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   OLG Celle, 12.10.2007 - 2 U 152/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3450
OLG Celle, 12.10.2007 - 2 U 152/07 (https://dejure.org/2007,3450)
OLG Celle, Entscheidung vom 12.10.2007 - 2 U 152/07 (https://dejure.org/2007,3450)
OLG Celle, Entscheidung vom 12. Oktober 2007 - 2 U 152/07 (https://dejure.org/2007,3450)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Durchsetzung von Besitzschutzansprüchen gegen den unberechtigten mittelbaren Besitzer: Zulässigkeit einer einstweiligen Verfügung gegen den mittelbaren Besitzer; Rechtsfolgen der Androhung eines Ordnungsgeldes in einer auf Besitzeinräumung gerichteten einstweiligen ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 861 Abs. 1 BGB; § 868 BGB; § 870 BGB; § 886 ZPO; § 935 ZPO; § 940 ZPO
    Einstweilige Verfügung auf Wiedereinräumung des durch verbotene Eigenmacht entzogenen Besitzes bei zwischenzeitlicher Überlassung des Besitzes an einen Dritten; Vollstreckung eines Anspruchs auf Verschaffung des mittelbaren Besitzes; Pfändung und Überweisung des Anspruch ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweilige Verfügung auf Wiedereinräumung des durch verbotene Eigenmacht entzogenen Besitzes bei zwischenzeitlicher Überlassung des Besitzes an einen Dritten; Vollstreckung eines Anspruchs auf Verschaffung des mittelbaren Besitzes; Pfändung und Überweisung des Anspruch ...

  • Judicialis

    ZPO § 886; ; ZPO § 935; ; ZPO § 940; ; BGB § 861; ; BGB § 868

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweilige Verfügung gegen mittelbaren Besitzer wegen Besitzentziehung an Mietobjekt?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einstweilige Verfügung auf Wiedereinräumung bei Besitzentzug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Einstweilige Verfügung auf Wiedereinräumung des durch verbotene Eigenmacht entzogenen Besitzes

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Einstweilige Verfügung auf Wiedereinräumung des durch verbotene Eigenmacht entzogenen Besitzes

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einstweilige Verfügung auf Wiedereinräumung des Besitzes auch bei bereits erfolgter Weitervermietung? (IMR 2007, 387)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 445
  • MDR 2008, 445 (Volltext mit red. LS)
  • ZMR 2008, 288
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 25.01.2007 - 8 W 7/07

    Doppelvermietung: Einstweilige Verfügung zur Sicherung des Überlassungsanspruch

    Auszug aus OLG Celle, 12.10.2007 - 2 U 152/07
    In diesen Fällen vertritt in der Tat eine überwiegende Ansicht in Rechtsprechung und Literatur die Auffassung, dass der Überlassungsanspruch eines solchen Mieters nicht im Wege der einstweiligen Verfügung gesichert werden kann (vgl. etwa auch zuletzt KG MDR 2007, 1126).
  • BGH, 14.12.2006 - I ZB 16/06

    Vollstreckung der Herausgabe von Teilen einer Wohnungseigentumsanlage an die

    Auszug aus OLG Celle, 12.10.2007 - 2 U 152/07
    Kann der Gläubiger aufgrund eines erwirkten Vollstreckungstitels nicht gegen den Dritten, an den der Schuldner die unbewegliche Sache weiter vermietet hat, vollstrecken und ist der Dritte nicht zur Herausgabe bereit, muss der Gläubiger einen Vollstreckungstitel gegen den Dritten entweder aufgrund eines eigenen Herausgabeanspruches (§§ 861 Abs. 1, 858 Abs. 2 BGB) oder nach Pfändung und Überweisung des Herausgabeanspruchs des Schuldners gemäß § 886 ZPO erwirken (vgl. BGH MDR 2007, 1159).
  • OLG Frankfurt, 10.05.2019 - 2 U 39/19

    Verbotene Eigenmacht des Geschäftsführers gegenüber GbR durch eigenmächtige

    Denn die Beklagte hat auch im Falle der Weitervermietung der Räume weiterhin mittelbaren Besitz an diesen (§ 868 BGB; vgl. OLG Celle, ZMR 2008, 288; Palandt/Herrler, a.a.O., § 861, Rdnr. 7).

    Selbst wenn die Übergabe an die Nachfolgemieterin erst am Nachmittag des 31.1.2019 nach Rückgabe der Räume durch Herrn C am Vormittag erfolgt sein sollte, wie die Beklagte vorträgt, so bestand doch auch für D als Mitgesellschafter und Vertreter der Nachfolgemieterin keinerlei Veranlassung anzunehmen, auch der Kläger, der gerade erst das Schloss an der Eingangstür der Praxis hatte auswechseln lassen und ihm dies auch persönlich mitgeteilt hatte, nunmehr doch mit einer Rückgabe der Praxisräume einverstanden gewesen wäre (vgl. hierzu OLG Celle, ZMR 2008, 288 ff.).

