Rechtsprechung
   OLG Celle, 12.09.2019 - 6 AR 1/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,38598
OLG Celle, 12.09.2019 - 6 AR 1/19 (https://dejure.org/2019,38598)
OLG Celle, Entscheidung vom 12.09.2019 - 6 AR 1/19 (https://dejure.org/2019,38598)
OLG Celle, Entscheidung vom 12. September 2019 - 6 AR 1/19 (https://dejure.org/2019,38598)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,38598) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 8; FamFG §§ 3, 5, 343 Abs. 1
    Dauer des Aufenthalts zur Begründung des "gewöhnlichen Aufenthalts"

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewöhnlicher Aufenthalt im Sinne von § 343 Abs. 1 FamFG bei mehrwöchigem Aufenthalt eines Erblassers in einem Pflegeheim

  • rechtsportal.de

    Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts im Sinne von § 343 Abs. 1 FamFG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

  • AG Peine - 6 VI 560/19
  • OLG Celle, 12.09.2019 - 6 AR 1/19

Papierfundstellen

  • MDR 2020, 227
  • FGPrax 2019, 271
  • FamRZ 2020, 698
  • Rpfleger 2020, 157
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Brandenburg, 17.08.2010 - 9 AR 4/10

    Einstweiliges Anordnungsverfahren in einer Gewaltschutzsache: Wahlrechtsausübung

    Auszug aus OLG Celle, 12.09.2019 - 6 AR 1/19
    Der nach § 5 Abs. 1 Nr. 4 (s. a. OLG Brandenburg, 9 AR 4/10, Beschluss vom 17. August 2010, zit. nach juris) und § 5 Abs. 2 FamFG zuständige Senat bestimmt das Amtsgericht Salzgitter als das zuständige Gericht.
  • OLG Köln, 06.02.2015 - 2 Wx 27/15

    Gegenstandswert der Eintragung als Eigentümer eines Grundstücks

    Auszug aus OLG Celle, 12.09.2019 - 6 AR 1/19
    Es erscheint dem Senat fernliegend, allein in diesem Zusammenhang Ermittlungen anzustellen, die umfangreich und kostenintensiv sein können, die für das weitere Verfahren möglicherweise aber ohne Bedeutung sein werden (so auch bereits zu § 343 FamFG a.F. OLG Köln, 2 Wx 27/15, Beschluss vom 6. Februar 2015, m. w. N., zit. nach juris).
  • OLG Karlsruhe, 21.05.2013 - 9 AR 11/13

    Bindungswirkung der Verweisung an ein anderes Nachlassgericht

    Auszug aus OLG Celle, 12.09.2019 - 6 AR 1/19
    § 343 Abs. 1 FamFG stellt seit seiner Reform im Zusammenhang mit der EUErbVO und im Gleichlauf mit Art. 4 EuErbVO auf den "gewöhnlichen Aufenthalt" des Erblassers ab (mit der Folge, dass ältere Entscheidungen zu § 343 Abs. 1 FamFG möglicherweise unberücksichtigt bleiben müssen, wie zum Beispiel OLG Karlsruhe, 9 AR 11/13, Beschluss vom 21. Mai 2013, zit. nach juris).
  • BGH, 26.08.2020 - XII ZB 158/18

    Kollisionsrechtliche Behandlung einer im Wege der einseitigen Verstoßung nach

    Dies setzt freilich voraus, dass die Frau nicht nur generell mit der Beendigung der Ehe, sondern auch mit der Art der (Verstoßungs-)Scheidung einverstanden gewesen ist (vgl. OGH Wien FamRZ 2020, 698, 700; vgl. auch PräsOLG Stuttgart FamRZ 2019, 1532, 1533 f.).

    Wie bereits der Generalanwalt im zweiten Vorabentscheidungsverfahren in dieser Rechtssache zutreffend ausgeführt hat, kann die tatsächliche Billigung einer vermögensrechtlichen Scheidungsfolge mit der unterstellten Billigung der erfolgten Ehescheidung als solcher nicht gleichgestellt werden, zumal die Verstoßung im Ursprungsstaat zu einer wirksamen Scheidung der Ehe geführt hat und ganz unterschiedliche Phasen des Scheidungsverfahrens betroffen sind (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Saugmandsgaard Øe vom 14. September 2017 - Rs. C-372/16 - NZFam 2017, 997 Rn. 96; vgl. auch OGH Wien FamRZ 2020, 698, 700).

  • OLG Frankfurt, 14.09.2020 - 21 W 59/20

    Gewöhnlicher Aufenthalt nach Art. 21 EuErbVO - deutsch-chinesischer Erbfall

    Schon ein Aufenthalt von wenigen Wochen kann ausreichend sein, um einen gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne der Verordnung zu begründen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 12.09.1019 - 6 AR 1/19, FGPrax 2019, 217).
  • OLG München, 09.02.2023 - 33 UH 4/23e

    Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers, wenn dieser unter

    a) Unter dem "gewöhnlichen Aufenthalt" ist der tatsächliche Lebensmittelpunkt einer natürlichen Person zu verstehen, der mittels einer Gesamtbeurteilung der Lebensumstände des Erblassers in der Zeit vor seinem Tod und zum Zeitpunkt des Todes festzustellen ist (OLG München, Beschluss vom 22.03.2017 - 31 AR 47/17, ZEV 2017, 333; OLG Celle, Beschluss vom 12.09.2019, 6 AR 1/19, ZEV 2020, 229).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht