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   OLG Celle, 12.08.2011 - 10 UF 118/11   

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https://dejure.org/2011,5303
OLG Celle, 12.08.2011 - 10 UF 118/11 (https://dejure.org/2011,5303)
OLG Celle, Entscheidung vom 12.08.2011 - 10 UF 118/11 (https://dejure.org/2011,5303)
OLG Celle, Entscheidung vom 12. August 2011 - 10 UF 118/11 (https://dejure.org/2011,5303)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1685 BGB; § 158 Abs. 2 Nr. 5 FamFG; § 160 FamFG
    Prüfungsumfang im Verfahren betreffend den Umgang anderer Umgangspersonen mit einem Kind; Voraussetzungen für die Bestellung eines Verfahrensbeistandes gem. § 158 Abs. 1 FamFG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prüfungsumfang im Verfahren betreffend den Umgang anderer Umgangspersonen mit einem Kind; Voraussetzungen für die Bestellung eines Verfahrensbeistandes gem. § 158 Abs. 1 FamFG

  • familienrechtsiegen.de

    Umgangsrecht einer Großmutter mit Enkelkind

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1685; FamFG § 160; FamFG § 158 Abs. 2 Nr. 5
    Prüfungsumfang im Verfahrens betreffend den Umgang anderer Umgangspersonen mit einem Kind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kein Verfahrensbeistand nur weil Oma es will

  • arbeit-familie.de (Kurzmitteilung)

    Umgang mit Enkelkind: Verfahrensbeistand notwendig?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1512
  • FamRZ 2011, 1805
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 12.07.2017 - XII ZB 350/16

    Umgang des Kindes mit Großeltern: Kindeswohldienlichkeit bei Ablehnung des

    Demgegenüber lässt die Gegenmeinung eine bloße Zurückweisung des Antrags ausreichen, weil es - anders als beim Umgangsrecht der Eltern - nicht um die Ausgestaltung eines bestehenden Umgangsrechts gehe (OLG Celle NJW-RR 2011, 1512, 1513; MünchKommBGB/Hennemann 7. Aufl. § 1685 Rn. 15).

    Zu Recht verweist das Oberlandesgericht Celle (NJW-RR 2011, 1512, 1513) deshalb darauf, dass die Großeltern gemäß § 1685 Abs. 1 BGB ein Umgangsrecht nur dann haben, wenn ein Umgang dem Wohl des Kindes dient.

  • OLG Oldenburg, 23.10.2017 - 3 UF 120/17

    Kein unbedingtes Recht der Großeltern auf Umgang

    Daraus folgt, dass das Umgangsrecht der Großeltern gem. § 1685 Abs. 1 BGB insbesondere dort seine Grenzen hat, wo aufgrund einer Zerrüttung des persönlichen Verhältnisses zwischen den Großeltern und den Eltern Loyalitätskonflikte bei dem Kind ausgelöst werden können (vgl. BGH, a. a. O., Rn. 27; OLG Celle, NJW-RR 2011, 1512; OLG Hamm, FamRZ 2010, 909 und FamRZ 2005, 2012; OLG Karlsruhe FamRZ 2008, 915).

    Die Erforderlichkeit einer solchen Bestellung richtet sich bei einem Umgangsantrag gemäß § 1685 BGB ausschließlich nach § 158 Abs. 1 FamFG (vgl. OLG Celle, NJW-RR 2011, 1512, Juris Rn. 10).

  • VerfG Brandenburg, 30.11.2018 - VfGBbg 19/18

    Elternrechte aus Art 27 Abs 2 LV (juris: Verf BB) gehen Umgangsrecht der

    Vertretbar ist es daher, insbesondere bei unüberbrückbaren Differenzen zwischen den Eltern und den Großeltern im Einzelfall davon auszugehen, dass der Umgang mit diesen nicht dem Kindeswohl entspricht (vgl. OLG Celle, NJW-RR 2011, 1512, OLG Hamm, FamRZ 2010, 909; OLG Karlsruhe FamRZ 2008, 915; OLG Koblenz, NJW-RR 2000, 883).
  • OLG Frankfurt, 18.01.2024 - 6 UF 224/23

    Umgangsrecht des sozialen Vaters

    Das Familiengericht hat nach § 160 Abs. 1 FamFG die Eltern persönlich anzuhören (Staudinger/Dürbeck (2023) BGB § 1685, Rn. 56; OLG Celle 12. August 2011 - 10 UF 118/11 -, juris Rn 19, ZKJ 2011, 431).

    Soweit das Oberlandesgericht Celle in einer Entscheidung vom 12. August 2011 (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 12. August 2011 - 10 UF 118/11 -, Rn. 18, juris) in einem Umgangsverfahren nach § 1685 BGB eine schriftliche Anhörung für ausreichend erachtete, ist der hier zu entscheidende Fall gänzlich anders gelagert.

  • OLG Koblenz, 19.05.2020 - 9 UF 191/20

    Umgangsrecht von Großeltern mit ihren Enkeln; Anhörung der Kindeseltern

    Die Erforderlichkeit einer solchen Bestellung richtet sich bei einem Umgangsantrag gemäß § 1685 BGB ausschließlich nach § 158 Abs. 1 FamFG (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 23. Oktober 2017 - 3 UF 120/17 -, juris, Rdnr. 42; OLG Celle, Beschluss vom 12. August 2011 - 10 UF 118/11 -, juris, Rdnr. 16).
  • OLG München, 16.06.2016 - 16 UF 134/16

    Umgangsrecht der Großeltern mit den Enkelkindern; erneute mündliche Erörterung im

    Die Einräumung eines Umgangsrechts für die Großeltern entspricht nach gefestigter Rechtsprechung insbesondere dann in der Regel nicht dem Kindeswohl, wenn zwischen den Eltern und den Großeltern ein unüberwindbares Zerwürfnis besteht oder die Beziehung zwischen diesen empfindlich gestört ist (OLG Celle NJW-RR 2011, Seite 1512; OLG Hamm FamRZ 2010, Seite 909; OLG Karlsruhe FamRZ 2008, Seite 915; OLG Koblenz NJW-RR 2000, Seite 883).
  • OLG Celle, 08.12.2014 - 10 UF 302/14

    Rechtsanwalt; Rechtsassessor; Bevollmächtigter; Beistand; Zurückweisung;

    (1) Maßgeblicher Zweck der gemäß § 160 Abs. 1 S. 1 FamFG für Fälle der vorliegend gegeben Art grundsätzlich vorzunehmenden persönlichen Anhörung der Eltern ("soll") sind gleichermaßen die Gewährung des rechtlichen Gehörs und die Aufklärung des Sachverhalts (vgl. insofern bereits Senatsbeschluss vom 12. August 2011 - 10 UF 118 - NJW-RR 2011, 1512 f. = ZKJ 2011, 431 f. = FamFR 2011, 449 = juris = FamRZ 2011, 1805 [Ls]; ebenso Senatsbeschluss vom 2. November 2012 - 10 UF 269/12 - NdsRPfl 2013, 83 f. = juris = BeckRS 2012, 22989 = FamFR 2012, 566 für die mündliche Erörterung im Sinne von § 57 Satz 2 FamFG).
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