  • AG Hannover, 16.10.2023 - 435 C 8845/23

    Eigenmächtiges Einschreiten zum Schutz eigener Bäume unzulässig

    Dieser liegt wegen der Besonderheiten des Besitzschutzes in der Norm des § 862 Abs. 1 S. 2 BGB selbst (vgl. OLG Celle ZMR 2008, 288 (289) ; BeckRS 2001, 31158124; MüKoBGB/F. Schäfer, 9. Aufl. 2023, BGB § 861 Rn. 18 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 20.12.2019 - 5 W 81/19

    Einstweiliges Verfügungsverfahren: kein Verfügungsgrund bei monatelangem Zuwarten

    Denn diese Regelungen machen zwar deutlich, dass das Gesetz die Befriedigung dieser Ansprüche für besonders eilbedürftig hält; diese Eilbedürftigkeit schlägt im Verfahren aber lediglich dergestalt durch, dass eine einstweilige Verfügung grundsätzlich zulässig ist (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 2. September 2016 - 2 U 71/16, juris; OLG Celle, MDR 2008, 445; KG, MDR 1999, 927; Grunsky, in: Stein/Jonas ZPO 22. Aufl. vor § 935 Rn. 44); mit anderen Worten, dass eine verbotene Eigenmacht den Verfügungsgrund auch ohne gesonderten Vortrag des Antragstellers indiziert und eine besondere Dringlichkeit daher nicht erforderlich ist (LG Berlin, ZMR 2013, 113; Seiler, in: Thomas/Putzo, ZPO 40. Aufl. § 940 Rn. 5).
  • OLG Frankfurt, 02.09.2016 - 2 U 71/16

    § 862 I BGB als Basis für Verfügungsgrund

    Diese Eilbedürftigkeit schlägt im Verfahren dergestalt durch, dass eine - hier auf Unterlassung der Störung gerichtete - einstweilige Verfügung grundsätzlich zulässig ist (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 12.10.2007 - 2 U 152/07 -, Rn. 4, juris).
  • LG Mannheim, 14.10.2020 - 4 S 47/20

    Eilbedürftigkeit bei einstweiliger Verfügung gegen mittelbaren Besitzer;

    Der Anspruch auf Herausgabe dieser Besitzposition wird gemäß § 886 ZPO dadurch vollstreckt, dass der Gläubiger den Anspruch des Schuldners auf Herausgabe pfändet und sich überweisen lässt (vgl. BGH MDR 2007, 1159; OLG Celle v. 12.10.2007 - 2 U 152/07, BeckRS 2007, 19344 Rn. 2-5).

    Der Verfügungskläger kann dann nämlich als mittelbarer Besitzer die Übertragung des unmittelbaren Besitzes an sich ohne Zwischenübertragung an den derzeit mittelbaren Besitzer erreichen, und zwar ohne Notwendigkeit eines erneuten Eilverfahrens (i.E. auch LG Bonn v. 28.07.2005 - 10 O 211/05 -, juris Rn. 10; offen lassend OLG Celle v. 12.10.2007 - 2 U 152/07, BeckRS 2007, 19344 Rn. 2).

  • OLG Brandenburg, 02.07.2009 - 5 U 26/09

    Anspruch wegen Besitzstörung: Beeinträchtigung eines lebenslangen eingetragenen

    a) Soweit sich der Störungsbeseitigungsanspruch wegen der Öffnungen im Dachbodenbereich auf die §§ 862, 858 Abs. 1 BGB stützt, bedarf es grundsätzlich der Darlegung eines besondere Verfügungsgrundes nicht, denn dem bisherigen Besitzer soll die Möglichkeit einer zügigen gerichtlichen Durchsetzung seiner Besitzschutzansprüche an die Hand gegeben werden (OLG Celle ZMR 2008, 288; Palandt/Bassenge, 68. Auflage 2009, § 861 BGB, Rn. 12; m. w. N. aus der obergerichtlichen Rechtsprechung Münchener Kommentar/Joost, 4. Auflage 2004, § 861 BGB, Rn. 1 und 16).
  • LG Dessau-Roßlau, 20.11.2012 - 1 T 326/12

    Einstweiliges Verfügungsverfahren wegen verbotener Eigenmacht: Zutrittsrecht der

    a) Zwar ist es abstrakt richtig, dass der für den Erlass einer einstweiligen Verfügung erforderliche Verfügungsgrund im Bereich des possessorischen Besitzschutzes in den §§ 861 Abs. 1, 862 Abs. 1 BGB selbst liegt, es dort also keines weitergehenden besonderen Verfügungsgrundes bedarf (OLG Celle, MDR 2008, 445; OLG Köln, MDR 2000, 152; Palandt/Bassenge 71. Aufl., § 861 BGB, Rn. 12; § 862 BGB, Rn. 12).
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