.2003 - 22 Ss 86/03
    Sie sind Aufgabe des Gerichts (vgl. BGH StV 1993, 454; BGH StV 1994, 169).
  • BGH, 12.02.1998 - 4 StR 428/97

    Verurteilung von Greenpeace-Mitarbeitern bestätigt

    Auszug aus OLG Celle, 12.08.2003 - 22 Ss 86/03
    Strafbar bleiben Blockadeaktionen, die eine Kraftentfaltung seitens der Demonstranten erfordern oder bei denen ein physisch spürbares Hindernis gebildet wird, das schon aufgrund seiner Körperlichkeit geeignet ist, den Willen zu beeinflussen (vgl. etwa BGHSt 44, 34, 39; OLG Karlsruhe a.a.O.; LKTräger/Altvater, a.a.O., § 240 Rdnr. 33).
  • OLG Karlsruhe, 21.12.1995 - 2 Ss 199/95
    Auszug aus OLG Celle, 12.08.2003 - 22 Ss 86/03
    Mit bindender Wirkung hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 10. Januar 1995 (BVerfGE 92, 1 ff) lediglich ausgesprochen, dass das Merkmal der Gewalt - wegen einer nicht hinnehmbaren Entgrenzung im Hinblick auf als sozialadäquat zu betrachtende Verhaltensweisen - (nur) dann nicht erfüllt sei, wenn sich das Verhalten von Blockierern ohne Einsatz ihrer Körperkraft in ihrer körperlichen Anwesenheit erschöpfte und sie hierdurch eine nur psychische Zwangswirkung auf das Opfer ausübten (BverfGE 92, 1, 18; vgl. zur Bindungswirkung LKTräger/Altvater, StGB, 11. Aufl., § 240 Rdnr. 29; ferner OLG Karlsruhe NJW 1996, 1551).
  • BGH, 21.03.1991 - 1 StR 3/90

    Eintritt des Nötigungserfolges einer Sitzblockade

    Auszug aus OLG Celle, 12.08.2003 - 22 Ss 86/03
    Eine derartige zu erwartende Handlungsweise der Polizei entspricht ihrer gesetzlichen Aufgabe im konkreten Fall und liegt im Rahmen der - den Blockierern bekannten und vorliegend sogar erwünschten - polizeilichen Praxis (vgl. BGHSt 37, 350, 355; LKTräger/Altvater, a.a.O., § 240 Rdnr. 27).
  • BGH, 08.12.1993 - 3 StR 446/93

    Erforderliche Individualisierung eines Zeugen im Beweisantrag

    Auszug aus OLG Celle, 12.08.2003 - 22 Ss 86/03
    Sie sind Aufgabe des Gerichts (vgl. BGH StV 1993, 454; BGH StV 1994, 169).
  • BGH, 09.07.1987 - 1 StR 287/87

    Findung der Strafe bei mehreren Angeklagten in einem Verfahren jeweils aus der

    Auszug aus OLG Celle, 12.08.2003 - 22 Ss 86/03
    Wenn auch bei der Aburteilung von mehreren Angeklagten in einem Verfahren für jeden von ihnen die Strafe nach dem von ihm verwirklichten Unrecht "aus der Sache selbst" gefunden werden muss und sich die Prüfung des Revisionsgerichts auf Ermessensfehler beschränkt, kann der Gesichtspunkt, dass die verhängten Strafen auch in einem gerechten Verhältnis zueinander stehen sollen, nicht außer Betracht bleiben (BGH StV 1981, 122, 123 und StV 1987, 435, 436; SKHorn, StGB, 37. Ergänzungslieferung, § 46 Rdnr. 96 a; Schönke/Schröder/Stree, StGB, 26. Aufl., § 46 Rdnr. 68).
  • BGH, 01.12.1993 - 2 StR 488/93

    Beweisantrag: Zurückweisung wegen Bedeutungslosigkeit - Heranziehung des

    Auszug aus OLG Celle, 12.08.2003 - 22 Ss 86/03
    Mangels eines zulässigen Revisionsvorbringens kann deshalb dahinstehen, ob sich das Landgericht insoweit zu seiner Ablehnungsbegründung in Widerspruch gesetzt hat (vgl. hierzu bei angenommener Bedeutungslosigkeit etwa BGH NStZ 1988, 38 und BGH NStZ 1994, 195).
  • BGH, 18.12.1968 - 2 StR 322/68

    Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Laienrichters wegen von ihm im

    Auszug aus OLG Celle, 12.08.2003 - 22 Ss 86/03
    Nur wenn - etwa durch bekannt gewordene Äußerungen des Richters zur Atomkraft - eine abweichende Einstellung erkennbar geworden wäre, könnte hierin ein durchgreifender Grund für die Ablehnung wegen Befangenheit gesehen werden (vgl. BGHSt 22, 289, 294).
  • BGH, 04.08.1976 - 2 StR 420/76

    Zusammenfassung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe mit bereits rechtskräftig

  • RG, 12.01.1904 - 3447/03

    Zum Begriff der "Vornahme von Veränderungen" im Sinne der §§ 317 und 318

  • BGH, 18.09.1987 - 2 StR 350/87

    Fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags - Rügerecht hinsichtlich der

  • BGH, 23.07.1997 - 3 StR 71/97

    Vergewaltigung - Verstoß gegen das Beweisantragsrecht

  • BGH, 08.03.1988 - 1 StR 14/88

    Urteilsaufhebung - Pflichtverletzung - Unterrichtung des Angeklagten -

  • BGH, 17.05.1984 - 4 StR 139/84

    Zeuge - Ladung - Ersuchen - Ausland - Übersetzung - Rechtshilfeersuchen -

  • BGH, 18.12.1990 - 5 StR 448/90

    Rechtzeitigkeit eines Ablehnungsgesuchs des Nebenklägers

  • BGH, 06.12.1972 - 2 StR 499/72

    Voraussetzungen für die Berücksichtigung mildernder Umstände bei der

  • BGH, 08.05.1951 - 1 StR 168/51
  • OLG Stuttgart, 30.07.2015 - 2 Ss 9/15

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte: Zeitspanne von mehreren Stunden zwischen

    Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum strafrechtlichen Gewaltbegriff liegt auch in solchen Fällen Gewalt vor, in denen die Schwelle zum rein passiven Widerstand bzw. zivilen Ungehorsam überschritten wird und über eine rein psychische Zwangswirkung hinaus ein physisch wirkendes Hindernis zur Verhinderung einer bevorstehenden Vollstreckungshandlung errichtet wird; auf die Entfaltung körperlicher Kraft durch die Täter selbst kommt es insoweit nicht an (BGHSt 44, 34, 39 f.; OLG Celle, Urteil vom 12. August 2003 - 22 Ss 86/03 -, zit. nach juris).
  • OLG Karlsruhe, 12.11.2013 - 1 (8) Ss 14/13

    Strafrechtliche Ahndung von Blockadeaktionen: Nötigung durch Anketten an

    Nach dieser Rechtsprechung kommt eine Strafbarkeit der Teilnehmer von Blockadeaktionen wegen - ggf. versuchter - Nötigung dann in Betracht, wenn eine eigene Kraftentfaltung seitens der Demonstranten erfolgt und ein physisch spürbares Hindernis gebildet wird, dass schon aufgrund seiner Körperlichkeit geeignet ist, den Willen eines anderen zu beeinflussen.Ausgehend hiervon hat das OLG Celle das Merkmal der Gewalt in einem Fall bejaht, in welchem die Demonstranten sich durch Einführung ihrer Hände in ein Eisenrohr unter Verwendung eines eingerasteten Vorhängeschlosses fest und für sie selbst nicht lösbar an das Gleisbett angekettet hatten, nachdem sie zuvor das Rohr in einen in das Gleisbett eingebrachten und bei flüchtiger Betrachtung nicht erkennbaren Betonblock einbetoniert hatten (OLG Celle, Beschluss vom 12.08.2003 - 22 Ss 86/03 - bei juris, dort Rn. 66).
  • OLG Celle, 14.03.2013 - 32 Ss 125/12

    Öffentlicher Aufruf zur Begehung von Straftaten (Castorschottern)

    Die angesonnene Entfernung von Gleisschotter aus dem Gleisbett, bis dieses unterhöhlt und für den Castor-Transportzug unbefahrbar ist, stellt eine rechtswidrige Tat im Sinne einer Störung öffentlicher Betriebe gemäß § 316 Abs. 1 Nr. 1 StGB dar (OLG Celle, Urteil vom 12.08.2003 - 22 Ss 86/03 - BVerfG Nds.Rpfl. 2006, 58 f.).
  • BVerfG, 30.09.2005 - 2 BvR 1656/03

    Anwendung des Straftatbestandes der Störung öffentlicher Betriebe auf eine

    gegen a) das Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 12. August 2003 - 22 Ss 86/03 -, .
  • OLG Karlsruhe, 08.01.2015 - 1 (8) Ss 510/13

    Nötigung durch friedliche Blockadeaktion: Anforderungen an die

    Da somit in einer neuen Hauptverhandlung weitere - mögliche - Feststellungen zu treffen sein werden und die Prüfung der Verwerflichkeit nach § 240 Abs. 2 StGB grundsätzlich dem Tatrichter obliegt (vgl. auch hierzu BVerfGE 104, 92 sowie OLG Celle, Beschluss vom 12.08.2003 - 22 Ss 86/03 - bei juris), war das Urteil mit den zugrundeliegenden Feststellungen insgesamt aufzuheben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an eine andere Strafkammer des Landgerichts Karlsruhe zurückzuverweisen.
  • LG Mönchengladbach, 12.01.2024 - 30 NBs 46/23
    Die Kammer teilt die - verfassungsrechtlich unbedenkliche (vgl. BVerfG, Beschl. v. 30.09.2005 - 2 BvR 1656/03 - zit. nach Juris) - Auffassung des OLG V. (a.a.O.) und des OLG Celle (vgl. Urteil v. 12.08.2003 - 22 Ss 86/03 - zit nach Juris), wonach ein "Verändern" keinen beschädigenden Eingriff in die Sachsubstanz voraussetzt, sondern bereits dann vorliegt, wenn ohne Einwirkung auf die Substanz der Anlage der bisherige Zustand durch einen anderen ersetzt und hierdurch deren Funktionsfähigkeit gemindert wird.
  • OLG Köln, 26.08.2016 - 1 RVs 186/16

    Störung öffentlicher Betriebe durch Anketten an Gleisstrecke

    Der Senat teilt die - verfassungsrechtlich unbedenkliche (vgl. BVerfG, Beschl. v. 30.09.2005 - 2 BvR 1656/03 - = NVwZ 2006, 583-585) - Auffassung des OLG Celle (vgl. Urteil v. 12.08.2003 - 22 Ss 86/03 - bei juris ), wonach ein "Verändern" keinen beschädigenden Eingriff in die Sachsubstanz voraussetzt, sondern bereits dann vorliegt, wenn ohne Einwirkung auf die Substanz der Anlage der bisherige Zustand durch einen anderen ersetzt und hierdurch deren Funktionsfähigkeit gemindert wird ( Wolters in SK-StGB, 9. Aufl, § 316b, Rdnr. 12; Sternberg-Lieben/Hecker a.a.O., Rdnr. 7).
  • LG Cottbus, 27.04.2012 - 7 T 100/10

    Freiheitsentziehung: Rechtmäßigkeit einer Ingewahrsamnahme im Zusammenhang mit

    Vom Vorliegen der Gewalt im Sinne dieser Vorschrift ist jedoch dann auszugehen, wenn zu der durch die bloße körperliche Anwesenheit errichteten psychischen Barriere eine physische Barriere hinzutritt, die durch eine weitergehende körperliche Kraftentfaltung des jeweiligen Täters verursacht wird (vgl. BVerfGE 104, 92 ff.; OLG Celle, Beschluss vom 12.08.2003, Az: 22 Ss 86/03, zitiert bei juris).
  • LG Flensburg, 17.12.2010 - III Ns 62/10

    Störung des öffentlichen Bahnbetriebes und Nötigung durch Anketten an die

    Dieses Merkmal hat das OLG Celle in seinem Urteil vom 12. August 2003 - Az.: 22 Ss 86/03 - dadurch als erfüllt angesehen, dass Personen das Gleisbett blockiert und sich an den Schienenstrang angekettet haben, sodass der Lokführer zu einer Reaktion veranlasst und die Weiterfahrt nicht möglich war.
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